Fahren ohne Berechtigung
1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
2 Mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer ein Motorfahrzeug führt, obwohl die Gültigkeitsdauer des Führerausweises auf Probe abgelaufen ist.
3 Mit Busse wird bestraft, wer:
4 Mit Busse wird bestraft, wer:
1 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. Dez. 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 3267; BBl 2010 3917 3927).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210232 | Fahrlässige Körperverletzung etc. | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verteidigung; Geschädigte; Fahren; Berufung; Gemäss; Freiheit; Körperverletzung; Geldstrafe; Antwort; Kosten; Amtlich; Amtliche; Geschädigten; Freiheitsstrafe; Vorfall; Urteil; Fahrlässige; Fahren; Vorinstanz; Strafe; Mehrfach; Erhalten; Staatsanwalt; Gericht; Andere; Berufungsverfahren |
SZ | STK 2018 41 | Führen eines Motorfahrzeuges in fahrunfähigem Zustand (Art. 91 Abs. 2 Bst. a SVG), mehrfache Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit (Art. 91 a Abs. 1 SVG), Fahren ohne Berechtigung (Art. 95 Abs. 1 Bst. b SVG) etc. | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Motor; Motorfahrzeug; Vereitelung; Urteil; Fahrzeug; Feststellung; Vorsätzlich; Berufungsverfahren; Kantons; Massnahme; Tiefgarage; Rotwein; Trunk; Blutprobe; Fahrunfähigkeit; Zeuge; Zustand; Motorfahrzeuges; Polizei; Kontrollschilder; Unfall; Dadurch |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2018.70 | Führerausweisentzug / Sperrfrist | Führerausweis; Beschwerde; Beschwerdeführer; Probe; Frist; Führerausweises; Sperrfrist; Schweiz; Strassen; Ausländische; Recht; Wohnsitz; Ausländischen; Gültig; Abgelaufen; Ausgestellt; Verwaltungsgericht; Definitiv; Motorfahrzeug; Entscheid; Erteilt; Definitive; Befristet; Schweizerischen; Zeitpunkt; Weiterbildungskurse; Verfügung; Gültigen; Vorinstanz |
SG | IV-2016/114 | Entscheid Art. 15a Abs. 2bis, Art. 15e Abs. 1 SVG (SR 741.01), Art. 42 Abs. 1, Art. 42 Abs. 3bis lit. a, Art. 44 Abs. 1, Art. 44a Abs. 1 und 2 VZV (SR 741.51). Die Rekurrentin reiste vom Ausland in die Schweiz ein und erhielt nach bestandener Kontrollfahrt einen Führerausweis auf Probe. Da sie die Weiterbildungskurse während der Probezeit nicht absolvierte und während einer Polizeikontrolle den seit rund sieben Monaten verfallenen Führerausweis auf Probe vorwies, wurde für die Erteilung eines neuen Lernfahrausweises zu Recht eine Sperrfrist von sechs Monaten festgesetzt (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 27. Oktober 2016, | Führerausweis; Probe; Frist; Führerausweise; Führerausweises; Probezeit; Weiterbildung; Rekurrentin; Rekurs; Lernfahr; Gesuch; Müsse; Inhaber; Ausländische; Vorinstanz; Gültig; Motorfahrzeug; Lernfahrausweis; Strassen; Erteilung; Ausgestellt; Sperrfrist; Weiterbildungskurse; Gültigen; Unbefristete; Kategorie; Ausländischen; Strassenverkehrs |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 II 49 (2C_468/2019) | Art. 62 Abs. 2 AIG : Widerruf/Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung gestützt auf ein Delikt, für das ein Strafgericht von einer Landesverweisung abgesehen hat. Art. 62 Abs. 2 AIG will verhindern, dass verschiedene Behörden (Strafgericht und Migrationsbehörden) den gleichen Sachverhalt unterschiedlich beurteilen. Hat das Strafgericht ein nach dem 1. Oktober 2016 begangenes Delikt beurteilt, für das eine nicht-obligatorische Landesverweisung grundsätzlich möglich gewesen wäre, aber sich weder im Dispositiv noch in den Erwägungen zu einer Landesverweisung geäussert, und stützen sich die Migrationsbehörden nur auf frühere, vor Inkrafttreten dieses Artikels begangene Delikte, so bleibt ein Widerruf bzw. eine Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung durch die Migrationsbehörden zulässig (E. 5). | Gericht; Landesverweisung; Delikt; Urteil; Begangen; Widerruf; Rechtlich; Urteil; Rechtliche; Delikte; Migration; Kanton; Kantons; Aufenthaltsbewilligung; Begangene; Beschwerde; Rechtlichen; Nichtverlängerung; Migrationsbehörden; Solothurn; Ausländerrechtliche; Verurteilung; Freiheitsstrafe; Erwägungen; Tagessätzen; Geldstrafe; Verurteilt; Schweiz; Entscheid; Vergewaltigung |
