L’office du registre du commerce peut punir d’une amende d’ordre de 5000 francs au plus celui qui a été sommé de s’acquitter de son obligation de requérir une inscription sous la menace de la peine prévue au présent article et qui a omis de le faire dans le délai imparti.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB130163 | Erschleichung einer falschen Beurkundung | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Zeichnungsschein; Unterschrift; Recht; Vorinstanz; Zeichnungsscheine; Urteil; Berufung; Gebrüder; Beurkundung; Recht; Notar; Aktien; Urkunde; Falsch; Busse; Beweis; Geldstrafe; Unterschriften; Tatsache; Verfahren; Verfahren; Bundesgericht; Staatsanwaltschaft; Kapitalerhöhung; Einkommen; Verwaltungsrat |
BE | ZK 2018 475 | Anfechtung einer Verfügung des kantonalen Handelsregisteramtes, Art. 165 HRegV | Beschwerde; Handelsregister; Beschwerdeführer; Verwaltungsrat; Eintrag; Eintragung; Beschwerdegegner; Anmeldung; Handelsregisteramt; Verfahren; Kanton; Beschwerdeführerin; Kantons; Partei; Verfügung; Protokoll; Mitglied; Eingetragen; November; Vorinstanz; Vernehmlassung; Entscheid; September; Stellt; Obergericht; Richte; Person; Gewählt |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2022.00783 | Löschung eines Einzelunternehmens im Handelsregister wegen fehlenden Rechtsdomizils | Beschwerde; Handelsregister; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Einzelunternehmen; Rechtsdomizil; Aufforderung; Handelsregisteramt; HRegV; Oktober; Anmeldung; Kantons; Litb; Einzelrichterin; Einzureichen; Streitwert; Bundesgericht; Eintragung; Frist; Domizil; Verfügung; Verbindung; November; Verwaltungsgericht; März; Sandte; Belegen; Verwaltungsrechtspflegegesetz; Handelsamtsblatt; Schweizerischen |
LU | V 10 257 | Art. 4-6, 18 und 26 BewG; § 4 Abs. 2 EGBewG. 1. Teil: Eine juristische Person mit Sitz in der Schweiz, die aufgrund der Beteilungsverhältnisse an ihr ausländisch beherrscht ist, gilt als Person im Ausland. Von ihr getätigte Grundstückerwerbe unterliegen deshalb der Bewilligungspflicht nach BewG. 2. Teil: Aus ihrer vorbehalt-losen Eintragung im Handelsregister kann eine bereits zum Zeitpunkt ihrer Gründung ausländisch beherrschte Immobiliengesellschaft keinen Vertrauensschutz im nachträglichen Feststellungsverfahren nach BewG für sich ableiten. | Aktie; Aktien; Person; Kaufrecht; Bewilligung; Grundstück; Beschwerdeführerin; Kaufrechts; Ausland; Personen; Gründung; Erwerb; Recht; Gesellschaft; Grundstücke; Handelsregister; Kaufrechtsvertrag; Schweiz; Eintrag; Ausübung; Bewilligungspflicht; Vorinstanz; Juristische; Zeitpunkt; Verwaltung; Verfügung; Eintragung; Grundstückerwerb; Voraussetzung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
132 III 668 | Aktienrecht; Eintragung einer ordentlichen Kapitalerhöhung im Handelsregister (Art. 634, 650, 652e, 681 f. und 940 OR). Die Eintragung ist zu verweigern, wenn die Sacheinlage, mittels welcher liberiert werden sollte, nicht den Wert erreicht, den sie gemäss Sacheinlagevertrag haben muss. Dieser Mangel konnte im beurteilten Fall nicht durch ein vom Verwaltungsrat durchgeführtes Kaduzierungsverfahren behoben werden (E. 3). | Aktie; Kapital; Beschwerde; Aktien; Eintrag; Kapitalerhöhung; Beschwerdeführerin; Handelsregister; Verfügung; Eintragung; Liberiert; Verwaltungsrat; Generalversammlung; Kaduzierung; Sacheinlage; Ausgabe; Aktienkapital; Namenaktien; Recht; Verfahren; Gesellschaft; Sacheinlagen; Schlossen; Einlagen; Beschloss; Aktionär; Beschlüsse; Ausgabebetrag; Ordentliche; Geleistet |
120 II 374 | Stiftungsaufsicht (Art. 84 Abs. 1 ZGB) und Stiftungsfreiheit (Art. 80/81 und 83 ZGB). Bei einer gewöhnlichen Stiftung bestimmen statutarischer Zweck und örtlicher Tätigkeitsbereich das für die Aufsicht zuständige Gemeinwesen (E. 3). Eine gewöhnliche Stiftung bedarf zu ihrer Errichtung keiner behördlichen Genehmigung und muss bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen in das Handelsregister eingetragen werden. Eine staatliche Mitwirkung im Errichtungsstadium ist nur in engen Grenzen möglich und folgt dem Grundsatz, die Stiftung dem Stifterwillen gemäss zu erhalten (E. 4). | Stiftung; Aufsicht; Handelsregister; Eintrag; RIEMER; Berner; Eintragung; RIEMER; Aufsichtsbehörde; Recht; Stiftungen; Errichtung; Zweck; Verfügung; Gesetzliche; Gemeinwesen; Beschwerdeführerin; Gesetzlichen; Gemeinwesens; Befugnis; Gewöhnliche; Stiftungsaufsicht; Organisation; Diss; HRegV; Entscheid; Behörde |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-5057/2018 | Handelsregister- und Firmenrecht | Firmen; Handelsregister; immo; Vorinstanz; Beschwerde; Recht; Firma; Handelsregisteramt; Beschwerdeführerin; Identität; Eintrag; Eintragung; Weisung; Identisch; HRegV; Genehmigung; GmbH Ziffer; Verfügung; Aussprache; Zeichen; Interne; Nfolge; Partei; Kantons; AG One Tagesregister; Beurteilung |
B-633/2013 | Handelsregister- und Firmenrecht | Beschwerde; Vorinstanz; Verein; Handelsregister; Recht; Beschwerdeführer; Bibliothek; Weisung; Pestalozzi; Bundes; Täuschung; Vereins; Verfügung; Weisungen; Eintrag; Eintragung; Firmen; Rechtsform; Prüfung; HRegV; Familienname; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Pestalozzi-Bibliothek; Pestalozzi; Beschwerdeführers; Täuschungsgefahr; Handelsregisteramt |
Autor | Kommentar | Jahr |
Martin Eckert | Basler Kommentar, Art.940 | 2016 |
Martin Eckert | Basler Kommentar, Art.940 | 2012 |