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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 95 CPC dal 2022

Art. 95 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 95

Definizioni

1 Sono spese giudiziarie:

a.
le spese processuali;
b.
le spese ripetibili.

2 Sono spese processuali:

a.
gli esborsi forfettari per la procedura di conciliazione;
b.
gli esborsi forfettari per la decisione (tassa di giustizia);
c.
le spese dell’assunzione delle prove;
d.
le spese di traduzione e interpretariato;
e.
le spese per la rappresentanza del figlio (art. 299 e 300).

3 Sono spese ripetibili:

a.
le spese necessarie;
b.
le spese per la rappresentanza professionale in giudizio;
c.
in casi motivati, un’adeguata indennità d’inconvenienza qualora una parte non sia rappresentata professionalmente in giudizio.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 95 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT230054RechtsöffnungGesuch; Beschwerde; Gesuchsgegner; öffnung; Vorinstanz; Gesuchsteller; Rechtsöffnung; Zungsentscheid; Schlussrechnung; Einschätzungsentscheid; Gemeindesteuern; Entscheid; Staats; Definitive; Akten; Gesuchstellern; Bundesgericht; Betreibung; Partei; Beschwerdeverfahren; Frist; Steueramt; Einsprache; Urteil; Zürich; SchKG; Kanton; Rechtsöffnungstitel; Oberrichter; Inhaltlich
ZHRT230055RechtsöffnungBeschwerde; Gesuchsgegner; Verfügung; Partei; Vorinstanz; Rechtsöffnung; Gesuchsteller; Bundesgericht; Beschwerdeverfahren; Entscheid; Zürich; Wiedergutzumachenden; Prozessleitende; Kanton; Wiedergutzumachender; Reichen; Treten; Frist; Oberrichter; Rechtsöffnungsgesuch; Botschaft; Droht; Betreibung; Staats; Gemeindesteuern; Gesuchsgegners; Parteientschädigungen; Endentscheid; Verfügungen; Drohenden
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR180005Rekurs gegen VerrechnungsanzeigeRekurrent; Recht; Rekurrenten; Verrechnung; Rekurs; Gericht; Rekursgegnerin; Unentgeltliche; Prozesskosten; Unentgeltlichen; Verfahren; Bezirksgericht; Nachzahlung; Gerichtskosten; Winterthur; Beschluss; Partei; Geleistet; Prozesskostenvorschüsse; Forderung; Verfügung; Schuld; Rechtsmittel; Verfahrens; Obergericht; Rechtspflege; Entschädigung; Rückforderung; Entscheid; Zeitpunkt
ZHVB180007Aufsichtsbeschwerde gegen die Verfügung des Bezirksgerichts Horgen vom 16. Juli 2018 (FP170029-F)Entscheid; Recht; Verfügung; Vorinstanz; Massnahme; Kindes; Aufsicht; Beschwerde; Aufsichts; Verfahren; Begründung; Vollstreckbarkeit; Entscheide; Rechtsmittel; Superprovisorisch; Massnahmen; Partei; Anordnung; Superprovisorische; Parteien; Aufsichtsbeschwerde; Beklagten; Begründet; Vorsorgliche; Entscheides; Kindesvertreter; Verfahrens; Aufsichtsbehörde; Schule
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 153 (4A_479/2018)Art. 104 ff. und 313 ZPO; Anschlussberufung, Kostenverteilung. Fällt eine Anschlussberufung infolge des Rückzuges der Berufung dahin, hat grundsätzlich der Hauptberufungskläger dem Anschlussberufungskläger die diesem in Zusammenhang mit der Anschlussberufung entstandenen Kosten zu ersetzen. Wenn mit der Anschlussberufung eigenständige Anträge gestellt wurden, kann sich eine Abweichung von diesem Grundsatz rechtfertigen, worüber das Gericht nach Ermessen entscheidet (E. 3). Anschlussberufung; Berufung; Partei; Prozesskosten; Beschwerde; Verfahren; Urteil; Recht; Vorinstanz; Verteilung; Gericht; Rückzug; Zivilprozess; Ermessen; Zivilprozessordnung; Aufwand; Hauptberufungskläger; Obergericht; Beurteilt; Anschlussberufungskläger; Berufungsverfahren; Abweichen; Parteien; Rechtsmittel; Unterliegende; Beschwerdeführerin
144 III 164 (5A_391/2017)Art. 95 Abs. 3 lit. b ZPO. Parteientschädigung; Kosten der berufsmässigen Vertretung. Bei der Festlegung der Parteientschädigung darf grundsätzlich nicht überprüft werden, ob die berufsmässige Vertretung als solche notwendig war (E. 3). Vertretung; Partei; Berufsmässig; Berufsmässige; Parteien; Beschwerde; Recht; Parteientschädigung; Berufsmässigen; Notwendigkeit; Obergericht; Anwalt; Auslagen; Beschwerdeführerin; Beizug; Botschaft; Aufwand; Anwalts; Unentgeltliche; Bundesgericht; Tarif; Urteil; Verfahren; Unentgeltlichen; Richter; Anwaltliche; Fällen; Vertreter; Rechtspflege

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Viktor RüeggBasler Kommentar, Schweizerische Zivilpro- zessordnung2017
V. Rüegg, M. RüeggBasler Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2017
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