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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 96 BV vom 2020

Art. 96 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 96 Wettbewerbspolitik

1 Der Bund erlässt Vorschriften gegen volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen.

2 Er trifft Massnahmen:

a.
zur Verhinderung von Missbräuchen in der Preisbildung durch marktmächtige Unternehmen und Organisationen des privaten und des öffentlichen Rechts;
b.
gegen den unlauteren Wettbewerb.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 II 66 (2C_75/2014)Art. 3 Abs. 1 KG; Art. 31 und 32 Abs. 2 lit. a HMG; Arzneimittel-Werbeverordnung (AWV); Frage eines Ausschlusses von Wettbewerb. Voraussetzungen des Ausschlusses von Wettbewerb nach Art. 3 Abs. 1 KG (E. 2.2 und 2.3). Normtheoretische Unterscheidungen im Zusammenhang mit Art. 3 Abs. 1 KG: Normkollisionen einerseits, positive Normenkonkurrenzen andererseits. Art. 3 Abs. 1 KG ist eine Regelung zur Lösung von Normkollisionen; eine solche kann nur vorliegen, wenn die neben dem KG anwendbare Norm ebenfalls wettbewerbsrechtlicher Natur ist (E. 2.4). Art. 32 Abs. 2 lit. a HMG stellt keine Wettbewerbs-, sondern eine gesundheitspolizeiliche Norm dar; diese ist neben dem KG anwendbar (E. 3). Der Wettbewerb ist indes weniger breit (E. 4.2.3). Ein Wettbewerbsausschluss muss sich aus der i.S.v. Art. 3 Abs. 1 KG vorbehaltenen Norm ergeben. Der Schamfaktor findet sich nicht in den Normen des HMG; er ist nur eine empirische Erscheinung (E. 4.2.1). Wettbewerb; Arzneimittel; Wettbewerbs; Normen; Preis; Markt; Vorschrift; Publikum; Werbung; Vorschriften; Vorbehaltene; Vorinstanz; Recht; Patient; Botschaft; Beschwerde; Patienten; Vorbehaltenen; Verschreibungspflichtig; Gesundheit; Verschreibungspflichtige; Staatlich; Staatliche; Arzneimitteln; Publikumswerbeverbot; Regel; Kartellgesetz; Pfizer; Preis
136 II 304 (2C_77/2009)Art. 2 lit. a und Art. 20 BEHG (in den beiden Fassungen vom 24. März 1995 sowie vom 22. Juni 2007), Art. 9, 10, 12 und 13 BEHV-EBK, Art. 15 Abs. 1 lit. c BEHV-FINMA; Art. 89 Abs. 1 lit. c und Art. 95 BGG, Art. 1 und 18 VwVG; börsenrechtliche Meldepflicht. Formelles, insbesondere Streitgegenstand, Legitimation und Kognition (E. 1 und 2). Überprüfung der tatsächlichen Feststellungen (E. 3-5). Anwendbare Rechtsgrundsätze und zu gewährende Parteirechte im Rahmen der Vorabklärungen vor Eröffnung des ordentlichen Verwaltungsverfahrens über die Feststellung einer Verletzung der Meldepflicht (E. 6). Der die börsenrechtliche Meldepflicht auslösende indirekte Erwerb einer massgeblichen Beteiligung schliesst alles geschäftliche Handeln ein, das den Aufbau einer entsprechenden Beteiligung trotz Auseinanderfallens der wirtschaftlichen und formalen Berechtigung objektiv ermöglicht bzw. das im Ergebnis das Stimmrecht über die Beteiligungspapiere vermitteln kann, wenn aufgrund der Umstände darauf geschlossen werden muss, dass eine solche Beteiligung auch angestrebt wird. Beurteilung eines Geschäftsverhaltens, bei dem verschiedene miteinander verbundene Gesellschaften unter Verwendung eines für die Schweiz neuen Finanzinstruments (sog. "contract for difference", CFD) mit Blick auf die gleiche Zielgesellschaft koordiniert vorgingen (E. 7). Beschwerde; Beschwerdeführerinnen; Meldepflicht; Erwerb; Aktie; Bundes; Aktien; Verfahren; Recht; Laxey; Gruppe; Banken; Offenlegung; Beschwerdegegnerin; Indirekt; Stimmrecht; Implenia; Erwerbs; Offenlegungspflicht; Indirekte; Bundesgericht; Börsen; Laxey-Gruppe; Beteiligungs; Bankenkommission; Gesellschaft; Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Feststellung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-7447/2015Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Anhörung; Recht; Beschwerdeführers; Person; Ereignis; Verfügung; Sachverhalt; Befragung; Verfahren; Rechtsvertreter; Entscheid; Behörde; Psychisch; Bundesverwaltungsgericht; Soldat; Fragen; Soldaten; Vater; Psychische; Verfahrens; Zeitpunkt; Ausreise; Minderjährig; Zusammenhang; Hinweis; Hause; Personen
F-2410/2018EinreiseverbotBeschwerde; Beschwerdeführerin; Urteil; Einreiseverbot; Recht; BVGer; Bundesverwaltungsgericht; Luzern; Sicherheit; Interesse; Kantons; Ausländer; Betäubungsmittel; Schweiz; Vorinstanz; Migration; Akten; Verfügung; Erheblich; Wiege; Schwerwiegende; Gefahr; Richter; Schwere; Fernhaltemassnahme; Kantonsgericht; Einreiseverbots; Interessen
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