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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 942 OR de 2022

Art. 942 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 942

1 Les décisions des offices du registre du commerce peuvent faire l’objet d’un recours dans les 30 jours qui suivent leur notification.

2 Chaque canton désigne un tribunal supérieur comme unique instance de recours.

3 Les autorités judiciaires cantonales communiquent immédiatement leurs décisions à l’office du registre du commerce et les notifient à l’autorité de haute surveillance de la Confédération.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2021.14 (AG.2021.261)Widerruf der amtlichen Auflösung infolge fehlenden RechtsdomizilsBeschwerde; Handelsregister; Rechts; Handelsregisteramt; Beschwerdeführerin; Oktober; Rechtsdomizil; Auflösung; Anmeldung; Eintrag; Eintragung; AHRegV; Stellt; Verfügung; Gemäss; Widerruf; Handelsregisteramts; Werden; Innert; Rechtskonform; Tragen; Wieder; Schweiz; Worden; Rechtsdomizils; Zugestellt; Angemeldet; Angefochten; Verfahren; Schweizerische
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