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Cudesch civil svizzer (CCS)

Art. 955 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 955 A. Instituziun / III. Responsabladad

III. Responsabladad1

1 Ils chantuns èn responsabels per tut ils donns che naschan dal manar il register funsil.

2 Els pon prender regress sin ils funcziunaris e sin ils emploiads da l’administraziun dal register funsil sco er sin ils organs da la surveglianza directa, uschenavant ch’ina da questas persunas ha ina culpa.

3 Els pon pretender ina garanzia dals funcziunaris e dals emploiads.


1 Versiun tenor la cifra I 1 da la LF dals 11 da dec. 2009 (brev ipotecara registrada ed ulteriuras midadas en il dretg real), en vigur dapi il 1. da schan. 2012 (AS 2011 4637; BBl 2007 5283).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 955 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUOG 1991 1Art. 7, 955 ZGB, Art. 135 0R. Auf den Anspruch nach Art. 955 ZGB sind, in Anwendung von Art. 7 ZGB, ausschliesslich die Bestimmungen des OR über die Verjährungsunterbrechung anzuwenden.

Verjährung; Unterbrechung; Anspruch; Bestimmungen; Staat; Forderung; Zivilrecht; Formelle; Schuld; Haftung; Bundeszivilrecht; Beamtengesetz; Klage; öffentlichrechtlicher; Ausschliesslich; Lehre; Gründen; Handlung; Urteil; Forderungen; Ansprüche; Schuldner; Zweifel; Obligationenrecht; Natur; Unterbrechungsordnung; Vorliegenden; Entscheiden; Zweifel; Vorschriften

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2015/112UrteilHandänderungssteuer und Grundbuchgebühren, Art. 243 Abs. 1 StG, Art. 955 Abs. 1 ZGB, Art. 13bis VG. Beschwerde; Grundbuch; Beschwerdeführerin; Handänderung; Kaufpreis; Handänderungssteuer; Recht; Vertrag; Entscheid; Kaufvertrag; Leistungsbeschrieb; Grundstück; Grundbuchamt; Verfahren; Gebühren; Rechnung; Verwaltungsgericht; Grundbuchgebühren; Beurkundet; Sorgfaltspflicht; Grundstücks; Schloss; Beurkundung; Gemeinde; Beschwerdeverfahren; Vorinstanz; Abgeschlossen; Antrag; Beantragt; öffentlich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
119 II 216Haftung aus Grundbuchführung (Art. 955 ZGB); Verjährung des Schadenersatzanspruchs (Art. 60 Abs. 1 OR). 1. Unterliegen die Kantone für Vermessungsfehler ihrer Nachführungsgeometer der zivilrechtlichen Haftung aus Grundbuchführung? Frage offengelassen (E. 3). 2. Absolute Verjährung nach Art. 60 Abs. 1 OR. Die Zehnjahresfrist läuft für den Schadenersatzanspruch aus Art. 955 ZGB unabhängig von der Kenntnis, die der Gläubiger von seinem Anspruch hat, ab der schädigenden Handlung. Die rechtswidrig erfolgende Eintragung im Grundbuch setzt mit ihrem Abschluss unweigerlich den Fristenlauf in Gang (E. 4). Grundbuch; Schaden; Verjährung; Haftung; Recht; Verjährungsfrist; Staat; Bundesgericht; Schadenersatz; Grundbuchs; Anspruch; Architekt; Urteil; Grundstück; DESCHENAUX; Eintragung; Domedi; Renato; Grundstücks; Grundbuchführung; Rechtsprechung; Nachführung; Schadenersatzanspruch; Flächeninhalt; Entscheid; Schadens; Handlung; FRANZ; Lehre; JENNY
110 II 37Haftung aus Führung des Grundbuchs (Art. 955 Abs. 1 ZGB). Wird im Grundbuch ein neues vertragliches Pfandrecht eingetragen, das einem bereits eingetragenen Pfandrecht im Rang vorgeht, ohne dass eine schriftliche Nachgangserklärung des vorgehenden Pfandgläubigers vorliegt, so begründet dies grundsätzlich die Verantwortlichkeit des Kantons. Eine Haftung entfällt jedoch, wenn die Entstehung des dadurch bewirkten Schadens durch Erhebung einer Grundbuchberichtigungsklage hätte verhindert werden können. Grundbuch; Inhaber; Inhaberschuldbrief; Baukredit; Pfandrecht; Recht; Schaden; Rücktritt; Schuldbrief; Klage; Sturzenegger;Bezirksschreiber; Betrag; Eintragung; Kanton; Grundbuchs; Grundbuchführer; Basel; Verantwortlichkeit; Darlehen; Baukredithypothek; Führung; Zinsen; Finanz; Vorgehen; Sicherheit; Bezirksschreibers; Pfandgläubiger; Louis
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