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Codice civile svizzero (CCS)

Der Art. 944 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 944 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF150056Rechtsschutz in klaren FällenBeklagten; Recht; Berufung; Verfahren; Stadt; Zustellung; Vorinstanz; Grundstück; Rechtlich; Sachen; Verfügung; Rechtliche; Urteil; Entscheid; Ziffer; Finanz; Gericht; Gemeingebrauch; Rechtsbegehren; Verwaltungsvermögen; Polizei; Departement; Klage; Summarische; Publikation; Bezirksgericht

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
97 II 25Ersitzung einer an einem öffentlichen Gewässer bestehenden Fischenz. ZGB Art. 655 Ziffer 2, 662 und 781. 1. Rechtsnatur der Fischenz und deren Stellung zum kantonalen Recht, das für Privatrechte an öffentlichen Gewässern eine Konzession vorschreibt (Erw. 2). 2. Ausserordentliche Ersitzung gegenüber einem früher Berechtigten, insbesondere gegenüber einem vor über 100 Jahren säkularisierten Kloster (Erw. 3-5). 3. Das Auskündungsverfahren gemäss Art. 662 Abs. 3 ZGB kann unterbleiben, wenn zum vornherein genau feststeht, wer als Berechtigter in Frage kommt, und dieser im ordentlichen Prozess um das Eigentum selber Partei ist (Erw. 6). Kanton; Fische; Recht; Fischenz; Ersitzung; Kloster; Grundbuch; Fischerei; Erworben; Klosters; Reuss; Rechte; Kantons; MEIER-HAYOZ; Säkularisation; Privatrecht; Gewässer; Streitige; Grundstück; Eigentümer; Fischereirecht; Sachen; Wohlerworbene; Zugerische; Eigentum; Gewässern; Auskündung; Rechtlich
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