E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Code civil suisse (CC)

Art. 957 CC de 2023

Art. 957 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 957

654

654 Abrogé par le ch. I 1 de la LF du 11 déc. 2009 (Cédule hypothécaire de registre et droits réels), avec effet au 1er janv. 2012 (RO 2011 4637; FF 2007 5015).

B. Inscription >I. Droits à inscrire >1. Propriété et droits réels >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB190008Aufsichtsbeschwerde gegen eine FriedensrichterinObergericht; Aufsicht; Bezirksgericht; Aufsichts; Friedensrichter; Gemeinde; Beschwerde; Aufsichtsbehörde; Recht; Meilen; Massnahme; Beschwerdegegnerin; Massnahmen; Obergerichts; Gericht; SchKG; Zuständigkeit; Verfahren; Amtsenthebung; Kantonale; Verwaltungskommission; Beschluss; Administrativ; Entscheid; Kantons; Friedensrichteramt; Anordnung; Administrative; Gelte; Hauser/Schweri
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz