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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 958 OR de 2022

Art. 958 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 958

1 Les comptes doivent présenter la situation éco­nomique de l’entre­prise de façon qu’un tiers puisse s’en faire une opinion fondée.

2 Les comptes sont présentés dans le rapport de gestion. Ce dernier contient les comp­tes annuels individuels (comptes annuels) qui se composent du bilan, du compte de résultat et de l’annexe. Les dispositions applicables aux grandes entreprises et aux groupes sont réservées.

3 Le rapport de gestion est établi et soumis dans les six mois qui sui­vent la fin de l’exercice à l’organe ou aux personnes qui ont la compétence de l’approuver. Il est signé par le président de l’organe supérieur de direction ou d’administration et par la personne qui répond de l’établissement des comptes au sein de l’entreprise.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 958 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPD230004Forderung / SicherheitBeschwerde; Schwerdegegnerin; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerin; Zahlung; Konkurs; Zahlungs; Betreibung; Higkeit; Fähigkeit; Vorinstanz; Partei; Zahlungsunfähigkeit; Parteientschädigung; Entscheid; Sicherheit; Konkurse; Unterlagen; Konkurseröffnung; Wäre; Aufl; Verfügung; Pfändung; Forderung; Streitwert; Vorliege; Verfahren; Gericht; SchKG; Frist
ZHHG210001ForderungKonkurs; Klagten; Beklagten; Bilanz; Konkursitin; Forderung; Recht; Darlehen; Abtretung; Abgetreten; Abgetretene; Partei; Gericht; Verfügung; Position; Klage; Betrag; Abgetretenen; Schuld; Anspruch; Parteien; Gerin; Abtretungsverfügung; Überweisungen; Zahlt; Tatsachen; Urteil; Darlehensbeträge; [HRSG]
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 00 12Art. 206 Abs. 2 und Abs. 3 DBG. Ausserordentliche Erträge beim Wechsel der zeitlichen Bemessung für juristische Personen. Zur Frage der wirtschaftlichen Vorgänge, die zu ausserordentlichen Erträgen im Sinne der Bestimmung führen. Die Auflösung stiller Reserven bildet ein notwendiges, wenn auch nicht hinreichendes Element der Ausserordentlichkeit des Ertrages (Erw. 3a-3e). Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Gewinn der normalen Geschäftstätigkeit einer Unternehmung entstammt, kommt es weniger auf die statutarische Zweckbestimmung der Gesellschaft als auf deren tatsächliche Tätigkeit an (Erw. 3f). Bei der Veranlagung der Sondersteuer sind die abziehbaren Aufwendungen in enger Anlehnung an die durch den Gesetzgeber ausdrücklich genannten ausserordentlichen Erträge zu bestimmen (Erw. 4).Steuer; Ordentliche; Erträge; Ordentlichen; Ausserordentlichen; Kapital; Beschwerde; Sondersteuer; Bemessung; Kapitalgewinn; Beschwerdeführerin; Geschäftsjahr; Reserven; Erzielt; Recht; Kapitalgewinne; Grundstück; Aufwendungen; BdBSt; Erzielte; Unterliegen; Gewinn; Veräusserung; Besteuerung; Bemessungslücke; Erträgen; Personen; Zusammenhang; Sondersteuerveranlagung; Bundessteuer
GRA 2021 26Kantons-, Gemeinde- und direkte Bundessteuer
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 100 (4A_364/2017)Art. 715a OR; Art. 250 ZPO; Recht eines Mitglieds des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft auf Auskunft und Einsicht; Summarverfahren. Die Auskunfts- und Einsichtsrechte der Mitglieder des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft gemäss Art. 715a OR können mittels Leistungsklage gerichtlich durchgesetzt werden (E. 5). Anwendbar ist das summarische Verfahren (E. 6). Verwaltungsrat; Verwaltungsrats; Einsicht; Auskunft; Recht; Verfahren; Gesellschaft; Aktionär; Einsichts; Gerichtlich; Auskunfts; Klage; Leistungsklage; Einsichtsrecht; Verwaltungsratsmitglied; Summarische; Aktien; Mitglied; Entscheid; Urteil; Gerichtliche; Durchsetzung; Schweizer; Klagemöglichkeit; Gesuch; Aktionärs; Bundesgericht; Durchgesetzt; Kann
141 IV 369Art. 9 BV; Stellenwert von Parteigutachten. Den Ergebnissen eines vom Beschuldigten in Auftrag gegebenen Parteigutachtens kommt lediglich die Bedeutung einer der freien Beweiswürdigung unterliegenden Parteibehauptung zu (E. 6).
Regeste b
Art. 251 Ziff. 1 StGB; Falschbeurkundung, Rechnungslegung; Handeln in Vorteilsabsicht. Die Einreichung unwahrer Jahresrechnungen im Rahmen von Verhandlungen mit Banken über Kreditgewährungen oder -verlängerungen erfüllt den subjektiven Tatbestand der Falschbeurkundung, soweit damit angestrebt wird, die eigene Position bei den Kreditverhandlungen zu verbessern. Ob die kreditsuchende Firmengruppe aus gesamtwirtschaftlicher Sicht überschuldet war oder nicht, ist in diesem Kontext nicht von Bedeutung (E. 7).
Recht; Beschwerde; Urteil; Banken; Urkunde; Holding; Vorinstanz; Recht; Gutachten; Beschwerdeführer; Vermögens; Rechtlich; Gesellschaft; Partei; Hinweis; Gericht; Beweiswürdigung; Gruppe; Hinweisen; Gesellschaften; Urkundenfälschung; Handel; Vorteil; Privatgutachten; Tatbestand; Erstellt; Sachverständige; Feststellung; Angefochtene

