Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB180181 | Widerhandlung gegen das Ausländergesetz und Widerruf | Berufung; Berufungserklärung; Recht; Schuldig; Frist; Beschuldigte; Verteidigung; Verteidigerin; Beschuldigten; Urteil; Rechtsmittel; Begründet; übergeben; Partei; Eingabe; Staatsanwalt; Einschreiben; Sendung; Amtlich; Staatsanwaltschaft; Säumnis; Wiederherstellung; Amtliche; Obergericht; Rechtsmittelfrist; Bundesgericht; Verfahren; Schriftlich |
ZH | UE180165 | Einstellung | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Gericht; Recht; Akten; Einstellung; Staatsanwaltschaft; Frist; Winterthur/Unterland; Einstellungsverfügung; Beschwerdefrist; Bundesgerichts; Akteneinsicht; Empfang; Untersuchung; Entscheid; Anwalt; Wiederherstellung; Rechtsmittel; Gerichtsgebühr; Rechtlich; Empfangsbestätigung; Schwerdeverfahrens; Mutter; Treten; Verspätet; Einsicht; Gesetzliche; Säumnis |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BES.2021.71 (AG.2021.398) | Nichteintreten auf Einsprache infolge Verspätung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Einsprache; Strafbefehl; Gemäss; Werden; Zustellung; Februar; Staatsanwaltschaft; Entscheid; Verfahren; September; Einzelgericht; Basel-Stadt; Abholung; Gegeben; Verfügung; Zugestellt; Beschwerdeführers; Wiederherstellung; Schreiben; Strafsachen; Worden; Kantons; Postsendung; Kantonspolizei; Eingeschriebene; Schuldig; Dafür; Abholungseinladung |
BS | BES.2020.195 (AG.2020.696) | Nichteintreten auf Einsprache infolge Verspätung | Beschwerde; Strafbefehl; Beschwerdeführer; Einsprache; Staatsanwaltschaft; Einzelgericht; Verfahren; August; Verfahrens; Schweiz; Strafsachen; Basel-Stadt; Übersetzung; Schuldig; Strafbefehls; Gemäss; Verfügung; Person; Werden; Späte; Schriftlich; Einsprachefrist; Worden; September; Ergeben; Gegeben; Strafgericht; Oktober; Anspruch; Inhalt |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 I 284 (6B_294/2016) | Art. 94 und 130 StPO; Wiederherstellung einer aufgrund eines schwerwiegenden Fehlers des notwendigen Verteidigers verpassten Frist. Eine Verfehlung des Anwalts ist grundsätzlich seinem Mandanten zuzurechnen und stellt in der Regel keine unverschuldete Säumnis dar, die eine Fristwiederherstellung im Sinne von Art. 94 StPO rechtfertigt (E. 1). In Fällen notwendiger Verteidigung kann jedoch das Recht der beschuldigten Person auf eine konkrete und wirksame Verteidigung im Sinne von Art. 6 Ziff. 3 lit. c EMRK, Art. 14 Ziff. 3 lit. d UNO-Pakt II und Art. 32 Abs. 2 BV ausnahmsweise der Zurechnung des schwerwiegenden Fehlers des Verteidigers entgegenstehen. Ausnahmefall vorliegend bejaht, da der beschuldigten Person aus der Säumnis - die Berufungserklärung wurde einen Tag nach Fristablauf eingereicht - ein erheblicher und unersetzlicher Rechtsverlust erwachsen würde (E. 2). | Délai; Défense; Consid; Appel; Avocat; D'appel; Droit; Qu'il; D'une; être; Arrêt; Contre; Recourant; Faute; Déclaration; L'avocat; Pénal; Restitution; été; Défenseur; Pénale; était; Tribunal; Procédure; Forme; Droits; Octobre; Précité; Novembre; Action |
142 IV 201 (6B_175/2016) | Strafbefehl; fiktive Zustellung (Art. 85 Abs. 4 lit. a StPO); Gültigkeit der Einsprache (Art. 356 Abs. 2 StPO); Wiederherstellung der Frist (Art. 94 StPO). Ein nicht rechtsgültig zugestellter Strafbefehl entfaltet keine Rechtswirkung; Fristen werden nicht ausgelöst. Eine Wiederherstellung zufolge versäumter Fristen fällt ausser Betracht. Die Frage nach der Wiederherstellung der Einsprachefrist stellt sich erst, wenn die Frist versäumt wurde. Dies kann nur der Fall sein, wenn der Strafbefehl rechtsgültig tatsächlich oder fiktiv zugestellt wurde. Die Staatsanwaltschaft hat ein allfälliges Wiederherstellungsverfahren zu sistieren, bis das erstinstanzliche Gericht entschieden hat, ob der Strafbefehl rechtsgültig zugestellt und die Einsprachefrist versäumt wurde (E. 2). | Einsprache; Befehl; Staatsanwaltschaft; Wiederherstellung; Frist; Gültig; Basel-Stadt; Kantons; Gericht; Rechtsgültig; Zugestellt; Versäumt; Urteil; Beschwerde; Zustellung; Entscheid; Gericht; Erstinstanzliche; Verfahren; Einsprachefrist; Urteile; Entschieden; Gültigkeit; Fristen; Versäumte; Beweis; Wiederherstellungsgesuch; Abholungseinladung |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2020.73 | Disjonction de procédures (art. 30 CPP). Retrait du recours (art. 386 CPP). | Beschwerde; Recht; Frist; Bundesstrafgericht; Beschwerdeführerin; Beschwerdekammer; Bevollmächtigte; Einstellung; Schweiz; Einstellungsverfügung; Wiederherstellung; Partei; Brief; Dienstag; Zustellung; Kollege; Bevollmächtigten; Verfahren; übergeben; Vorliegen; Bundesanwaltschaft; Können; Verfahren; Kollegen; Wiedereinsetzung; Vorherigen; Gesuch; Bundesstrafgerichts; Tribunal |
BB.2019.181 | Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO). Wiederherstellung (Art. 94 StPO). | Beschwerde; Recht; Beschwerdefrist; Wiederherstellung; Beschwerdekammer; Beschwerdeführer; Nichtanhandnahme; Urteil; Bundesstrafgericht; Partei; Nichtanhandnahmeverfügung; Frist; Bundesstrafgerichts; Ermächtigung; Verfahrens; Vertreten; Sel; Erben; Beschwerdegegnerin; Bundesanwaltschaft; Abgewiesen; Bundesgerichts; Eingabe; Ergänzung; Verfolgung; Verfahrensakten; Beschluss; Ermächtigungsanträge |
Autor | Kommentar | Jahr |
Brüschweiler | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung | 2014 |
Daniela Brüschweiler | Kommentar zur schweizerischen Strafprozessord- nung, Zürich | 2014 |