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Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)

Art. 96 AIG vom 2021

Art. 96 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) drucken

Art. 96

1 Zur dezentralen Erfüllung kantonaler Aufgaben ist der Kanton in Bezirke eingeteilt. Das Gesetz bezeichnet ihre Gebiete.

2 Das Gesetz kann aus wichtigen Gründen für einzelne Aufgaben eine andere Gebietseinteilung vorsehen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 96 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SHNr. 60/2018/31 Aufenthaltsbewilligung; Verhältnismässigkeit; Prüfung von Vollzugshindernissen im ausländerrechtlichen Bewilligungsverfahren - Art. 5 Abs. 2 BV, Art. 33 Abs. 3, Art. 62 Abs. 1 lit. e, Art. 83 Abs. 4 und 6 sowie Art. 96 AIG. Wird die ausländerrechtliche Bewilligung verweigert, prüft die zuständige Behörde zugleich auch die Wegweisung umfassend und hat bei ihrem Entscheid allfälligen Vollzugshindernissen nachzugehen (E. 2). Erforderlich ist eine konkrete Einzelfallprüfung, welche sowohl die Interessenabwägung im Rahmen der Verhältnismässigkeitsprüfung beschlägt, wie auch im Zuge der Prüfung allfälliger Vollzugshindernisse zu berücksichtigen ist. Wenn Wegweisungsvollzugshindernisse nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden können, hat die kantonale Behörde beim Staatssekretariat für Migration (SEM) ein Gesuch auf Anordnung der vorläufigen Aufnahme zu stellen (E. 4.5.3). Beschwerde; Beschwerdeführer; Sozialhilfe; Beschwerdeführers; Gesundheitlich; Interesse; Gesundheitliche; Vollzugs; Aufenthalts; Sozialhilfeabhängigkeit; Diabetes; Vollzugshindernisse; Prüfung; Migration; Gesundheitlichen; Interessen; Integration; Wegweisung; Widerruf; Aufenthaltsbewilligung; Insulin; Vorinstanz; Person; Prüfen; Beeinträchtigung; Schweiz; Behörde; Vorne; Allfälliger
SHNr. 60/2018/1 Aufenthaltsbewilligung; Kantonswechsel - Art. 37 Abs. 1 und 2, Art. 62 Abs. 1 lit. c und Art. 96 Abs. 2 AIG; Art. 66, Art. 67 Abs. 1 und Art. 77a Abs. 1 lit. b VZAE. In verfassungskonformer Auslegung ist bei einem nicht in den Arbeitsmarkt zu integrierenden und nicht vermittlungsfähigen Gesuchsteller nicht von einer anspruchzerstörenden Arbeitslosigkeit i.S.v. Art. 37 Abs. 2 AIG auszugehen (E. 4.2). Der Widerrufsgrund nach Art. 62 Abs. 1 lit. c AIG i.V.m. Art. 77a Abs. 1 lit. b VZAE ist zu bejahen, wenn nach einem Mahnschreiben keine Bemühungen zur Schuldentilgung oder zur Lösungssuche mit Gläubigern erfolgen (E. 4.3.1, 4.3.5). Formelle Verwarnung i.S.v. Art. 96 Abs. 2 AIG aufgrund Vorliegens eines Grenzfalls, langer Aufenthaltsdauer und bislang ausgebliebener formeller Verwarnung (E. 4.4.3). Beschwerde; Beschwerdeführer; Kanton; Kantons; Aufenthalt; Aufenthalts; Kantonswechsel; Schaffhausen; Betreibung; Arbeit; Schulden; Aufenthaltsbewilligung; Erhalte; Schweiz; Vorne; Beschwerdeführers; Widerruf; Interesse; Hinweis; Auszugehen; Person; Migrationsamt; Gesuch; Verhalten; Bewilligung; Sozialhilfe; Ausländer; Hinweise; Auslegung

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2020.00507Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach pflichtgemässem Ermessen/Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zur Absolvierung einer Aus- und Weiterbildung.Aufenthalt; Aufenthalts; Beschwerde; Aufenthaltsbewilligung; Beschwerdeführerin; Weiterbildung; Werden; Ausländer; Schweiz; Vorinstanz; Ermessen; Ausund; Stützt; Welche; Könne; Gemäss; April; EU/EFTA; Migration; Dieser; Gesetz; Verlängerung; Zürich; Liegen; Ausoder; Rechtlich; Grundsätzlich; Interesse; Voraussetzung; Hätte
SOVWBES.2019.292Widerruf der Aufenthaltsbewilligung / WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Recht; Schweiz; Aufenthalt; Heimat; Aufenthaltsbewilligung; Vorinstanz; Heimatland; Entscheid; Akten; Staat; Urteil; Burkina; Gehör; Verwaltungsgericht; EU/EFTA; Eheliche; Deutsch; Unentgeltliche; Gewalt; Anspruch; Gelebt; Deutschland; Drittstaat; Geschieden; Rechtspflege
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-1921/2021EinreiseverbotBeschwerde; Beschwerdeführer; Einreise; Schweiz; Einreiseverbot; Erwerbstätigkeit; Bundesverwaltungsgericht; Aufenthalt; Reist; Interesse; Sicherheit; Schengenraum; Person; Urteil; Vorinstanz; Arbeite; Rechts; Verfügung; Aufenthalts; Richter; Interessen; Kinder; Verordnung; Massnahme; Ausgeübt; Entgelt; Staatsangehörige; Ausländerrechtliche; Aufgr
F-6304/2020EinreiseverbotBeschwerde; Beschwerdeführer; Einreise; Einreiseverbot; Recht; Schweiz; Vorinstanz; Ausschaffung; Ausschaffungs; Bundesverwaltungsgericht; Einreiseverbots; Ausschaffungshaft; Schengen; Interesse; Verfügung; Beschwerdeführers; Familie; Gehör; Urteil; Begründung; Verhältnis; Sicherheit; Möglichkeit; Wegweisung; BVGer; Rechtlich; Fernhaltemassnahme; Worden; Vorliegen; Legal
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