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Cudesch da procedura penala (CPP)

Art. 94 Cudesch da procedura penala (CPP) drucken

Art. 94

1 Sch’ina partida ha negligì in termin e sche quai chaschunass per ella ina perdita da dretg considerabla e nunremplazzabla, po ella pretender la restituziun dal termin; per quest intent sto ella far valair vardaivlamain ch’ella na saja betg la culpa da la negligientscha.

2 La dumonda da restituziun sto vegnir inoltrada en scrit e cun ina motivaziun a l’autoritad, tar la quala l’act processual negligì avess stuì vegnir exequì, e quai entaifer 30 dis suenter ch’il motiv da negligientscha è crudà davent. Entaifer il medem termin sto vegnir prendì suenter l’act processual negligì.

3 La dumonda ha mo in effect suspensiv, sche l’autoritad cumpetenta conceda in tal.

4 Davart la dumonda da restituziun decida l’autoritad penala en ina procedura en scrit.

5 Ils alineas 1-4 valan confurm al senn en cas da datas negligidas. Sche la restituziun vegn concedida, fixescha la direcziun da la procedura ina nova data. Resalvadas restan las disposiziuns davart la procedura contumaziala.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 94 Cudesch da procedura penala (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSR220008Verletzung der VerkehrsregelnRevision; Befehl; Gesuch; Revisionsgesuch; Befehle; Gesuchsteller; Einsprache; Stadt; Gericht; Entscheid; Bundesgericht; Verfahren; Dielsdorf; Psychische; Stadtrichteramt; Statthalteramt; Tatsache; Rechtsmittel; Begründet; Sachen; Beschuldigte; Zeitpunkt; Revisionsgr; Beschwerde; Fahrzeug; Person; Aufgr; Verfassung; Verfahren; Tatsachen
ZHUE220102NichtanhandnahmeBeschwerde; Anzeige; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführerin; Eingabe; Frist; Sachverhalt; Verständlich; Nichtanhandnahme; Recht; Beschwerdegegner; Anforderungen; Rich-Sihl; Einzureichen; Kantons; Bundesgericht; Zürich-Sihl; Urteil; Akten; Inhaltlich; Hingewiesen; Leserlich; Unverständlich; Ausführungen; Verfahren; Verständliche; Genügen; Aufl; Seitens; Frist
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2021.71 (AG.2021.398)Nichteintreten auf Einsprache infolge VerspätungBeschwerde; Beschwerdeführer; Einsprache; Strafbefehl; Gemäss; Werden; Zustellung; Februar; Staatsanwaltschaft; Entscheid; Verfahren; September; Einzelgericht; Basel-Stadt; Abholung; Gegeben; Verfügung; Zugestellt; Beschwerdeführers; Wiederherstellung; Schreiben; Strafsachen; Worden; Kantons; Postsendung; Kantonspolizei; Eingeschriebene; Schuldig; Dafür; Abholungseinladung
BSBES.2020.195 (AG.2020.696)Nichteintreten auf Einsprache infolge VerspätungBeschwerde; Strafbefehl; Beschwerdeführer; Einsprache; Staatsanwaltschaft; Einzelgericht; Verfahren; August; Verfahrens; Schweiz; Strafsachen; Basel-Stadt; Übersetzung; Schuldig; Strafbefehls; Gemäss; Verfügung; Person; Werden; Späte; Schriftlich; Einsprachefrist; Worden; September; Ergeben; Gegeben; Strafgericht; Oktober; Anspruch; Inhalt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 I 284 (6B_294/2016)Art. 94 und 130 StPO; Wiederherstellung einer aufgrund eines schwerwiegenden Fehlers des notwendigen Verteidigers verpassten Frist. Eine Verfehlung des Anwalts ist grundsätzlich seinem Mandanten zuzurechnen und stellt in der Regel keine unverschuldete Säumnis dar, die eine Fristwiederherstellung im Sinne von Art. 94 StPO rechtfertigt (E. 1). In Fällen notwendiger Verteidigung kann jedoch das Recht der beschuldigten Person auf eine konkrete und wirksame Verteidigung im Sinne von Art. 6 Ziff. 3 lit. c EMRK, Art. 14 Ziff. 3 lit. d UNO-Pakt II und Art. 32 Abs. 2 BV ausnahmsweise der Zurechnung des schwerwiegenden Fehlers des Verteidigers entgegenstehen. Ausnahmefall vorliegend bejaht, da der beschuldigten Person aus der Säumnis - die Berufungserklärung wurde einen Tag nach Fristablauf eingereicht - ein erheblicher und unersetzlicher Rechtsverlust erwachsen würde (E. 2). Délai; Défense; Consid; Appel; Avocat; D'appel; Droit; Qu'il; D'une; être; Arrêt; Contre; Recourant; Faute; Déclaration; L'avocat; Pénal; Restitution; été; Défenseur; Pénale; était; Tribunal; Procédure; Forme; Droits; Octobre; Précité; Novembre; Action
142 IV 201 (6B_175/2016)Strafbefehl; fiktive Zustellung (Art. 85 Abs. 4 lit. a StPO); Gültigkeit der Einsprache (Art. 356 Abs. 2 StPO); Wiederherstellung der Frist (Art. 94 StPO). Ein nicht rechtsgültig zugestellter Strafbefehl entfaltet keine Rechtswirkung; Fristen werden nicht ausgelöst. Eine Wiederherstellung zufolge versäumter Fristen fällt ausser Betracht. Die Frage nach der Wiederherstellung der Einsprachefrist stellt sich erst, wenn die Frist versäumt wurde. Dies kann nur der Fall sein, wenn der Strafbefehl rechtsgültig tatsächlich oder fiktiv zugestellt wurde. Die Staatsanwaltschaft hat ein allfälliges Wiederherstellungsverfahren zu sistieren, bis das erstinstanzliche Gericht entschieden hat, ob der Strafbefehl rechtsgültig zugestellt und die Einsprachefrist versäumt wurde (E. 2). Einsprache; Befehl; Staatsanwaltschaft; Wiederherstellung; Frist; Gültig; Basel-Stadt; Kantons; Gericht; Rechtsgültig; Zugestellt; Versäumt; Urteil; Beschwerde; Zustellung; Entscheid; Gericht; Erstinstanzliche; Verfahren; Einsprachefrist; Urteile; Entschieden; Gültigkeit; Fristen; Versäumte; Beweis; Wiederherstellungsgesuch; Abholungseinladung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SN.2022.16Einsprache; Bundes; Frist; Befehl; Bundesanwaltschaft; Gericht; Verfahren; Verfahrens; Behörde; Person; Empfang; Wiederherstellung; Kammer; Schweizerischen; Beschwerde; Gültigkeit; Bundesstrafgerichts; Verfügung; Schriftlich; Einsprachefrist; Fristen; Rückschein; Kommentar; Partei; Einzelrichterin; Zustellung; Empfangsbestätigung; Gerichtliche
SK.2021.18Bundes; Einsprache; Beschuldigte; Befehl; Bundesanwaltschaft; Akten; Urteil; Beschuldigten; Verfahren; Hinzufügen; Frist; öffnen; Filter; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Schweiz; Urteile; Kammer; Bundesstrafgerichts; Schweizerischen; Bundesgerichts; Befehls; Gültig; Behörde; Beschwerde; Staatsanwalt; Person; Gericht; Schriftlich; Ausland

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Daniela Brüschweiler Kommentar zur schweizerischen Strafprozessord- nung, Zürich2014
Daniela Brüschweiler Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung [StPO]2014
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