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Obligationenrecht (OR)

Art. 957 OR vom 2023

Art. 957 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 957

1 Der Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung gemäss den nachfolgenden Bestimmungen unterliegen:

1.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die einen Umsatzerlös von mindestens 500 000 Franken im letzten Geschäftsjahr erzielt haben;
2.
juristische Personen.

2 Lediglich über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage müssen Buch führen:

1.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als 500 000 Franken Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr;
2.
diejenigen Vereine und Stiftungen, die nicht verpflichtet sind, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen;
3.
Stiftungen, die nach Artikel 83b Absatz 2 ZGB776 von der Pflicht zur Bezeichnung einer Revisionsstelle befreit sind.

3 Für die Unternehmen nach Absatz 2 gelten die Grundsätze ordnungs­mässiger Buchführung sinngemäss.

776 SR 210

B. Buchführung >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 957 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS220101KonkurseröffnungSchuldner; Schuldnerin; Konkurs; Zahlung; Betreibung; Beschwerde; Konto; Forderung; Zahlungsfähigkeit; Betreibungen; Ausgaben; Einnahmen; Glaubhaft; Forderungen; Gläubiger; Einzelunternehmung; SchKG; Recht; Einzelunternehmungen; Einzelunternehmen; Monatlich; BGer; Konkursamt; Betrag; Folgend:; Konkursandrohung; Gläubigerin; Behauptete; Konkurseröffnung
ZHPS180119KonkurseröffnungSchuldner; Betreibung; Konkurs; Beschwerde; Zahlung; Gläubiger; Betreibungen; Stadium; Teilzahlung; Glaubhaft; Dielsdorf; Bezahlt; Verwertung; Konkurseröffnung; Zahlungsfähigkeit; Bigerin; Forderung; Konkursgericht; Gläubigerin; Konkursandrohung; Aufschub; Koste; Schulden; Teilzahlungen; Abzahlung; Geschäft; Obergericht; Betreibungsamt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGI/1-2011/178Entscheid Geschäftsmässig begründete Kosten, Art. 27 Abs. 1 und 2 DBG, Art. 40 Abs. 1 und 2 StG, Die Pflichtige war Inhaberin eines als Einzelfirma geführten Gipsergeschäfts. Die von der Veranlagungsbehörde vorgenommene Aufrechnung von höheren Privatanteilen an den Autokosten war korrekt, da drei von sieben Autos keinen Bezug zum Geschäft aufwiesen. Sodann war die Reduktion der Abschreibungen gerechtfertigt, da die Vermögenswerte nicht nachgewiesen waren und keine Eröffnungsbilanz vorlag. Auch die Aufrechnung von Mietkosten für ein Büro war zulässig, da nicht nachgewiesen war, dass ein Büro vorhanden war und Anhaltspunkte vorlagen, dass die Mietkosten der Privatwohnung über das Geschäft verbucht wurden (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 5. Juli 2012, I/1-2011/178). Beschwerde; Beschwerdeführer; Fahrzeug; Konto; Aufrechnung; Vorinstanz; Geschäft; Unternehmung; Verbucht; Privatanteil; Einzelfirma; Privat; Private; Fahrzeuge; Begründet; Erwerbstätigkeit; Material; Einkommen; Buchhaltung; Abschreibungen; Aufwendungen; Aktiven; Bracht; Worden; Buchung; Selbständiger; Aufwand; Geschäftsmässig; Steuerpflichtigen
BSSB.2018.36 (AG.2020.520)Unterlassung der Buchführung (Beschwerde beim Bundesgericht hängig)Schuldig; Beschuldigte; Berufung; Verfahren; Buchführung; Werden; Vermögen; Beschuldigten; Vermögens; Worden; Staatsanwaltschaft; Unterlassung; Konkurs; Buchhaltung; Urteil; Lassen; Vermögensstand; Vorinstanz; Anklage; Könne; Bundesgesetz; Dieser; Erlassen; Vorwurf; Verfahrens; Welche; Strafbefehl; Einzig; Verteidigung; Vollständig
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 II 209 (2C_1059/2019)
Regeste
Art. 957 ff., 960e Abs. 3 Ziff. 1-4 OR; Art. 28, 29 Abs. 1 i.V.m. Art. 27 Abs. 1 und 2 lit. a DBG ; Art. 10 StHG ; geschäftsmässige Begründetheit pauschaler Rückstellungen für Reparaturen von Geschäftsliegenschaften. Übersicht über die handelsrechtlichen (E. 3.1) und steuerrechtlichen Bilanzierungsvorschriften (E. 3.2).
Rückstellung; Rückstellungen; Recht; Beschwerde; Liegenschaft; Beschwerdeführer; Liegenschaften; Steuerlich; Steuer; Bildung; Rechnung; Bildet; Pauschal; Gebildet; Geschäftsjahr; Grossreparatur; Begründet; Pauschale; Urteil; Grossreparaturen; Veranlagung; Unterhalt; Handelsrechtlich; Geschäftsmässig; Sanierung; Abschreibungen; Bildete; Unmittelbar; Steuerliche; Pauschalen
141 IV 369Art. 9 BV; Stellenwert von Parteigutachten. Den Ergebnissen eines vom Beschuldigten in Auftrag gegebenen Parteigutachtens kommt lediglich die Bedeutung einer der freien Beweiswürdigung unterliegenden Parteibehauptung zu (E. 6).
Regeste b
Art. 251 Ziff. 1 StGB; Falschbeurkundung, Rechnungslegung; Handeln in Vorteilsabsicht. Die Einreichung unwahrer Jahresrechnungen im Rahmen von Verhandlungen mit Banken über Kreditgewährungen oder -verlängerungen erfüllt den subjektiven Tatbestand der Falschbeurkundung, soweit damit angestrebt wird, die eigene Position bei den Kreditverhandlungen zu verbessern. Ob die kreditsuchende Firmengruppe aus gesamtwirtschaftlicher Sicht überschuldet war oder nicht, ist in diesem Kontext nicht von Bedeutung (E. 7).
Recht; Beschwerde; Urteil; Banken; Urkunde; Holding; Vorinstanz; Recht; Gutachten; Beschwerdeführer; Vermögens; Rechtlich; Gesellschaft; Partei; Hinweis; Gericht; Beweiswürdigung; Gruppe; Hinweisen; Gesellschaften; Urkundenfälschung; Handel; Vorteil; Privatgutachten; Tatbestand; Erstellt; Sachverständige; Feststellung; Angefochtene

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-1546/2020StiftungsaufsichtRevision; Stiftung; Revisionsstelle; Beschwerde; Befreiung; Recht; Revisionsstellen; Vorinstanz; Beschwerdeführerin; Voraussetzung; Stiftungen; Revisionsstellenpflicht; Aufsicht; Bundes; Gesuch; Bilanz; Aufsichtsbehörde; E-Mail; Handelsregister; Verfügung; Voraussetzungen; Geschäftsjahr; Auslegung; Pflicht; Mails; VO-RvS; Stiftungsrecht; E-Mails; Urteil
A-2589/2020MehrwertsteuerBeschwerde; Steuer; Beschwerdeführer; Frist; Vorinstanz; Urteil; Ermessen; MWSTG; Verfügung; Recht; Mehrwertsteuer; Urteile; Person; Schätzung; BVGer; Beschwerdeführers; Steuerpflicht; Einsprache; Bundesverwaltungsgericht; Forderung; Ermessenseinschätzung; Wiederherstellung; Verfahren; MwH; Umsatz; Beweis; Verfahrens; Verzugs; Gesuch

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BV.2020.37Beschwerde; Beschwerdeführer; Automat; Automaten; Entschädigung; Schaden; Beschwerdegegnerin; Verfahren; Verfahrens; Verfahrensakten; Verfahrensakten; Entscheid; Gerät; Beschwerdeführers; Bundes; Schadens; Gewinn; Recht; Verfahren; öffnen; Hinzufügen; Filter; Spiel; Schadenersatz; Erwerb; Gemachten; Belege
BB.2013.69Kostentragungspflicht der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 426 Abs. 2 StPO). Entschädigung der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 429 ff. StPO).Untersuchung; Untersuchungsakten; Beschwerde; Beschwerdeführer; Einvernahme; Bericht; Karte; Preis; Minute; Minuten; Kunde; Rechtlich; Telefonkarte; Holding; Verfahren; Gebühr; Gespräch; Erwägung; Angebot; Prepaid; Verfahrens; Kunden; Gebühren; Telefonkarten; Gruppe; Poster; Entschädigung; Zivilrechtlich; Karten; Erichts

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
KäferBerner Kommentar, Kommentar zum schweizerischen Privatrecht1981
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