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Code civil suisse (CC)

Der Art. 943 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 357Art. 647c-647e i.V.m. Art. 712g Abs. 1 ZGB; bauliche Massnahmen an gemeinschaftlichen Teilen im Partikularinteresse einzelner Stockwerkeigentümer. Liegt eine bauliche Massnahme an einem gemeinschaftlichen Teil im ausschliesslichen Interesse eines oder weniger Stockwerkeigentümer, ist sie aus der Optik der Gemeinschaft als luxuriös anzusehen (E. 3). Massnahme; Baulich; Bauliche; Stockwerkeigentümer; Platten; Gemeinschaft; Beschwerde; Sondernutzung; Massnahmen; Sondernutzungsrecht; Beschwerdeführer; Gemeinschaftlich; Attikawohnung; Interesse; Terrasse; Urteil; Werte; Dachfläche; Stockwerkeinheit; Ausschliesslich; Gebrauchsfähigkeit; Gemeinschaftliche; Notwendigkeit; Wertes; Stockwerkeigentum; Wohnung; Flachdach; Zugewiesen; Obergericht; Baulichen
126 III 462Zur Identität des Grundstücks bei der vorläufigen und bei der definitiven Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts. Das innert der Dreimonatsfrist des Art. 839 Abs. 2 ZGB für den ganzen Forderungsbetrag vorläufig auf dem Gesamtgrundstück selbst eingetragene Bauhandwerkerpfandrecht kann nicht nach Ablauf der Frist auf den beiden Miteigentumsanteilen des Gesamtgrundstücks je für einen bestimmten Anteil der Forderung definitiv eingetragen werden (E. 1-3). Miteigentum; Miteigentums; Miteigentumsanteil; Eintragung; Miteigentumsanteile; Pfandrecht; Grundstück; Grundstücke; Definitiv; Miteigentumsanteilen; Bauhandwerkerpfandrecht; Stockwerkeinheit; Frist; Tragene; Gesamtgrundstück; Obergericht; Grundbuch; Urteil; Pfandrechte; übertragen; SCHUMACHER; Berufung; Pfandrechts; Gesamtliegenschaft; Tragenen; Frauenfeld; Holding; Blatt; Gesamtpfand
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