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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 950 CCS dal 2023

Art. 950 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 950

656

1 L’iscrizione e la descrizione dei singoli fondi nel registro fondiario ha luogo sulla base della misurazione ufficiale, segnatamente sulla base di un piano per il registro fondiario.

2 La legge del 5 ottobre 2007657 sulla geoinformazione disciplina i requisiti qualitativi e tecnici della misurazione ufficiale.

656 Nuovo testo giusta l’all. n. II della L del 5 ott. 2007 sulla geoinformazione, in vigore dal 1° lug. 2008 (RU 2008 2793; FF 2006 7165).

657 RS 510.62

II. Tenuta del registro >1. Circondari >a. Competenza >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 950 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210211Unterlassung und ForderungRecht; Nutzungs; Partei; Verwaltung; Verwaltungsordnung; Recht; Parteien; Grundstück; Miteigentum; Miteigentümer; Tumsanteil; Miteigentums; Miteigentumsanteil; Grundbuch; Fläche; Rechtsbegehren; Beklagten; Aussenfläche; Mietvertrag; Grundstücks; Klage; Werkstatt; Werbesäule; Sonderrecht; Zugewiesen; Orange; Grenzzaun; Flächen; Gebäude; Unterbaurecht
ZHNP130015GrunddienstbarkeitGrundstück; Recht; Partei; Parteien; Breite; Fussweg; Fusswegrecht; Nutzungs; Beklagten; Urteil; Ziffer; Klägern; Grenze; Zugang; Verwaltungsordnung; Grundbuch; Absatz; Eigentümer; Vorinstanz; Grundstücke; Berufung; Rechtsvertreter; Grundstückes; Zugangsweg; Verpflichte; Erstellt; Vereinbarung; Situation; Anschluss
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2001 5D. Das Grundbuch5 Art. 950 und Art. 9 ZGB, § 19 GVD; Amtliche VermessungGegenstand und Verfahren der amtlichen Vermessung (Erw. 1 und 3b)Wesen und Inhalt der zivilrechtlichen Klage nach § 19 GVD; Passivlegitimation (Erw. 2a und 3b)Allfällige Fehler des Geometers oder der Vermessungskommission bildenim... Messung; Vermessung; Grundbuch; Vermarkung; Gentum; Sungswerk; Einsprache; Eigentum; Klage; Vermessungswerk; Verfahren; Eigentums; Recht; Begehren; Rechtskräftig; Grenze; Rechtskräftige; Tümer; Richtigung; Zivilrechtliche; Fehler; Amtliche; Zivilrichter; Eintrages; Gewiesenen; Vilrechtlichen; Mentar; Sungswerke; Vermes-; Zielt
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Jürg SchmidBasler Kommentar, Art.9502003
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