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Obligationenrecht (OR)

Art. 95 OR vom 2021

Art. 95 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 95

Handelt es sich um die Verpflichtung zu einer andern als einer Sachleistung, so kann der Schuldner beim Verzug des Gläubigers nach den Bestimmungen über den Verzug des Schuldners vom Vertrage zurücktreten.

F. Andere Verhinderung der Erfüllung>
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 95 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDHC/2019/608-Novembre; Demande; Chantier; Demander; Contrat; Travaux; Exécution; Demanderesse; L'art; Défendeur; L'entrepreneur; Délai; Maître; Ouvrage; L'ouvrage; Consid; Barrière; Retard; était; Décembre; Barrières; Soumis; Partie; L'exécution; Travail; Soumission; Déjà; Reprise; Condition; Arrêt
VDPlainte/2011/4-Commun; Poursuit; Poursuite; Contre; Poursuites; Commune; Décision; Créance; Immeubles; Compte; Communauté; Propriété; Tribunal; L'office; L'art; Plainte; Acomptes; Autorité; Prononcé; Déposé; Communes; Recours; Propriétaire; Parcelle; Qualité; Versement; D'une; Reconnu; Loyers

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 II 350 (2C_996/2015)Art. 1 Abs. 1 lit. b Ziff. 1-6 und Art. 13 StG; Art. 96 lit. a BGG; Art. 959 OR; Art. 2, 11 und 19 des Haager Übereinkommens vom 1. Juli 1985 über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung; Umsatzabgabe, Eigentumsübertragung; Anerkennung eines ausländischen Trusts; wirtschaftliche Verfügungsmacht und Buchführung. Die eidgenössischen Stempelabgaben haben insofern formellen Charakter, als für die Erhebung der Abgabe die gewählte Form und nicht der wirtschaftliche Zweck der Transaktion entscheidend ist: Der Eigentumsbegriff von Art. 13 Abs. 1 StG entspricht dem formellen zivilrechtlichen Begriff, ohne Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die betroffenen Güter (E. 2). Anerkennung des ausländischen Trusts (E. 3). Die Eigentumsübertragung durch den schweizer Settlor auf den ausländischen Trust verhindert die Erhebung einer Umsatzabgabe (E. 4). Es spielt unter diesem Blickwinkel weder eine Rolle, ob der Trust widerrufbar ist, noch ob der Settlor vorübergehend oder endgültig entreichert ist, noch ob das investierte Kapital in der Bilanz des Settlors, der vorliegend die wirtschaftliche Verfügungsmacht darüber behalten hat, aktiviert wurde (E. 5). Droit; Trust; été; Caisse; Fédéral; Timbre; Suisse; Trustee; Propriété; Titre; Comme; Consid; Droits; Investi; économique; Autre; Forme; Fédérale; Titres; Investis; Négociation; Impôt; Banque; Recourante; L'espèce; Fonds; Settlor; Cause; Propriétaire
132 IV 12Art. 251 Ziff. 1 StGB; Falschbeurkundung, kaufmännische Buchführung. Eventualverpflichtungen sind in der Jahresrechnung auszuweisen. Die Unterlassung der Buchung erfüllt, soweit die Jahresrechnung ein besseres Bild als in Wirklichkeit zeigt, den Tatbestand der Falschbeurkundung (E. 8). Der vom Verwaltungsrat zuhanden der Revisionsstelle abgegebenen Vollständigkeitserklärung kommt keine erhöhte Glaubwürdigkeit zu (Änderung der Rechtsprechung; E. 9).
Vollständigkeit; Revision; Revisionsstelle; Vollständigkeitserklärung; A-Holding; A-Finanz; Falschbeurkundung; Urkunde; Verwaltungsrat; Beschwerde; Darlehen; Bilanz; Buchführung; Jahresrechnung; Eventualverpflichtung; B-Holding; Beschwerdeführer; Erhöhte; Müsse; Prüfung; Glaubwürdigkeit; Wertberichtigung; Recht; Abschluss; Müssen; Darlehens; D-Bank; Abgegeben; Verwaltungsrates

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-646/2018RevisionsaufsichtBeschwerde; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Revision; Gesellschaft; Vorinstanz; Zulassung; Überschuldung; Revisionsstelle; Beweis; Pflicht; Lasse; Urteil; Beschwerdeführers; Unterlagen; Zulassungsentzug; Verfahren; IVm; Revisor; Zeige; Gesetzliche; Gründung; Recht; Entzug; Person; Unternehmen; Rechts; Pflichtverletzung; Mündlich
B-5057/2018Handelsregister- und Firmenrecht Firmen; Handelsregister; immo; Vorinstanz; Beschwerde; Recht; Firma; Handelsregisteramt; Beschwerdeführerin; Identität; Eintrag; Eintragung; Weisung; Identisch; HRegV; Genehmigung; GmbH Ziffer; Verfügung; Aussprache; Zeichen; Interne; Nfolge; Partei; Kantons; AG One Tagesregister; Beurteilung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2010.225Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland. Ausdehnung der Spezialität (Art. 67 Abs. 2 IRSG).Beschwerde; Recht; Rechtshilfe; Bundes; Ersuchen; Verfahren; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; Sachverhalt; Staat; Abgabebetrug; Verfahren; Weiterverwendung; Verwendung; Behörde; Steuer; Spezialität; Unterlagen; Ersuchende; Sachverhalts; Zustimmung; Verfügung; Schweiz; Rechtshilfeersuchen; Bundesamt; Verfolgung; Staatsanwaltschaft; Beschuldigte
RR.2010.226Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland. Ausdehnung der Spezialität (Art. 67 Abs. 2 IRSG).Beschwerde; Recht; Rechtshilfe; Bundes; Ersuchen; Verfahren; Beschwerdegegner; Sachverhalt; Staat; Beschwerdeführerin; Abgabebetrug; Verfahren; Weiterverwendung; Behörde; Verwendung; Steuer; Spezialität; Unterlagen; Sachverhalts; Ersuchende; Zustimmung; Verfügung; Rechtshilfeersuchen; Schweiz; Bundesamt; Staatsanwaltschaft; Beschuldigte; Verfolgung
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