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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Der Art. 963 OR wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 963 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE160308Auskunftserteilung und Einsichtgewährung an einen AktionärAktionär; Aktien; Einsicht; Auskunft; Beklagten; Aktionärs; Recht; äusserung; Veräusserung; Aktionärsrecht; Aktionärsrechte; Einsichts; Geschäft; Auskunfts; übung; Verkauf; Verwaltung; Ausübung; Verwaltungsrat; Verkaufs; Bewertung; Einsichtsrecht; Begehren; Generalversammlung; Rechtsbegehren; Interesse; Jahresrechnung; Beweis; Veräusserungspreis; Erforderlichkeit
ZHRZ120004Unterhalt (Editionsbegehren) Beschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdeführerin; Recht; Vorinstanz; Kanton; Zivilprozessordnung; Verfügung; Edition; Gericht; Einzureichen; Beschwerdegegnerin; Kantons; Richter; Unterhalt; Cherischen; Belege; Rechtsmittel; Editionspflicht; Entscheid; ZPO/ZH; Rechtshilfe; Eingabe; Urkunde; Detaillierte; Bundesgericht; Zürcherischen; Erfolgsrechnung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
103 IV 23Art. 110, Art. 251 StGB; Beweiseignung. 1. Einer Schrift muss, auch wenn sie vom Aussteller zum Beweis hergestellt wurde, überdies nach Gesetz oder Verkehrsübung Beweiseignung zukommen, um als Urkunde gelten zu können (Erw. 1a). 2. Einer von der Kontrollstelle nicht geprüften und von der Generalversammlung nicht abgenommenen Bilanz kommt nicht von Gesetzes wegen Beweiseignung zu (Erw. 1b). 3. Das Fehlen der Unterschriften auf der Bilanz ist für die Frage der Beweiseignung ohne Belang, sofern sich feststellen lässt, dass sie vom Unterzeichnungspflichtigen (Art. 961 OR) aufgestellt oder genehmigt wurde (Erw. 1b).
Bilanz; Beweis; Generalversammlung; Beweiseignung; Kontrollstelle; Geprüfte; Aufgestellt; Verkehrsübung; Beschwerde; Abgenommene; Genehmigt; Schrift; Aufgestellte; Verwaltung; Unterschrift; Aktiengesellschaft; Beschwerdeführer; Urteil; Bilanzen; BEELER; Fragliche; Verhältnisse; Bilanz; Zukommen; Endgültig; Steht; Prüfen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1009/2019Schutz des ökologischen Gleichgewichts (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Bürgschaft; Vorinstanz; Verfügung; Gesuch; Kreditwürdigkeit; Technologie; Recht; Darlehen; Technologiefonds; Verfahren; Verordnung; Entscheid; Geschäftsstelle; Patent; Begründung; -Verordnung; Gehör; Entwicklung; Gesellschaft; Konsolidierung; Darlehens; Kapital; Verfügungsentwurf
B-6483/2018Verfahrensfragen, Publikationen, usw.Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Verfahren; Vorinstanz; Urteil; Organ; Zeuge; Verfahren; Recht; Partei; Person; Rechtlich; Kartell; Zeugen; Rechtliche; Bundesverwaltungsgericht; Zeugin; Konzern; Unternehmen; Einvernahme; Verfahrens; MwH; Verwaltungsverfahren; Aussage; Auskunft; Rechtlichen; Untersuchung; Trete
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