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Swiss Criminal Code (SCC)

Der Art. 95 StGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 95 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB180343Gewerbsmässiger Betrug etc.Schuld; Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Betrug; Recht; Geschädigte; Urteil; Betrugs; Freiheitsstrafe; Gewerbsmässigen; Gericht; Zahlung; Schung; Vorinstanz; Verteidigung; Hinsichtlich; Geschädigten; Zahlen; Probe; Busse; Urkunden; Privatklägerin; Vollzug; Erhalte; Zahlungen; Kantons
ZHUH130407Rückversetzung in den Strafvollzug / Anordnung stationäre Massnahme Beschwerde; Beschwerdeführe; Beschwerdeführer; Vollzug; Rückversetzung; Bezirksgericht; Weisung; Behandlung; Entlassung; Justizvollzug; Massnahme; Kanton; Probezeit; Kantons; Winterthur; Beschluss; Kokain; Bewährungs; Gericht; Drogen; Unterziehen; Anordnung; Therapeutische; Sicherheitshaft; Weisungen; Stationär
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2018.16 (AG.2018.459)Antrag der Strafvollzugsbehörde vom 16. März 2017 betreffend Rückversetzung in den Strafvollzug sowie Anordnung einer stationären Suchtbehandlung unter Aufschub des Vollzugs der ReststrafeBeschwerde; Beschwerdeführer; Massnahme; Stationäre; Gutachten; Ambulante; Strafvollzug; Suchtbehandlung; Stationären; Strafvollzugs; Gericht; Therapie; Erfahren; Gemäss; Strafvollzugsbehörde; Vollzug; Massnahmen; Strafgericht; Beschwerdeführers; Beschluss; Behandlung; Gutachtens; Entscheid; Vollzugs; Verhandlung; Werden; Reststrafe; Angeordnet; Verfahren; Anordnung
BSVD.2018.3 (AG.2018.335)Verweigerung der bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug (Art. 82 StGB)Rekurrent; Alkohol; Rekurrenten; Rekurs; Weisung; Gutachten; Massnahme; Massnahmen; Weisungen; Vollzug; Alkoholkonsum; Seiner; Entscheid; Bedingt; Februar; Gemäss; Rekursbegründung; Konsum; Eingabe; Oktober; AaO; Rekursverfahren; Abteilung; Prozessuale; Gericht; Parteien; Stunde; Bedürftigkeit; Dezember; Alkoholabstinenz
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 IV 65 (6B_588/2011)Art. 89 Abs. 3 und Art. 95 Abs. 3-5 StGB; Nichtbewährung, Rückversetzung des bedingt Entlassenen. Die Durchführbarkeit von Bewährungshilfe und Weisungen darf nicht einzig unter dem Gesichtspunkt der Einhaltung der Anordnungen durch den Verurteilten geprüft worden, sondern muss auch dem Schutz der öffentlichen Sicherheit Rechnung tragen. Kann die Anordnung diesen objektiven Zweck nicht erreichen, ist sie als nicht durchführbar im Sinne von Art. 95 Abs. 3 StGB zu betrachten. In diesem Fall sind die in Art. 95 Abs. 4 und 5 StGB vorgesehenen Anordnungen zu treffen (E. 4). Probation; Règle; Assistance; Conduite; Règles; Mesure; être; L'assistance; Elles; Mesures; Exécutées; Libération; Interprétation; Peuvent; Donné; Courant; Peine; Condamné; Arrêt; Conditionnelle; Ordonné; Selon; Révocation; Canton; Pénal; Comme; Aussi; D'épreuve; Quelle; Recourant
112 IV 1Art. 95 Ziff. 3 Abs. 1 Satz 2 StGB; Strafvollzug bei Jugendlichen. Unter gewissen Umständen (s. E. 3) kann in Einzelfällen eine Einschliessungsstrafe abweichend von der gesetzlichen Regelung des Art. 95 Ziff. 3 Abs. 1 Satz 2 StGB in einem Bezirksgefängnis vollzogen werden. Einschliessung; Beschwerde; Vollzug; Beschwerdeführerin; Jugendliche; Kanton; Erziehung; Recht; Erziehungsheim; Vorliegenden; Einschliessungsstrafe; Schweiz; Jugendlichen; Bezirksgefängnis; Behörden; Bundesgericht; Gesetzes; Urteil; Gesetzliche; Kantons; Umständen; Verzicht; Jugendanwaltschaft; Vertreten; Entscheid; Diss; Arbeit; Massnahme

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Trechsel TrechselPraxiskommentar, Zürich2008
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