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SchKG ()

Art. 96 SchKG () drucken

Art. 96

1 Sut smanatscha da chasti (art. 169 CP211) na dastga il debitur – senza permissiun dal funcziunari da scussiun – betg disponer dals bains da facultad impegnads. Il funcziunari impegnant al renda expressivamain attent a quai ed a las consequenzas penalas.212

2 Las disposiziuns dal debitur èn nunvalaivlas, sch’ellas violeschan ils dretgs ch’èn resultads da l’impegnaziun per ils crediturs, cun resalva dals effects da l’acquist da possess tras terzs da buna fai.213

211 SR 311.0

212 Versiun tenor la cifra I da la LF dals 16 da dec. 1994, en vigur dapi il 1. da schan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

213 Integrà tras l’art. 58 dal titel final dal CCS, en vigur dapi il 1. da schan. 1912 (AS 24 233 art. 60 tit. fin. CCS; BBl 1904 IV 1, 1907 VI 367).

C. Stimaziun. Dimensiun da l’impegnaziun >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 96 SchKG (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS180037Teilnahme des Schuldners an der Einigungsverhandlung.Schuldner; Beschwerde; Einigung; Einigungsverhandlung; Betreibung; Vorinstanz; Verwertung; SchKG; Betreibungsamt; Entscheid; Schuldners; Gläubiger; Konkurs; Kanton; Teilnahme; Miteigentümer; Miteigentums; Bundesgericht; Grundstück; Aufsichtsbehörde; Miteigentumsanteil; Pfandberechtigte; Gläubigerin; Verhandlung; Miteigentumsanteile; Trete; Pfannenstiel; Beschwerdeverfahren; Partei
ZHRB170019Aberkennung (unentgeltliche Rechtspflege, Sicherheitsleistung)Beschwerde; Recht; Partei; Gericht; Unentgeltliche; Parteien; Tenvorschus; Rechtspflege; Vorinstanz; Gerichtskosten; Liegenschaft; Klägern; Parteientschädigung; Pfändung; Leistung; Entscheid; Sicherstellung; Darlehen; Kostenvorschuss; Holding; Sicherheit; Beschwerdeverfahren; Kostenvorschusses; Verfahren; Unentgeltlichen; Gerichtskostenvorschuss; Klagten; Frist; Beschluss; Aberkennung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2021.36 (AG.2022.192)ArrestBeschwerde; Arrest; Rechts; AaO; Partei; Pfändung; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Beschwerdegegnerin; Werden; Forderung; Zession; Honorar; Parteien; Gemäss; Auflage; Entscheid; Arrests; Parteientschädigung; Zivilgericht; Verfügung; Arrestschuldner; Verfahren; Gelten; Arbeit; Arrestschuldnerin; Künftige; Kommentar; Geltend; Streitwert
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
130 III 661Art. 96 Abs. 1 und 281 Abs. 1 SchKG; Frist für den provisorischen Pfändungsanschluss. Ist der Schuldner bei der Pfändung nicht anwesend, beginnt die Teilnahmefrist für die provisorische Anschlusspfändung erst zu laufen, wenn ihm die Pfändungsurkunde zugestellt worden ist (E. 1). Pfändung; SchKG; Arrest; Schuldner; Beschwerde; Pfändungsurkunde; Betreibung; Provisorisch; Forderung; Konkurs; Zugestellt; Schuldbetreibung; Vollzogen; Urteil; Aufsichtsbehörde; Arrestlegung; Provisorische; Beschwerdeführer; Element; Mitbeteiligte; Aufhebung; Erfolgt; Kantons; Bundesgericht; Anschluss; Müsse; Beschwerdegegner; Pfändungsvollzug
128 III 124Ausübung eines im Grundbuch vorgemerkten Kaufsrechts an einem Grundstück, das in der Zwischenzeit mit Arrest belegt worden ist (Art. 959 Abs. 2 ZGB; Art. 96 Abs. 1 SchKG). Der nach Vormerkung des Kaufsrechts vollzogene Arrest steht einem Eigentumsübergang infolge Ausübung des Kaufsrechts nicht entgegen. Der Erwerber des Grundstücks kann die Löschung der auf dem Arrest beruhenden vorgemerkten Verfügungsbeschränkung erwirken, indem er beim Betreibungsamt den Teil des Kaufpreises hinterlegt, der nicht durch Übernahme der vor dem Arrest begründeten Grundpfandschulden getilgt worden ist. Arrest; Grundstück; Kaufsrecht; Betreibungsamt; Eigentum; Gemeinde; Kaufsrechts; Vorgemerkt; Berufung; Grundbuch; Pfändung; Klage; Kanton; Grundstücks; Eigentumsübergang; Vorgemerkte; Recht; Pfändungsgläubiger; Verfügung; SchKG; Arrestbzw; Vorgemerkten; Betrag; Ausübung; Urteil; Kaufpreises; Schwyz; Verfügungsbeschränkung
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