Le recours peut être formé pour violation:
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | NE170003 | Kollokation | Forderung; Subunternehmer; Konkurs; Kollokation; Klagt; Beschwerde; Beklagten; Gläubiger; Forderungen; Klägern; Vertrag; Konkursverwaltung; Gemeinschuldner; Beschwerdeführerin; Bundesgericht; Geleistet; Urteil; Konkurseröffnung; Kollokationsklage; Kammer; Schnittstelle; Vorinstanz; Verfahren; Geleistete; Schlossen; Gemeinschuldnerin; Beweismittel; Zahlung; SchKG |
ZH | UE130154 | Einstellung einer Strafuntersuchung | Beschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Garten; Recht; Beschwerdeführers; Entscheid; Grundstück; Einstellung; Tatsache; Quater; Privatbereich; Verfahren; Gefilmt; Nachbarn; Fotos; Hecke; Sachverhalt; Rasen; Beschwerdegegners; Physisch; Böschung; IeS; Geschützt; Begründung; Angefochtene; Bundesgericht; Aufnahmegerät |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2007.00137 | Einstweilige Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts für Beschwerden gegen Anordnungen, die bis Ende 2006 gestützt auf kantonales Straf- und Massnahmevollzugsrecht ergingen und heute in den seit 1.1.2007 in Kraft stehenden Bestimmungen des Strafgesetzbuchs geregelt sind | Bundes; Beschwerde; Recht; Bundesgericht; Verwaltungsgericht; Recht; Kanton; Verwaltungsgerichts; Zuständigkeit; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Gericht; Verfügung; Frist; Kammer; Rechtsmittel; Kantons; Massnahme; Verordnung; Entscheid; Vollzug; Kantonal; Verbindung; Sachen; Wwwvgrzhch; Anpassung; Justiz; Ordentliche; Bundesrecht; Beschwerdeführer; Verwaltungsrechtspflegegesetz |
SG | B 2017/118 | Entscheid Baurecht, Art. 24c RPG, Art. 42 RPV. Im Zusammenhang mit Art. 24c RPG besteht kein Raum für die Anwendung des Vertrauensgrundsatzes, wenn es um die Frage der Zulässigkeit der Erneuerung, der teilweisen Änderung, der massvollen Erweiterung oder des Wiederaufbaus einer ausserhalb der Bauzone liegenden Baute oder Anlage geht. Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone sind entweder legal oder illegal erstellt worden. Eine dritte Kategorie besteht gemäss Bundesgericht nicht. Bei illegal erstellten Bauten ist in erster Linie zu prüfen, ob die Rechtswidrigkeit bloss formeller oder auch materieller Natur ist. Hierzu ist grundsätzlich ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Kann eine nachträgliche Bewilligung nicht erteilt werden, dürfen solche demnach nicht rechtmässig erstellten Bauten und Anlagen nur soweit unterhalten werden, als die Unterhaltsarbeiten nicht bewilligungspflichtig sind. Die Angelegenheit ist an die Politische Gemeinde zurückzuweisen zur Prüfung unter dem Aspekt, dass das Baugrundstück seit 1. Januar 1988 und nicht erst seit 22. Dezember 1998 in einer Nichtbauzone liegt. Seit 1. Januar 1988 durften bewilligungspflichtige Änderungen an bestehenden Bauten nicht mehr gestützt auf die kommunale Schutzverordnung, sondern nur noch nach Massgabe von Art. 24 RPG bewilligt werden (Verwaltungsgericht, B 2017/118). Auf eine gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 17. Januar 2019 nicht ein (Verfahren 1C_21/2019). | Beschwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Baute; Gebäude; Beschwerdegegner; Schutz; Bewilligt; Bauten; Bauzone; Bestehend; Über; Entscheid; Gemeinde; Gebiet; Vorinstanz; Bewilligung; Grundstück; Bestehende; Erstellt; Baubewilligung; Schutzzone; Worden; Beschwerdebeteiligte; Schutzzonen; Rechtlich; Anlage; Verwaltungsgericht |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 433 (6B_764/2021) | Regeste Art. 30 Abs. 1 BV ; Art. 59 und 62c Abs. 1 lit. a StGB ; Art. 19 Abs. 2 lit. b StPO ; § 38b Abs. 1 lit. d Ziff. 2 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes des Kantons Zürich vom 24. Mai 1959 (VRG); Tragweite der