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-1546/2020StiftungsaufsichtRevision; Stiftung; Revisionsstelle; Beschwerde; Befreiung; Recht; Revisionsstellen; Vorinstanz; Beschwerdeführerin; Voraussetzung; Stiftungen; Revisionsstellenpflicht; Aufsicht; Bundes; Gesuch; Bilanz; Aufsichtsbehörde; E-Mail; Handelsregister; Verfügung; Voraussetzungen; Geschäftsjahr; Auslegung; Pflicht; Mails; VO-RvS; Stiftungsrecht; E-Mails; Urteil
A-5146/2018AmtshilfePerson; Informationen; Beschwerde; Steuer; Beschwerdeführerin; Amtshilfe; Staat; Chende; Recht; Urteil; CH-FI; Ersuchende; Hinweis; Ersucht; Schweiz; Behörde; Verfahren; Hinweisen; Amtshilfeersuchen; Sachverhalt; Übermittlung; Ersuchte; Personen; BVGer; Einkommen; Income; Erheblich; Regel; Fragliche

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2016.13Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB), versuchter Betrug (Art. 146 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), Urkundenfälschung im Amt (Art. 317 Ziff. 1 Abs. 1 StGB).Schuldig; Urkunde; Bundes; Recht; Beschuldigte; Urkunden; Versicherung; Betrug; Farbklecks; Verfahren; Täter; Gericht; Schrift; Person; Amtlich; Betrieb; Verfahren; Amtliche; Urkundenfälschung; Konto; Verfahrens; Verteidigung; Beschuldigten; Tatsache; Daten; Höhe; Über; Schaden
SK.2010.8Urkundenfälschung, Gehilfenschaft zu Betrug, Gehilfenschaft zu ungetreuer Geschäftsbesorgung, Geldwäscherei.Rechnung; Anklage; Angeklagt; Angeklagte; Griechische; Recht; Firmen; Rechnungen; Recht; Griechischen; Bundes; Subvention; Geschäft; Klagten; Gehilfe; Anklageschrift; Schweiz; Ziffer; Betrug; Urkunde; Gehilfen; Angeklagten; Gehilfenschaft; Geldwäscherei; Qualifiziert; Maschine; Qualifizierte; Bezug; Urkunden
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