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Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 95 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 95

Noziuns

1 Custs da process èn:

a.
ils custs da dretgira;
b.
l’indemnisaziun da la partida.

2 Custs da dretgira èn:

a.
las pauschalas per la procedura da mediaziun;
b.
las pauschalas per la decisiun (taxa da decisiun);
c.
ils custs per la registraziun da las cumprovas;
d.
ils custs per la translaziun;
e.
ils custs per la represchentanza da l’uffant (art. 299 e 300).

3 Sco indemnisaziun da la partida vala:

a.
l’indemnisaziun da las expensas necessarias;
b.
ils custs d’ina represchentanza professiunala;
c.
en cas motivads: ina indemnisaziun adequata per malcumadaivladads, sch’ina partida n’ha betg gì in represchentant professiunal.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 95 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT230054RechtsöffnungGesuch; Beschwerde; Gesuchsgegner; öffnung; Vorinstanz; Gesuchsteller; Rechtsöffnung; Zungsentscheid; Schlussrechnung; Einschätzungsentscheid; Gemeindesteuern; Entscheid; Staats; Definitive; Akten; Gesuchstellern; Bundesgericht; Betreibung; Partei; Beschwerdeverfahren; Frist; Steueramt; Einsprache; Urteil; Zürich; SchKG; Kanton; Rechtsöffnungstitel; Oberrichter; Inhaltlich
ZHRT230055RechtsöffnungBeschwerde; Gesuchsgegner; Verfügung; Partei; Vorinstanz; Rechtsöffnung; Gesuchsteller; Bundesgericht; Beschwerdeverfahren; Entscheid; Zürich; Wiedergutzumachenden; Prozessleitende; Kanton; Wiedergutzumachender; Reichen; Treten; Frist; Oberrichter; Rechtsöffnungsgesuch; Botschaft; Droht; Betreibung; Staats; Gemeindesteuern; Gesuchsgegners; Parteientschädigungen; Endentscheid; Verfügungen; Drohenden
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR180005Rekurs gegen VerrechnungsanzeigeRekurrent; Recht; Rekurrenten; Verrechnung; Rekurs; Gericht; Rekursgegnerin; Unentgeltliche; Prozesskosten; Unentgeltlichen; Verfahren; Bezirksgericht; Nachzahlung; Gerichtskosten; Winterthur; Beschluss; Partei; Geleistet; Prozesskostenvorschüsse; Forderung; Verfügung; Schuld; Rechtsmittel; Verfahrens; Obergericht; Rechtspflege; Entschädigung; Rückforderung; Entscheid; Zeitpunkt
ZHVB180007Aufsichtsbeschwerde gegen die Verfügung des Bezirksgerichts Horgen vom 16. Juli 2018 (FP170029-F)Entscheid; Recht; Verfügung; Vorinstanz; Massnahme; Kindes; Aufsicht; Beschwerde; Aufsichts; Verfahren; Begründung; Vollstreckbarkeit; Entscheide; Rechtsmittel; Superprovisorisch; Massnahmen; Partei; Anordnung; Superprovisorische; Parteien; Aufsichtsbeschwerde; Beklagten; Begründet; Vorsorgliche; Entscheides; Kindesvertreter; Verfahrens; Aufsichtsbehörde; Schule
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 153 (4A_479/2018)Art. 104 ff. und 313 ZPO; Anschlussberufung, Kostenverteilung. Fällt eine Anschlussberufung infolge des Rückzuges der Berufung dahin, hat grundsätzlich der Hauptberufungskläger dem Anschlussberufungskläger die diesem in Zusammenhang mit der Anschlussberufung entstandenen Kosten zu ersetzen. Wenn mit der Anschlussberufung eigenständige Anträge gestellt wurden, kann sich eine Abweichung von diesem Grundsatz rechtfertigen, worüber das Gericht nach Ermessen entscheidet (E. 3). Anschlussberufung; Berufung; Partei; Prozesskosten; Beschwerde; Verfahren; Urteil; Recht; Vorinstanz; Verteilung; Gericht; Rückzug; Zivilprozess; Ermessen; Zivilprozessordnung; Aufwand; Hauptberufungskläger; Obergericht; Beurteilt; Anschlussberufungskläger; Berufungsverfahren; Abweichen; Parteien; Rechtsmittel; Unterliegende; Beschwerdeführerin
144 III 164 (5A_391/2017)Art. 95 Abs. 3 lit. b ZPO. Parteientschädigung; Kosten der berufsmässigen Vertretung. Bei der Festlegung der Parteientschädigung darf grundsätzlich nicht überprüft werden, ob die berufsmässige Vertretung als solche notwendig war (E. 3). Vertretung; Partei; Berufsmässig; Berufsmässige; Parteien; Beschwerde; Recht; Parteientschädigung; Berufsmässigen; Notwendigkeit; Obergericht; Anwalt; Auslagen; Beschwerdeführerin; Beizug; Botschaft; Aufwand; Anwalts; Unentgeltliche; Bundesgericht; Tarif; Urteil; Verfahren; Unentgeltlichen; Richter; Anwaltliche; Fällen; Vertreter; Rechtspflege

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Viktor RüeggBasler Kommentar, Schweizerische Zivilpro- zessordnung2017
V. Rüegg, M. RüeggBasler Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2017
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