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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 943 CCS dal 2023

Art. 943 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 943

649

1 Nel registro fondiario sono intavolati come fondi:

1.
i beni immobili;
2.
i diritti per sè stanti e permanenti costituiti sui fondi;
3.
le miniere;
4.
le quote di comproprietà d’un fondo.

2 Un regolamento del Consiglio federale darà le norme particolari su le condizioni e il modo d’intavolazione dei diritti per sé stanti e perma­nenti, delle miniere e delle quote di comproprietà d’un fondo.

649 Nuovo testo giusta il n. III della LF del 19 dic. 1963, in vigore dal 1° gen. 1965 (RU 1964 1009; FF 1962 1809).

b. Eccezioni >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 357Art. 647c-647e i.V.m. Art. 712g Abs. 1 ZGB; bauliche Massnahmen an gemeinschaftlichen Teilen im Partikularinteresse einzelner Stockwerkeigentümer. Liegt eine bauliche Massnahme an einem gemeinschaftlichen Teil im ausschliesslichen Interesse eines oder weniger Stockwerkeigentümer, ist sie aus der Optik der Gemeinschaft als luxuriös anzusehen (E. 3). Massnahme; Baulich; Bauliche; Stockwerkeigentümer; Platten; Gemeinschaft; Beschwerde; Sondernutzung; Massnahmen; Sondernutzungsrecht; Beschwerdeführer; Gemeinschaftlich; Attikawohnung; Interesse; Terrasse; Urteil; Werte; Dachfläche; Stockwerkeinheit; Ausschliesslich; Gebrauchsfähigkeit; Gemeinschaftliche; Notwendigkeit; Wertes; Stockwerkeigentum; Wohnung; Flachdach; Zugewiesen; Obergericht; Baulichen
126 III 462Zur Identität des Grundstücks bei der vorläufigen und bei der definitiven Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts. Das innert der Dreimonatsfrist des Art. 839 Abs. 2 ZGB für den ganzen Forderungsbetrag vorläufig auf dem Gesamtgrundstück selbst eingetragene Bauhandwerkerpfandrecht kann nicht nach Ablauf der Frist auf den beiden Miteigentumsanteilen des Gesamtgrundstücks je für einen bestimmten Anteil der Forderung definitiv eingetragen werden (E. 1-3). Miteigentum; Miteigentums; Miteigentumsanteil; Eintragung; Miteigentumsanteile; Pfandrecht; Grundstück; Grundstücke; Definitiv; Miteigentumsanteilen; Bauhandwerkerpfandrecht; Stockwerkeinheit; Frist; Tragene; Gesamtgrundstück; Obergericht; Grundbuch; Urteil; Pfandrechte; übertragen; SCHUMACHER; Berufung; Pfandrechts; Gesamtliegenschaft; Tragenen; Frauenfeld; Holding; Blatt; Gesamtpfand
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