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Cudesch civil svizzer (CCS)

Art. 941 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 941 C. Effects / IV. Acquist tras giudida

IV. Acquist tras giudida

Il possessur che ha il dretg sin l’acquist tras giudida dastga quintar il possess da ses antecessur tar ses possess, sche er il possess da ses antecessur aveva las qualitads per l’acquist tras giudida.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 941 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRZF-07-14Ersitzung einer GrunddienstbarkeBerufung; Bezirksgericht; Zeugin; Berufungskläger; Recht; Beweis; Tonsgericht; Imboden; Urteil; Kantonsgericht; Parz; Zulasten; Berufungsverfahren; Klage; Erben; Gerichtlicher; Genden; Partei; Antrag; Verfahren; Aussage; Zeugnis; Liegende; Bezirksgerichts; Amtlich; Kantonsgerichts; Nommen
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