Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)
Der Art. 950 OR wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.
Art. 950 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG210052 | Firma / Marke | Marke; Firma; Verwechslung; Firmen; Marken; Recht; Verkehr; Wechslungsgefahr; Zeichen; Verwechslungsgefahr; Handels; Beklagten; Parteien; Bundesgericht; Rechtlich; Urteil; Gebrauch; Schaft; Bestandteil; Schweiz; Klägerische; Handelsregister; Unternehmen; Bundesgerichts; Dienstleistung; Element; Dienstleistungen; Domain; Produkt |
ZH | HE220051 | Vorsorgliche Massnahmen | Gesuch; Gesuchsgegnerin; Massnahme; Firma; Massnahmen; Firmen; Vorsorglich; Partei; Verwechslungsgefahr; Vorsorgliche; Parteien; Bestandteil; Namens; Familienname; Hauptsache; Rechtlich; Anspruch; Familiennamen; Anordnung; Sorglichen; Handel; Entscheid; Bestandteile; Vorsorglichen; Sicherheit; Glaubhaft; Domain; Begründet; Wenden; Unternehmen |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | AR 08 73 | Art. 8 lit. d BGFA. Anforderungen an die statutarischen Regelungen und die übrige Organisation der Anwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. | Anwälte; Registriert; Registrierte; Aktie; Anwalt; Aktien; Verwaltungsrat; Gesellschaft; Statuten; Recht; Generalversammlung; Anwältinnen; Registrierten; Schweiz; Beschlüsse; Mehrheit; Beschluss; Verwaltungsrates; Absatz; Organisation; Personen; Aktienstimmen; Organisationsreglement; Anwälten; Statutarisch; Mitglieder; Wird; Zürcher; Vertretenen; Werden |
LU | AR 08 8 | Art. 8 lit. d. BGFA. Anforderungen an die statutarischen Regelungen und die übrige Organisation der Anwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH. | Anwälte; Anwalt; Gesellschaft; Registriert; Registrierte; Anwalts; Gesellschafter; Registrierten; Statuten; Anwälten; Anwältin; Recht; Anwältinnen; Mehrheit; Stammanteil; Stammanteile; Organisation; Aufsichtsbehörde; Gesellschafterversammlung; Zürcher; Schweiz; Nicht-Anwälten; Anwaltsgesellschaft; Organisations-Reglement; Geschäftsführung; Beschlüsse; Berufsregeln; Zürcher |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
123 III 220 | Firmenrecht (Art. 944 ff. OR, 950 OR); Rechtsmissbrauch (Art. 2 Abs. 2 ZGB). Positive Publizitätswirkung der Eintragung im Handelsregister (E. 3). Eine Aktiengesellschaft kann ihre Firma unter Wahrung der allgemeinen Grundsätze der Firmenbildung frei wählen; diese Grundsätze, darunter das Täuschungsverbot, hat der Handelsregisterführer von Amtes wegen zu beachten (Art. 955 OR). Anders die Verwechslungsgefahr (Art. 944 Abs. 1 OR), die auf Begehren eines Betroffenen hin geprüft wird. Wer gegen die gesetzlichen Bestimmungen der Firmenbildung und -gebrauchspflicht verstösst, haftet dem Dritten aus Art. 41 OR (E. 4a-c). Haftung aus erwecktem Konzernverhalten (E. 4e)? Stellt die späte Erhebung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln im Zivilprozess ein rechtsmissbräuchliches Verhalten dar? Folgen dieses Vorgehens (E. 4d). | Recht; Recht; Firmen;Handelsregister; Gesellschaft; Beklagten; Aberkennung; Passiv; Passivlegitimation; Vertrag; Rechtsöffnung; Forderung; Aberkennungsklage; Fehlende; Service; Financier; Management; Verhalten; Eintrag; Schaden; Eintragung; Handelsgericht; Firma; Financiers; Services; SFM; Rechtsöffnungsverfahren; Tochtergesellschaft |
118 II 319 | Art. 944 Abs. 1 OR. Verbot figurativer Firmen. Unzulässigkeit des Firmenbestandteils "MacCooperative", da der regelwidrig gebildete Grossbuchstabe C inmitten einer Phantasiebezeichnung als figuratives Zeichen erscheint (E. 4). | Firmen; Person; Personen; Genossenschaft; MacCooperative; Phantasiebezeichnung; Firma; Firmenbestandteil; Deutschen; Sprache; Figurativ; Gefahr; Grossbuchstabe; Unternehmen; Eintrag; BÜHLER; HRegV; Kantons; Direktion; Grundsätze; Beschwerde; Urteil; FORSTMOSER; Bezeichnung; Interpunktionszeichen; Phantasiebezeichnungen; Firmenbildung; Firmenbestandteile; Erwähnten |