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Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)

Art. 96 LEF dal 2023

Art. 96 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF) drucken

Art. 96

1 È fatto divieto al debitore, sotto minaccia di pena (art. 169 CP220), di disporre, senza autorizzazione dell’ufficiale, degli oggetti pignorati. L’ufficiale procedente ricorda esplicitamente al debitore il divieto come pure le conseguenze penali dell’inosservanza.221

2 Gli atti di disposizione del debitore sono nulli in quanto ne siano pregiudicati i di­ritti che il creditore ha acquisito col pignoramento, sotto riserva degli effetti dell’ac­quisto del possesso da parte di terzi di buona fede.222

220 RS 311.0

221 Nuovo testo giusta il n. I della LF del 16 dic. 1994, in vigore dal 1° gen. 1997 (RU 1995 1227; FF 1991 III 1).

222 Introdotto dall’art. 58 Tit. fin. CC, in vigore dal 1° gen. 1912 (RU 24 233 Tit. fin. art. 60).

C. Stima. Entità del pignora­mento

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 96 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS180037Teilnahme des Schuldners an der Einigungsverhandlung.Schuldner; Beschwerde; Einigung; Einigungsverhandlung; Betreibung; Vorinstanz; Verwertung; SchKG; Betreibungsamt; Entscheid; Schuldners; Gläubiger; Konkurs; Kanton; Teilnahme; Miteigentümer; Miteigentums; Bundesgericht; Grundstück; Aufsichtsbehörde; Miteigentumsanteil; Pfandberechtigte; Gläubigerin; Verhandlung; Miteigentumsanteile; Trete; Pfannenstiel; Beschwerdeverfahren; Partei
ZHRB170019Aberkennung (unentgeltliche Rechtspflege, Sicherheitsleistung)Beschwerde; Recht; Partei; Gericht; Unentgeltliche; Parteien; Tenvorschus; Rechtspflege; Vorinstanz; Gerichtskosten; Liegenschaft; Klägern; Parteientschädigung; Pfändung; Leistung; Entscheid; Sicherstellung; Darlehen; Kostenvorschuss; Holding; Sicherheit; Beschwerdeverfahren; Kostenvorschusses; Verfahren; Unentgeltlichen; Gerichtskostenvorschuss; Klagten; Frist; Beschluss; Aberkennung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2021.36 (AG.2022.192)ArrestBeschwerde; Arrest; Rechts; AaO; Partei; Pfändung; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Beschwerdegegnerin; Werden; Forderung; Zession; Honorar; Parteien; Gemäss; Auflage; Entscheid; Arrests; Parteientschädigung; Zivilgericht; Verfügung; Arrestschuldner; Verfahren; Gelten; Arbeit; Arrestschuldnerin; Künftige; Kommentar; Geltend; Streitwert
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
130 III 661Art. 96 Abs. 1 und 281 Abs. 1 SchKG; Frist für den provisorischen Pfändungsanschluss. Ist der Schuldner bei der Pfändung nicht anwesend, beginnt die Teilnahmefrist für die provisorische Anschlusspfändung erst zu laufen, wenn ihm die Pfändungsurkunde zugestellt worden ist (E. 1). Pfändung; SchKG; Arrest; Schuldner; Beschwerde; Pfändungsurkunde; Betreibung; Provisorisch; Forderung; Konkurs; Zugestellt; Schuldbetreibung; Vollzogen; Urteil; Aufsichtsbehörde; Arrestlegung; Provisorische; Beschwerdeführer; Element; Mitbeteiligte; Aufhebung; Erfolgt; Kantons; Bundesgericht; Anschluss; Müsse; Beschwerdegegner; Pfändungsvollzug
128 III 124Ausübung eines im Grundbuch vorgemerkten Kaufsrechts an einem Grundstück, das in der Zwischenzeit mit Arrest belegt worden ist (Art. 959 Abs. 2 ZGB; Art. 96 Abs. 1 SchKG). Der nach Vormerkung des Kaufsrechts vollzogene Arrest steht einem Eigentumsübergang infolge Ausübung des Kaufsrechts nicht entgegen. Der Erwerber des Grundstücks kann die Löschung der auf dem Arrest beruhenden vorgemerkten Verfügungsbeschränkung erwirken, indem er beim Betreibungsamt den Teil des Kaufpreises hinterlegt, der nicht durch Übernahme der vor dem Arrest begründeten Grundpfandschulden getilgt worden ist. Arrest; Grundstück; Kaufsrecht; Betreibungsamt; Eigentum; Gemeinde; Kaufsrechts; Vorgemerkt; Berufung; Grundbuch; Pfändung; Klage; Kanton; Grundstücks; Eigentumsübergang; Vorgemerkte; Recht; Pfändungsgläubiger; Verfügung; SchKG; Arrestbzw; Vorgemerkten; Betrag; Ausübung; Urteil; Kaufpreises; Schwyz; Verfügungsbeschränkung
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