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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 953 ZGB vom 2023

Art. 953 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 953

1 Die Einrichtung der Grundbuchämter, die Umschreibung der Krei­se, die Ernennung und Besoldung der Beamten sowie die Ordnung der Aufsicht erfolgt durch die Kantone.

2 Die kantonalen Vorschriften, ausgenommen jene über die Ernen­nung und die Besoldung der Beamten, bedürfen der Genehmigung des Bun­des.672

672 Fassung gemäss Ziff. II 21 des BG vom 15. Dez. 1989 über die Genehmigung kantonaler Erlasse durch den Bund, in Kraft seit 1. Febr. 1991 (AS 1991 362; BBl 1988 II 1333).

3. Gebühren >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 953 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGBE.2012.15Entscheid Art. 15 Abs. 2 und Art. 22 EG-ZPO (sGS 961.2), Art. 12 Abs. 2 lit. b EG-ZGB (sGS 911.1). Für Rechtsmittelverfahren gegen Verfügungen und Entscheide des zuständigen Departementes gelten die zivilprozessualen Bestimmungen (Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichterin im Personen-, Erb- und Sachenrecht, 5. Juni 2012, BE.2012.15). Beschwerde; Richte; Entscheid; Verfahren; Einzelrichter;Grundbuchamt; Rechts; Departement; Verfügung; EG-ZGB; Zivilprozessordnung; Einzelrichterin; Bestimmungen; Kantonsgerichts; Januar; Innern; Beschwerdeinstanz; Zuständigen; Verfügungen; Departementes; Miteigentümergemeinschaft; Kantonale; Gesetz; Verfahrens; Beschwerdeführerinnen; Entscheide; Anwendbar; Erlasse

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
100 Ib 455Handelsregister. Art. 927 Abs. 3 OR. Nach dieser Vorschrift ist nur eine kantonale Aufsichtsbehörde in Handelsregistersachen zulässig (Erw. 2). Art. 42 Abs. 2 und 43 Abs. 1 HRegV. Begriff des Geschäftsbüros oder Geschäftslokales im Sinne dieser Bestimmungen (Erw. 4). Handelsregister; Regierungsrat; Beschwerde; Justiz; Produco; Kantons; Geschäftslokal; Entscheid; HRegV; Aufsicht; Justizdirektion; Eintrag; Recht; Aufsichtsbehörde; Eintragung; Regierungsrates; Weissenbach; Person; Handelsregistersachen; Verfahren; Domizil; Münsingen; Bundesgericht; Geschäftslokals; Geschäftsbüro; Löschen; Kantonen; Juristische; Polizeidepartement; Kantonale
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