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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 956 OR de 2022

Art. 956 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 956

1 Dès que la raison de commerce d’un particulier, d’une société com­merciale ou d’une société coopérative a été inscrite sur le registre et publiée dans la Feuille offi­cielle suisse du commerce, l’ayant droit en a l’usage exclusif.

2 Celui qui subit un préjudice du fait de l’usage indu d’une raison de commerce peut demander au juge d’y mettre fin et, s’il y a faute, réclamer des dommages-intérêts.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 956 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210052Firma / MarkeMarke; Firma; Verwechslung; Firmen; Marken; Recht; Verkehr; Wechslungsgefahr; Zeichen; Verwechslungsgefahr; Handels; Beklagten; Parteien; Bundesgericht; Rechtlich; Urteil; Gebrauch; Schaft; Bestandteil; Schweiz; Klägerische; Handelsregister; Unternehmen; Bundesgerichts; Dienstleistung; Element; Dienstleistungen; Domain; Produkt
ZHHG200115Markenrecht / Namensrecht / Firmenrecht / UWGRecht; Beklagten; Rechtsbegehren; Gerin; Gerinnen; Klägerinnen; Internet; Richt; WwwA; Zeichen; Schweiz; Com/A; Twitter; Marke; Senzen; Urteil; Marken; Twittercom/; Twittercom/A; Partei; Sichtlich; Medizin; Unterlassung; Präsenz; Bundesgericht; Domain; Präsenzen; Geltend; Gebrauch; Mäss
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZK.2019.3 (AG.2020.65)FirmaBeklagte; Klägerin; Klägerinnen; Handel; Handels; Firmen; Beklagten; Handelsregister; Rechts; Gemäss; Verwechslung; Werden; Partei; Verwechslungsgefahr; Gericht; Basel-Stadt; Gebrauch; Stellen; Schweiz; Kanton; Stellt; Parteien; Tätig; Gestellt; Kantons; Androhung; Zuständig; Lassen; Bundesgericht; Insbesondere
BSZK.2016.1 (AG.2017.81)Firma GmbHFirma; Partei; Firmen; Klage; Beklagten; Mehrwertsteuer; Handelsregister; Parteien; Firmenrecht; Rechtlich; Parteientschädigung; Basel; Gericht; Verwechslungsgefahr; Kanton; Auflage; Kantons; Basel-Stadt; Verfahren; Schweiz; Juni; Akronym; Firmenrechtliche; Ziffer; Beschwerde; Bestandteil; Verletzung; Firmenrechtsverletzung; Unterlassungs
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 225 (4A_335/2019)
Regeste
Kennzeichengebrauch im Internet; hinreichender Bezug zur Schweiz. Grundsätze der Beurteilung, wann bei der Verwendung einer ausländischen Internetpräsenz ein Kennzeichengebrauch in der Schweiz vorliegt (E. 3).
Internet; Schweiz; Kennzeichen; Beschwerde; Zeichen; Recht; Internets; Merck; Abruf; Schutz; Abrufbarkeit; Beschwerdeführerin; Bezug; Global; Staat; Territorial; Internetseite; Beschwerdeführerinnen; Internetpräsenz; Marken; Gebiet; Verwendung; Urteil; Beklagten; BETTINGER; Recommendation; Technische; Joint; Beschwerdegegnerin
128 III 224Art. 956 OR, Art. 3 lit. d UWG; Firmenschutz, unlauterer Wettbewerb. Zum Schutz der Ausschliesslichkeit von Firmen, deren Inhalt im Wesentlichen aus einer gemeinfreien Sachbezeichnung besteht, insbesondere von solchen, die nach "alter Praxis" des Eidgenössischen Handelsregisteramts anerkannt wurden. Unterschiede zum Markenschutz (E. 2b). Pflicht zum Gebrauch der Firma, wie sie im Handelsregister eingetragen ist, soweit dies erforderlich ist, um eine Verwechslungsgefahr gegenüber einer Firma mit Exklusivitätsrecht zu vermeiden (E. 2d). Lauterkeitsrechtliche Schranken für verwechselbare Darstellungen der Firma, in denen einzelne Firmenbestandteile ungleich gestaltet sind (E. 2c). Firma; Wache; Wache; Handelsregister; Wach; Beklagten; Firmenbestandteil; Verwendung; Wache; Schweiz; Kanton; Verwechslungsgefahr; Vorinstanz; Sachbezeichnung; Tragene; Wesentlichen; Wettbewerb; Marke; Zweigniederlassung; Praxis; Gallen; Recht; Firma; Verwendet; Marken; Lauterkeitsrecht; Aktiengesellschaft; Wache; Tragenen; Handelsgericht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-4719/2010Handelsregister- und FirmenrechtFirmen; Beschwerde; Schwerdeführerin; Firma; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Handels; STE&#; Handelsregis; Recht; Handelsregister; Bundes; Verfü; Stesag; Verfügung; Basel; Gende; Identität; Gesellschaft; Firmenidentität; Kantons; Bundesverwaltungsgericht; Gleichlautende; Prüfung; Angefochtene; Firmenänderung; Weisung; Schweiz; Kleinschreibung; Tragenen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SIFFERTBerner Kommentar, Die Geschäftsfirmen2017
ERTLI Handkommentar zum Schweizer Privatrecht2012
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