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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 953 OR de 2021

Art. 953 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 953

785

785 Abrogé par le ch. I de la LF du 25 sept. 2015 (Droit des raisons de commerce), avec effet au 1er juil. 2016 (RO 2016 1507; FF 2014 9105).

VI. Changement de nom>
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
93 I 566Art. 102 OG Unzulässigkeit neuer Begehren in einer verwaltungsgerichtlichen Beschwerde in Handelsregistersachen (Erw. 4). Art. 953 Abs. 2 OR. Wer ein bestehendes Geschäft übernimmt und die frühere Firma beibehält unter Beifügung eines Hinweises darauf, dass er der Nachfolger ist, kann diese Firma in das Handelsregister eintragen lassen, selbst wenn die frühere Firma nicht eingetragen war (Erw. 1-3). Raison; Comme; Commerce; L'art; Registre; Inscrit; Bergholz-Jeanrenaud; Repris; Reprise; était; Droit; Même; D'une; Préposé; Inscrite; Entre; Recours; Jeanrenaud; Inscription; Inscrire; Tribunal; Nouvel; Entreprise; Faire; Cantonal; L'ancienne; Commerce; N'était; Raisons; Nouvelle
85 II 3231. Art. 944, 946, 947, 951, 953 OR. Wie ist die Firma einer Kommanditgesellschaft zu bilden, insbesondere wenn sie ein Nachfolgeverhältnis ausdrückt und einen Familiennamen enthält, der auch in der Firma eines am gleichen Orte niedergelassenen Inhabers eines Konkurrenzgeschäftes vorkommt? Befugnis zur Beifügung des Mädchennamens der Ehefrau des unbeschränkt haftenden Gesellschafters. 2. Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG. Pflicht zur Abänderung einer Firma, die unter dem Gesichtspunkt der Art. 944 ff. OR erlaubt ist, aber mit einer andern verwechselt werden kann, weil die Geschäftsinhaber miteinander im Wettbewerb stehen. Welcher der beiden Geschäftsinhaber hat seine Firma abzuändern, wennder Inhaber der zuerst eingetragenen durch Erweiterung seines Geschäftszweckes das Wettbewerbsverhältnis herbeiführt? Wie ist die Firma abzuändern? Gennheimer; Firma; Geschäft; Handel; Gottfr; Weber; Beklagten; Wettbewerb; Gesellschaft; Gennheimer; Verwechslung; Weber-Gennheimer; Gennheimer; Gennheimer; Gottfr; Verwechslungen; Recht; Autozubehör; Bestandteil; Unlautere; Gesellschafter; Firmen; Gottfried; Handelsgericht; Geschäftsinhaber; Kommanditgesellschaft; Haftende; Unlauteren
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