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Cudesch civil svizzer (CCS)

Art. 943 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 9431A. Instituziun / I. Register funsil / 2. Inscripziun / a. Object

2. Inscripziun

a. Object

1 Sco bains immobigliars vegnan inscrits en il register funsil:

1.
las immobiglias;
2.
ils dretgs independents e permanents vi da bains immobigliars;
3.
las minieras;
4.
las parts da cumproprietad vi da bains immobigliars.

2 In’ordinaziun dal Cussegl federal fixescha pli detagliadamain las premissas e la moda e maniera per inscriver ils dretgs independents e permanents, las minieras e las parts da cumproprietad vi dals bains immobigliars en il register funsil.


1 Versiun tenor la cifra III da la LF dals 19 da dec. 1963, en vigur dapi il 1. da schan. 1965 (AS 1964 993; BBl 1962 II 1461).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 357Art. 647c-647e i.V.m. Art. 712g Abs. 1 ZGB; bauliche Massnahmen an gemeinschaftlichen Teilen im Partikularinteresse einzelner Stockwerkeigentümer. Liegt eine bauliche Massnahme an einem gemeinschaftlichen Teil im ausschliesslichen Interesse eines oder weniger Stockwerkeigentümer, ist sie aus der Optik der Gemeinschaft als luxuriös anzusehen (E. 3). Massnahme; Baulich; Bauliche; Stockwerkeigentümer; Platten; Gemeinschaft; Beschwerde; Sondernutzung; Massnahmen; Sondernutzungsrecht; Beschwerdeführer; Gemeinschaftlich; Attikawohnung; Interesse; Terrasse; Urteil; Werte; Dachfläche; Stockwerkeinheit; Ausschliesslich; Gebrauchsfähigkeit; Gemeinschaftliche; Notwendigkeit; Wertes; Stockwerkeigentum; Wohnung; Flachdach; Zugewiesen; Obergericht; Baulichen
126 III 462Zur Identität des Grundstücks bei der vorläufigen und bei der definitiven Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts. Das innert der Dreimonatsfrist des Art. 839 Abs. 2 ZGB für den ganzen Forderungsbetrag vorläufig auf dem Gesamtgrundstück selbst eingetragene Bauhandwerkerpfandrecht kann nicht nach Ablauf der Frist auf den beiden Miteigentumsanteilen des Gesamtgrundstücks je für einen bestimmten Anteil der Forderung definitiv eingetragen werden (E. 1-3). Miteigentum; Miteigentums; Miteigentumsanteil; Eintragung; Miteigentumsanteile; Pfandrecht; Grundstück; Grundstücke; Definitiv; Miteigentumsanteilen; Bauhandwerkerpfandrecht; Stockwerkeinheit; Frist; Tragene; Gesamtgrundstück; Obergericht; Grundbuch; Urteil; Pfandrechte; übertragen; SCHUMACHER; Berufung; Pfandrechts; Gesamtliegenschaft; Tragenen; Frauenfeld; Holding; Blatt; Gesamtpfand
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