E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Obligationenrecht (OR)

Art. 954 OR vom 2021

Art. 954 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 954

Die bisherige Firma kann beibehalten werden, wenn der darin enthaltene Name des Geschäftsinhabers oder eines Gesellschafters von Gesetzes wegen oder durch die zuständige Behörde geändert worden ist.

B. Firmen- und Namensgebrauchspflicht>
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 II 386 (2C_761/2017)Art. 1 lit. c, Art. 18 LMG; Art. 12 LGV; Art. 47, Art. 48, Art. 48b MSchG; Art. 52a, Art. 52c MSchV; Art. 5 Abs. 1 HasLV; lebensmittelrechtliches Täuschungsverbot; Verhältnis zu markenrechtlichen Bestimmungen betreffend Herkunftsangaben; täuschende Aufmachung einer Bierdose. Überblick über die am 1. Mai 2017 in Kraft getretene neue Gesetzgebung zu Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen (E. 4.1). Die Vorgaben zum lebensmittelrechtlichen Täuschungsverbot stimmen im alten und neuen Recht weitgehend überein. Letzteres enthält jedenfalls keine mildere Regelung (E. 4.2). Aufmachungen können nicht nur hinsichtlich des Produktionslands täuschend im Sinne von Art. 18 LMG sein, sondern auch im Hinblick auf die übrige (regionale oder örtliche) Herkunft eines Lebensmittels (E. 4.2.1-4.2.3). Das lebensmittelrechtliche Täuschungsverbot (Art. 18 LMG) ist bei der Verwendung von Herkunftsangaben im Sinne von Art. 47 ff. MSchG und der zugehörigen Ausführungserlasse gleichermassen zu beachten (E. 4.2.4). Inhalt des lebensmittelrechtlichen Täuschungsverbots. Massstab zur Beurteilung der Täuschungsgefahr ist der durchschnittliche Konsument und dessen legitimes Informationsbedürfnis. Dabei reicht eine objektiv zur Täuschung geeignete Aufmachung von Lebensmitteln für einen Verstoss gegen Art. 18 LMG aus (E. 4.3). Im konkreten Fall liegt eine Täuschungsgefahr in Bezug auf die Herkunft des Biers vor (E. 4.4). Lebensmittel; Herkunft; Produkt; Täuschung; Recht; Marke; Konsument; Lebensmittel; Lebensmittelrechtliche; MSchG; Aufmachung; Marken; Beschwerde; Luzern; Täuschungsverbot; Bestimmungen; Lozärner; Beschwerdeführerin; Markenschutzgesetz; Konsumenten; Lebensmittelrechtlichen; Lebensmittels; Herkunftsangabe; Urteil; Beanstandet; Botschaft; Beanstandete; Markenschutzgesetzes; Täuschen; Verordnung
142 III 96 (4A_405/2015)Art. 6 Abs. 2 lit. a und c ZPO; sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts. Zuständigkeit des Handelsgerichts bei einem privaten Geschäft einer Partei, die als Inhaber eines Einzelunternehmens im Handelsregister eingetragen ist, sofern die Geschäftstätigkeit der anderen Partei betroffen ist (E. 3 und 3.3). Einzelunternehmen; Partei; Handelsregister; Zivil; Beschwerde; Handelsgericht; Streit; Prozess; Vorinstanz; Streitigkeit; Rechtseinheit; Zivilprozessordnung; Einzelunternehmens; Kanton; Geschäftliche; Beschwerdegegner; Handelsrechtliche; HRegV; Inhaber; Zuständigkeit; Handelsgerichts; Bundesgericht; Geschäft; Unternehmen; Sachlich; Kantons; Eintrag; Sachliche
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz