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Cudesch civil svizzer (CCS)

Art. 945 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 945 A. Instituziun / I. Register funsil / 3. Registers / a. Register principal

3. Registers

a. Register principal

1 Mintga bain immobigliar obtegna in agen fegl ed in agen numer en il register principal.

2 La procedura che sto vegnir observada tar la partiziun d’in bain immobigliar u en cas d’ina reuniun da plirs bains immobigliars, vegn fixada tras in’ordinaziun dal Cussegl federal.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 1 (5A_341/2019)
Regeste
Art. 655 Abs. 2 Ziff. 2 und Abs. 3 ZGB ; Teilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts. Zulässigkeit und Voraussetzungen der flächenmässigen Aufteilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts, insbesondere mit Rücksicht auf die gesetzliche Mindestdauer der Baurechtsdienstbarkeit (E. 2.1 und 3-6).
Baurecht; Recht; Dauernde; Selbständige; Baurechts; Grundstück; Grundbuch; Selbständigen; Dauernden; Rechte; Mindestdauer; Grundstücke; Eintrag; Kommentar; LIVER; Liegenschaft; Fläche; Gesetzliche; Bestehende; Begründung; Eigentum; Beschwerde; Sachen; Bestimmungen; Teilung; Zürcher; Hinweis; Hauptbuchblatt
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