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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 957 CCS dal 2021

Art. 957 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 9571


1 Abrogato dal n. I 1 della LF dell’11 dic. 2009 (Cartella ipotecaria registrale e diritti reali), con effetto dal 1° gen. 2012 (RU 2011 4637; FF 2007 4845).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB190008Aufsichtsbeschwerde gegen eine FriedensrichterinObergericht; Aufsicht; Bezirksgericht; Aufsichts; Friedensrichter; Gemeinde; Beschwerde; Aufsichtsbehörde; Recht; Meilen; Massnahme; Beschwerdegegnerin; Massnahmen; Obergerichts; Gericht; SchKG; Zuständigkeit; Verfahren; Amtsenthebung; Kantonale; Verwaltungskommission; Beschluss; Administrativ; Entscheid; Kantons; Friedensrichteramt; Anordnung; Administrative; Gelte; Hauser/Schweri
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