Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210446 | Harte Pornografie | |
ZH | SB180014 | Einfache Körperverletzung etc. | Schuldig; Beschuldigte; Kläger; Privatkläger; Beschuldigten; Aussage; Privatklägers; Aussagen; Vorinstanz; Recht; Polizei; Berufung; Wohnung; Verteidigung; Drohung; Staat; Urteil; Messer; Bezug; Waffe; Waffen; Gericht; Gerufen; Verfahren; Staatsanwalt; Sprengstoff; Einfache; Verletzung |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | IV-2007/25 | Entscheid Art. 16b Abs. 1 lit. a SVG. Das Missachten des Vortrittsrechts mit darauf folgendem Verkehrsunfall stellt regelmässig eine mitteschwere Widerhandlung dar (Verwaltungsrekurskommission, 4. Juli 2007, IV-2007/25). | Rekurrent; Verkehr; Recht; Widerhandlung; Recht; Vortritt; Vorinstanz; Gefährdung; Strasse; Verschulden; Gefahr; Strassenverkehr; Rekurrenten; Leichte; Strassenverkehrs; Strasse; Unfall; Fahrzeug; Mittelschwer; Führerausweis; Mittelschwere; Vortritts; Verfügung; Verletzung; Sachen; Massnahme; Rekurs; Verkehrsregel; Leichten; Argument |
SG | B 2005/172 | Entscheid Vollzug im Jugendstrafverfahren, Art. 5 Ziff. 1 EMRK (SR 0.101), Art. 10 (3) Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (SR 0.103.2), Art. 10 Abs. 2 BV (SR 101), Art. 91 Ziff. 1 Abs. 1 StGB (SR 311.0), Art. 316 Abs. 2 in | Beschwerde; Massnahme; Beschwerdeführer; Gefängnis; Recht; Recht; Jugendanwalt; Jugendliche; Vollzug; Institution; Psychiatrische; Entscheid; Vorinstanz; Brach; Wiesen; Klinik; Jugendlichen; Beschwerdeführers; Freiheit; Betreuung; Justiz; Angeordnet; Uitikon; Untergebracht; Jugendstrafrecht; Individuell; Ordnete; Erziehung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
121 IV 308 | Art. 91 Ziff. 1 und 94 Ziff. 5 StGB; Art. 5 Ziff. 1 EMRK; Einweisung in ein Erziehungsheim. Der Vollzug der gerichtlichen Einweisung in ein Erziehungsheim über die Volljährigkeit hinaus ist mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar (E. 3). | Erziehung; Urteil; Massnahme; Erziehungsheim; Minderjährige; Freiheit; Verurteilung; Einweisung; Graubünden; Vorinstanz; Recht; Angeordnet; Hinaus; Volljährigkeit; Menschenrechtskonvention; Beschwerdeführer; Entscheid; Massnahmen; VILLIGER; Weiten; Unterbringung; Angeordnete; Wendet; überwachte; Freiheitsentzug; Europäische; Besserung |
117 IV 9 | Art. 91 Ziff. 1 StGB; Erziehungsmassnahmen. 1. Für die Konkretisierung des Begriffs der Nichtbewährung gemäss Art. 97 Abs. 2 StGB sind die in den Art. 94 Ziff. 2 Abs. 1, Art. 95 Ziff. 5 und Art. 96 Ziff. 3 StGB verwendeten Umschreibungen heranzuziehen. Nichtbewährung im konkreten Fall bejaht, da zwar keiner Weisung zuwidergehandelt (denn diese war eine blosse Aufforderung, nicht rückfällig zu werden), aber das in die Jugendliche gesetzte Vertrauen getäuscht wurde (E. 2). 2. Die Anordnung einer Erziehungsmassnahme gemäss Art. 91 StGB setzt kein Delikt von qualifizierter Schwere voraus (E. 3). | Recht; Beschwerde; Weisung; Nichtbewährung; Beschwerdeführerin; Entscheid; Erziehungs; Massnahme; Erziehungsmassnahme; Jugendstrafrecht; Schwere; Weisungen; Qualifizierte; Probezeit; Kanton; BOEHLEN; Jugendstrafkammer; Anordnung; Jugendliche; Förmliche; Jugendstrafrechts; Erziehungsmassnahmen; Auffassung; Basel-Stadt; Vertrauen; Mahnung; Gesetzte; Beschwerdeführerinnen; BOEHLEN; Zivilrechtlichen |
Autor | Kommentar | Jahr |
Stefan Trechsel | Kommentar, 2. Aufl., Zürich | 1997 |