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Legge federale sull’assicurazione malattie (LAMaI)

Art. 95 LAMaI dal 2021

Art. 95 Legge federale sull’assicurazione malattie (LAMaI) drucken

Art. 951


1 Abrogato dall’all. n. 11 della LF del 6 ott. 2000 sulla parte generale del diritto delle assicurazioni sociali, con effetto dal 1° gen. 2003 (RU 2002 3371; FF 1991 II 178 766, 1994 V 897, 1999 3896).



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 V 70 (9C_764/2020)
Regeste
Art. 49 Abs. 1, Art. 49a, Art. 41 Abs. 1 bis KVG ; Abs. 1 und 4 der Übergangsbestimmungen zur Änderung des KVG vom 21. Dezember 2007 (Spitalfinanzierung); Finanzierung stationärer Spitalbehandlung bei Übergangsfällen mit Eintritt 2011 und Austritt 2012; Kantonsanteil. Die Anwendung der allgemeinen intertemporalrechtlichen Grundsätze ergibt, dass vor dem 1. Januar 2012 in einem Zürcher Privatspital erbrachte Leistungen keinen Anspruch auf einen Kantonsbeitrag begründen. Ein solcher besteht hingegen, soweit Leistungen nach diesem Zeitpunkt erbracht wurden (E. 5.2 und 5.3).
Kanton; Spital; Kantons; Behandlung; Übergangsfälle; Recht; Beschwerde; Vertrag; Spitalliste; Anspruch; Privat; Finanzierung; Krankenversicherung; Kantonsanteil; Swiss; Stationäre; Spitalfinanzierung; Spitäler; SwissDRG; Patient; Regel; Beschwerdegegnerin; Parteien; Leistungsauftrag; Grund; Stationären; Private; Staatsbeitragsvereinbarung; Leistungen
146 V 152 (9C_265/2019)
Regeste
 a Art. 18 KVG ; Art. 19 und 22 KVV ; Gemeinsame Einrichtung KVG. Der Gemeinsamen Einrichtung KVG, die im Rahmen der internationalen Sachleistungsaushilfe Aufgaben als aushelfende Trägerin am Wohn- oder Aufenthaltsort der versicherten Personen erfüllt, kommt in entsprechenden Verfahren gegenüber den Leistungsansprechern die gleiche Verfügungskompetenz zu wie zugelassenen Krankenversicherern (E. 1.2.2).
Recht; Schweiz; Mitgliedstaat; Beschwerde; Person; Behandlung; Verordnung; Nationale; Urteil; Sachleistungsaushilfe; Rechtsvorschriften; Internationale; Anspruch; Beschwerdeführerin; Mitgliedstaats; Leistungen; Krankenversicherung; Rente; System; Sicherheit; Leistungsaushilfe; Ausland; Sozialen; Rentner; Sachleistungen; EUGSTER; Dubai; Krankenpflege; Niederländische

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-5359/2017Befreiung VersicherungspflichtSchweiz; Versicherung; Beschwerde; Versicherungspflicht; Beschwerdeführer; Mitgliedstaat; Befreiung; Recht; Krankenversicherung; Gesuch; Person; Rente; Vorinstanz; Wohnsitz; Rentner; Rechtsvorschriften; Italien; Personen; Staat; Mitgliedstaats; Einsprache; BVGer-act; Akten; Krankheit; Frist; EUGSTER; Gemeinsame; Beilage; Hinsicht
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