145 IV 206 (6B_451/2019) | Art. 91, 95, 96 und 97 SVG, 145 VZV, 18 VTS; Führen eines Motorfahrrads mit qualifizierter Alkoholkonzentration, ohne Bewilligung, ohne Kontrollschilder, ohne Versicherungsschutz und missbräuchliche Verwendung von Kontrollschildern. Motorfahrräder können den motorlosen Fahrzeugen nicht ausnahmslos gleichgesetzt werden. Der Führer eines Motorfahrrads kommt nicht in den Genuss der privilegierten Form des Straftatbestands des Fahrens in fahrunfähigem Zustand im Sinne von Art. 91 Abs. 1 lit. c SVG. Der Motorfahrradfahrer in alkoholisiertem oder fahrunfähigem Zustand ist als Führer eines Motorfahrzeugs zu bestrafen (E. 1.4). Das Führen eines Motorfahrrads ohne Führerausweis oder trotz Führerausweisentzugs wird von Art. 95 Abs. 1 lit. a und b SVG erfasst. Der Übertretungstatbestand von Art. 95 Abs. 4 lit. a SVG gelangt ausschliesslich auf Fahrradfahrer zur Anwendung (E. 2.3). Der Führer eines Motorfahrrads ohne Kontrollschilder und ohne die vorgeschriebene Versicherung fällt unter den Tatbestand von Art. 145 Ziff. 3 und 4 VZV, welcher Art. 96 Abs. 1 und 2 SVG als lex specialis vorgeht (E. 3.3.1). Wer hingegen Kontrollschilder verwendet, die nicht für sein Motorfahrrad bestimmt sind, macht sich des Missbrauchs von Schildern im Sinne von Art. 97 Abs. 1 lit. a SVG strafbar, während Art. 145 Ziff. 3 Abs. 3 VZV nicht zur Anwendung gelangt (E. 3.3.2). | Moteur; Cyclomoteur; Véhicule; Permis; Conduit; Circulation; Moteurs; Cyclomoteurs; Conduite; Plaque; Véhicules; D'une; Plaques; Cycle; Conduire; Automobile; Cycles; Recourant; Canton; Assurance; Fédéral; été; Peine; état; Cantonal; Qu'il; Usage; Contrôle; Infra; Arrêt |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
F-5424/2017 | Reisedokumente für ausländische Personen (Übriges) | Beschwerde; Beschwerdeführer; Gericht; Recht; Verfügung; Sicherheit; Ausland; Ausstellung; Vorinstanz; Taten; Akten; Recht; Bundesverwaltungsgericht; AArt; Erheblich; Person; Verurteilung; Kantonale; Reiseausweis; Reisepapier; Anspruch; Kantons; Urteil; Beschwerdeführers; Rekurs; Wiederholt; Rechtlich; Schweiz; Personen; Busse |
E-4993/2016 | Asylwiderruf | Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Beschwerdeführers; Asylwiderruf; Verwerflich; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; Rechtsvertreter; Verfügung; Flüchtling; Ehefrau; Rechtsvertreterin; Gehör; Handlung; Urteil; Sachverhalt; Stellung; Akten; Verwerfliche; Heroin; Freiheitsstrafe; Flüchtlingseigenschaft; Interesse; Verfahren; Beziehungsweise; Verbrechen; Vorliegen; Erhebliche |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
CN.2022.2 | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Kontakt; Berufung; Sicherheit; Besuch; Kammer; Telefon; Sicherheitshaft; Person; Urteil; Verfügung; Verfahren; Bundes; Besuche; Personen; Filter; Hinzufügen; öffnen; Verfahren; Haftanstalt; Entscheid; Stiefsohn; Untersuchung; Untersuchungs; Berufungskammer; Mutter | |
CN.2021.10 | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Sicherheit; Kontakt; Sicherheitshaft; Bundes; Berufung; Person; Telefon; Kammer; Verfügung; Besuch; Verfahren; Personen; Untersuchung; Haftanstalt; Urteil; Untersuchungs; Entscheid; Filter; Hinzufügen; öffnen; Besuche; Recht; Zeugen; Bewilligung; BStGer; Telefonat; Entscheide |
Autor | Kommentar | Jahr |
Philippe Weissenberger | Kommentar SVG und OBG | 2015 |
Weissenberger | Kommentar, 2. A. | 2014 |