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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 944 CCS dal 2021

Art. 944 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 944 A. Impianto / I. Oggetto / 2. Intavolazione / b. Eccezioni

b. Eccezioni

1 I fondi che non sono di proprietà privata e quelli che servono all’uso pubblico, si intavolano solo in quanto debbano essere iscritti dei diritti reali sopra i medesimi, o se il diritto cantonale lo prescrive.

2 Ove un fondo intavolato sia convertito in uno non soggetto all’intavolazione, viene eliminato dal registro.

3 1


1 Abrogato dal n. I della LF del 4 ott. 1991, con effetto dal 1° gen. 1994 (RU 1993 1404; FF 1988 III 821).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 944 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF150056Rechtsschutz in klaren FällenBeklagten; Recht; Berufung; Verfahren; Stadt; Zustellung; Vorinstanz; Grundstück; Rechtlich; Sachen; Verfügung; Rechtliche; Urteil; Entscheid; Ziffer; Finanz; Gericht; Gemeingebrauch; Rechtsbegehren; Verwaltungsvermögen; Polizei; Departement; Klage; Summarische; Publikation; Bezirksgericht

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
97 II 25Ersitzung einer an einem öffentlichen Gewässer bestehenden Fischenz. ZGB Art. 655 Ziffer 2, 662 und 781. 1. Rechtsnatur der Fischenz und deren Stellung zum kantonalen Recht, das für Privatrechte an öffentlichen Gewässern eine Konzession vorschreibt (Erw. 2). 2. Ausserordentliche Ersitzung gegenüber einem früher Berechtigten, insbesondere gegenüber einem vor über 100 Jahren säkularisierten Kloster (Erw. 3-5). 3. Das Auskündungsverfahren gemäss Art. 662 Abs. 3 ZGB kann unterbleiben, wenn zum vornherein genau feststeht, wer als Berechtigter in Frage kommt, und dieser im ordentlichen Prozess um das Eigentum selber Partei ist (Erw. 6). Kanton; Fische; Recht; Fischenz; Ersitzung; Kloster; Grundbuch; Fischerei; Erworben; Klosters; Reuss; Rechte; Kantons; MEIER-HAYOZ; Säkularisation; Privatrecht; Gewässer; Streitige; Grundstück; Eigentümer; Fischereirecht; Sachen; Wohlerworbene; Zugerische; Eigentum; Gewässern; Auskündung; Rechtlich
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