einzelrichterlichen Zuständigkeit für "Streitigkeiten betreffend den Justizvollzug nach dem Straf- und Justizvollzugsgesetz" im Kanton Zürich. Die Zuständigkeit des Einzelrichters erfasst nicht auch die Überprüfung der Aufhebung einer stationären therapeutischen Massnahme wegen Aussichtslosigkeit. Es fehlt die kantonale gesetzliche Grundlage (E. 2.3); zudem ist eine einzelrichterliche Beurteilung nicht mit dem Strafprozessrecht des Bundes vereinbar (E. 2.4). | Massnahme; Vollzug; Recht; Justiz; Urteil; Aufhebung; Vollzug; Zuständig; Kanton; Justizvollzug; Zuständigkeit; Vollzugs; Kantons; Stationäre; Beschwerde; Einzelrichterlich; Bundes; Einzelrichter; Anordnung; Verfahren; Verfügung; Einzelrichterliche; Stationären; Verwahrung; Kantonale; StJVG; Sicherheits; Therapeutische; Verwaltungsgericht; Vorinstanz |
147 II 465 (1C_111/2020) | Regeste Art. 9 Abs. 2 ZWG ; Art. 24d Abs. 2 und 3 RPG ; Art. 39 Abs. 2-5 und Art. 43a RPV ; Umbau einer in der Landwirtschaftszone gelegenen Stallscheune in ein Ferienhaus. Der Verweis in Art. 9 Abs. 2 ZWG bezieht sich lediglich auf die Vorschriften über geschützte Bauten ( Art. 24d Abs. 2 und 3 RPG ) und landschaftsprägende Bauten ( Art. 39 Abs. 2-5 RPV ), jeweils in Verbindung mit Art. 43a RPV (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3.1). | Baute; Stallscheune; Schutz; Bauten; Schützenswert; Schutzwürdigkeit; Einzelobjekt; Sinne; Baukommission; Voraussetzungen; Typische; Werden; Ausnahmebewilligung; Urteil; Unterschutzstellung; Recht; Zweck; Streitbetroffene; Baubewilligung; Zeitzeuge; Materiell; Entscheid; MUGGLI; Umbau; Kantons; Beschwerde; Instanzen; Geändert; Bauzone; Landschaft |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-7484/2015 | Energie (Übriges) | Verfahren; Beschwerde; Vorinstanz; Verfahrens; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Partei; Recht; Entscheid; Urteil; Stellung; Parteistellung; Bundesverwaltungsgericht; Sistierung; Bundesgericht; Urteile; Endverbraucher; Verfügung; Rechtsverzögerung; Angefochten; BVGer; Erlass; Tarife; Fragen; Endverbrauchern; Zeigt; Angefochtene; Parteien |
C-3535/2011 | Rentenanspruch | Beschwerde; Arbeit; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Recht; IV-act; Vorinstanz; Invalidität; Verfügung; Rente; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Einkommen; Beschwerden; Einschränkung; Zeitpunkt; Invaliditätsgrad; Beurteilung; Haushalt; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Person; Zumutbar; Invalideneinkommen; Stellung; Verordnung; Erlass |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
CR.2021.24 | Revision; Bundes; Gesuchsteller; Beschwerde; Berufungskammer; Beschluss; Beschwerdekammer; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Urteil; Revisionsgesuch; Verfahren; Entscheid; Eingabe; Revisionsgr; Recht; Anzeige; Angefochten; Revisionsbegehren; Rechtsmittel; Bundesanwalt; Angefochtene; Nichtanhandnahme; Partei; Verfahrens; Revisionsverfahren; Angefochtenen; Sind;; öffnen; Hinzufügen | |
CR.2020.31 | Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO) Revision gegen die Beschlüsse der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts BB.2020.216, BB.2020.217 und BB.2020.221 je vom 22. Oktober 2020 | Revision; Bundes; Gesuchsteller; Beschwerde; Verfahren; Beschlüsse; Bundesstrafgericht; Entscheid; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Angefochten; Berufungskammer; Beschwerdekammer; Recht; Revisionsgr; Angefochtenen; Revisionsverfahren; Urteil; Revisionsgesuch; Nichtanhandnahme; Partei; Rechtsmittel; Entscheide; Bundesanwaltschaft; Revisionsgründe; Parteien; Begründet; Sind; Bundesgericht; Beschlüssen |
Autor | Kommentar | Jahr |
Markus Schott | Basler Kommentar, Bundesgerichtsgesetz | 2008 |
Markus Schott | Basler Kommentar, Bundesgerichtsgesetz | 2008 |