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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 94 CPP dal 2023

Art. 94 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 94

Restituzione

1 La parte che, non avendo osservato un termine, ha subìto un pregiudizio giuridico importante e irrimediabile può chiederne la restituzione; a tal fine deve render verosimile di non avere colpa dell’inosservanza.

2 L’istanza di restituzione va motivata e presentata per scritto entro 30 giorni dalla cessazione del motivo dell’inosservanza all’autorità presso cui avrebbe dovuto essere compiuto l’atto procedurale omesso. Entro lo stesso termine occorre compiere l’at­to omesso.

3 L’istanza di restituzione ha effetto sospensivo soltanto se l’autorità competente lo accorda.

4 Sull’istanza di restituzione decide l’autorità penale in procedura scritta.

5 I capoversi 1–4 si applicano per analogia alla mancata comparizione alle udienze. Se la restituzione è concessa, chi dirige il procedimento fissa una nuova udienza. Sono fatte salve le disposizioni sulla procedura contumaciale.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 94 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSR220008Verletzung der VerkehrsregelnRevision; Befehl; Gesuch; Revisionsgesuch; Befehle; Gesuchsteller; Einsprache; Stadt; Gericht; Entscheid; Bundesgericht; Verfahren; Dielsdorf; Psychische; Stadtrichteramt; Statthalteramt; Tatsache; Rechtsmittel; Begründet; Sachen; Beschuldigte; Zeitpunkt; Revisionsgr; Beschwerde; Fahrzeug; Person; Aufgr; Verfassung; Verfahren; Tatsachen
ZHUE220102NichtanhandnahmeBeschwerde; Anzeige; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführerin; Eingabe; Frist; Sachverhalt; Verständlich; Nichtanhandnahme; Recht; Beschwerdegegner; Anforderungen; Rich-Sihl; Einzureichen; Kantons; Bundesgericht; Zürich-Sihl; Urteil; Akten; Inhaltlich; Hingewiesen; Leserlich; Unverständlich; Ausführungen; Verfahren; Verständliche; Genügen; Aufl; Seitens; Frist
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2021.71 (AG.2021.398)Nichteintreten auf Einsprache infolge VerspätungBeschwerde; Beschwerdeführer; Einsprache; Strafbefehl; Gemäss; Werden; Zustellung; Februar; Staatsanwaltschaft; Entscheid; Verfahren; September; Einzelgericht; Basel-Stadt; Abholung; Gegeben; Verfügung; Zugestellt; Beschwerdeführers; Wiederherstellung; Schreiben; Strafsachen; Worden; Kantons; Postsendung; Kantonspolizei; Eingeschriebene; Schuldig; Dafür; Abholungseinladung
BSBES.2020.195 (AG.2020.696)Nichteintreten auf Einsprache infolge VerspätungBeschwerde; Strafbefehl; Beschwerdeführer; Einsprache; Staatsanwaltschaft; Einzelgericht; Verfahren; August; Verfahrens; Schweiz; Strafsachen; Basel-Stadt; Übersetzung; Schuldig; Strafbefehls; Gemäss; Verfügung; Person; Werden; Späte; Schriftlich; Einsprachefrist; Worden; September; Ergeben; Gegeben; Strafgericht; Oktober; Anspruch; Inhalt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 I 284 (6B_294/2016)Art. 94 und 130 StPO; Wiederherstellung einer aufgrund eines schwerwiegenden Fehlers des notwendigen Verteidigers verpassten Frist. Eine Verfehlung des Anwalts ist grundsätzlich seinem Mandanten zuzurechnen und stellt in der Regel keine unverschuldete Säumnis dar, die eine Fristwiederherstellung im Sinne von Art. 94 StPO rechtfertigt (E. 1). In Fällen notwendiger Verteidigung kann jedoch das Recht der beschuldigten Person auf eine konkrete und wirksame Verteidigung im Sinne von Art. 6 Ziff. 3 lit. c EMRK, Art. 14 Ziff. 3 lit. d UNO-Pakt II und Art. 32 Abs. 2 BV ausnahmsweise der Zurechnung des schwerwiegenden Fehlers des Verteidigers entgegenstehen. Ausnahmefall vorliegend bejaht, da der beschuldigten Person aus der Säumnis - die Berufungserklärung wurde einen Tag nach Fristablauf eingereicht - ein erheblicher und unersetzlicher Rechtsverlust erwachsen würde (E. 2). Délai; Défense; Consid; Appel; Avocat; D'appel; Droit; Qu'il; D'une; être; Arrêt; Contre; Recourant; Faute; Déclaration; L'avocat; Pénal; Restitution; été; Défenseur; Pénale; était; Tribunal; Procédure; Forme; Droits; Octobre; Précité; Novembre; Action
142 IV 201 (6B_175/2016)Strafbefehl; fiktive Zustellung (Art. 85 Abs. 4 lit. a StPO); Gültigkeit der Einsprache (Art. 356 Abs. 2 StPO); Wiederherstellung der Frist (Art. 94 StPO). Ein nicht rechtsgültig zugestellter Strafbefehl entfaltet keine Rechtswirkung; Fristen werden nicht ausgelöst. Eine Wiederherstellung zufolge versäumter Fristen fällt ausser Betracht. Die Frage nach der Wiederherstellung der Einsprachefrist stellt sich erst, wenn die Frist versäumt wurde. Dies kann nur der Fall sein, wenn der Strafbefehl rechtsgültig tatsächlich oder fiktiv zugestellt wurde. Die Staatsanwaltschaft hat ein allfälliges Wiederherstellungsverfahren zu sistieren, bis das erstinstanzliche Gericht entschieden hat, ob der Strafbefehl rechtsgültig zugestellt und die Einsprachefrist versäumt wurde (E. 2). Einsprache; Befehl; Staatsanwaltschaft; Wiederherstellung; Frist; Gültig; Basel-Stadt; Kantons; Gericht; Rechtsgültig; Zugestellt; Versäumt; Urteil; Beschwerde; Zustellung; Entscheid; Gericht; Erstinstanzliche; Verfahren; Einsprachefrist; Urteile; Entschieden; Gültigkeit; Fristen; Versäumte; Beweis; Wiederherstellungsgesuch; Abholungseinladung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SN.2022.16Einsprache; Bundes; Frist; Befehl; Bundesanwaltschaft; Gericht; Verfahren; Verfahrens; Behörde; Person; Empfang; Wiederherstellung; Kammer; Schweizerischen; Beschwerde; Gültigkeit; Bundesstrafgerichts; Verfügung; Schriftlich; Einsprachefrist; Fristen; Rückschein; Kommentar; Partei; Einzelrichterin; Zustellung; Empfangsbestätigung; Gerichtliche
SK.2021.18Bundes; Einsprache; Beschuldigte; Befehl; Bundesanwaltschaft; Akten; Urteil; Beschuldigten; Verfahren; Hinzufügen; Frist; öffnen; Filter; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Schweiz; Urteile; Kammer; Bundesstrafgerichts; Schweizerischen; Bundesgerichts; Befehls; Gültig; Behörde; Beschwerde; Staatsanwalt; Person; Gericht; Schriftlich; Ausland

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Daniela Brüschweiler Kommentar zur schweizerischen Strafprozessord- nung, Zürich2014
Daniela Brüschweiler Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO]2014
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