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Loi fédérale sur la circulation routière (LCR)

Art. 94 LCR de 2020

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Art. 94

Vol d’usage

1 Est puni d’une peine privative de liberté de trois ans au plus ou d’une peine pécuniaire celui qui:

a.
soustrait un véhicule automobile dans le dessein d’en faire usage;
b.
conduit un véhicule soustrait ou y prend place en tant que passager en sachant dès le départ qu’il a été soustrait.

2 Si l’un des auteurs est un proche ou un familier du détenteur et si le conducteur est titulaire du permis de conduire requis, la poursuite pénale n’a lieu que sur plainte; la peine est l’amende.

3 Celui qui utilise un véhicule automobile qui lui a été confié pour effectuer des déplacements qu’il n’est manifestement pas autorisé à entreprendre est, sur plainte, puni de l’amende.

4 Celui qui utilise, sans droit, un cycle, est puni de l’amende. Si l’auteur est un proche ou un familier du possesseur, la poursuite pénale n’a lieu que sur plainte.

5 Dans les cas précités, l’art. 141 du code pénal2 n’est pas applicable.


1 Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 15 juin 2012, en vigueur depuis le 1er janv. 2013 (RO 2012 6291; FF 2010 7703).
2 RS 311.0


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 94 Loi fédérale sur la circulation routière (SVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210496Mehrfache versuchte schwere Körperverletzung etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Privat; Vatkläger; Privatkläger; Beschuldigten; Lichen; Recht; Sinne; Landes; Recht; Urteil; Verweisung; Landesverweisung; Verteidigung; Tasche; Staat; Schwere; Schenmesser; Taschenmesser; Privatklägers; Nahme; Schweiz; Staatsanwalt; Amtlich; Bezug; Amtliche; Stich; Gericht; Staatsanwaltschaft
ZHSB170481Mehrfacher Diebstahl etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Landes; Landesverweisung; Urteil; Schweiz; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Freiheit; Gericht; Freiheitsstrafe; Recht; Geldstrafe; Berufung; Gericht; Verteidigung; Bedingte; Mehrfache; Amtlich; Probezeit; Interesse; Vollzug; Amtliche; Tefall; Positiv; Schwere; Vorinstanz
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2020.85 (AG.2021.122)einfache Körperverletzung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfache Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, mehrfaches Führen eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises, mehrfache rechtswidrige Einreise, mehrfachen rechtswidrigen AufenthaltBerufung; Berufungskläger; August; Fahrzeug; Ex-Frau; Mehrfach; Mehrfache; Rechts; Fahren; Einreise; Monate; Fahrzeugs; Rechtswidrig; Urteil; Rechtswidrige; Mehrfachen; Gemäss; Schuldig; Gebrauch; Schweiz; Werden; Beamte; Körper; Berufungsklägers; Bedingt; Einfach; Bundes; Seiner; Rechtswidrigen; Körperverletzung
BSSB.2014.49 (AG.2015.519)Diebstahl, Entwendung zum Gebrauch und RaubBerufung; Berufungskläger; Urteil; Gericht; Delikt; Berufungsklägers; Vorinstanz; Punkt; Verfahren; Mittäter; Berücksichtigt; Diebstahl; Einvernahme; Verteidigung; Arbeit; Recht; Gebrauch; Gerichts; Recht; Anklage; Schuld; Teilnahme; Gewahrsam; Gericht; Gemeinsame; Vollziehbar; Zumessung; Entwendung; Schuldig
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 176Art. 56 Abs. 3 StGB; Art. 184 Abs. 1, 2 lit. a und b, Abs. 3, Art. 185 Abs. 1 und Art. 187 Abs. 1 StPO; § 27 Abs. 2 der Verordnung des Kantons Zürich vom 1./8. September 2010 über psychiatrische und psychologische Gutachten in Straf- und Zivilverfahren (PPGV/ZH); Delegationsverbot und Transparenzgebot bei der psychiatrischen Begutachtung. Wird für ein psychiatrisches Gutachten ein bestimmter Sachverständiger bestellt und mit der Begutachtung betraut, hat er den Auftrag grundsätzlich persönlich auszuführen (Delegationsverbot). Hingegen ist der Sachverständige nicht verpflichtet, sämtliche für die Begutachtung notwendigen Tätigkeiten selber vorzunehmen, sondern er kann für untergeordnete Arbeiten Hilfspersonen heranziehen. Umfang und Grenzen des zulässigen Beizugs von Hilfspersonen (E. 4.2.3, 4.5.1 und 4.6). Der Beizug von Hilfspersonen ist im Gutachten transparent zu machen. Aus dem Gutachten muss u.a. hervorgehen, wie die Hilfspersonen konkret eingesetzt wurden und wie der Sachverständige seine Gesamtverantwortung wahrnehmen konnte bzw. wahrgenommen hat (E. 4.2.4 und 4.5.2). Für den blossen Beizug von Hilfspersonen bedarf es keiner vorgängigen Ermächtigung durch die Strafverfolgungsbehörde. Sind Dritte am Gutachtensprozess als Hilfspersonen unmittelbar beteiligt, ist es aber dennoch zu begrüssen, wenn der Gutachter der auftraggebenden Strafbehörde de- ren Name sowie Art und Umfang von deren Beizug vorab bekannt gibt (E. 4.5.2 und 4.6). Gutachten; Gutachter; Hilfsperson; Gutachtens; Urteil; Hilfspersonen; Untersuchung; Person; Beschwerde; Psychiatrische; Begutachtung; Beizug; Beschwerdeführer; Delegation; Sachverständige; Psychiatrie; Psychologische; Beschwerdeführers; Dipl-Psych; Bundesgericht; Beauftragte; Psychiatrischen; Auftrag; Behörde; Vorgängig; Aufgabe; Klinik; Urteile; Vorinstanz; Unzulässig
129 V 354Art. 7 Abs. 1 IVG: Kürzung der Leistungen. Die Leistungen werden gekürzt, wenn die versicherte Person die Invalidität durch einen Unfall wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand selbst herbeigeführt hat. Dies gilt selbst dann, wenn der Strafrichter zufolge schwerer Betroffenheit gemäss Art. 66bis StGB von der Strafverfolgung abgesehen hat. In analoger Anwendung der Praxis der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt ist der Umfang der Kürzung auch im Bereich der Invalidenversicherung von der Blutalkoholkonzentration abhängig. Unfall; Leistung; Recht; Beschwerdeführer; Vergehen; Kürzung; Leistungskürzung; Zustand; Verwaltung; Verwaltungsgericht; Herbeigeführt; Fahrlässig; Blutalkoholkonzentration; Getrunken; Verfügt; Schwyz; Alkohol; Zurechnungsfähigkeit; Vorliegenden; Sozialversicherung; Verfügung; Fahrzeug; Entwendet; Vergehens; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Zeitpunkt; Trunkenheit; IV-Stelle; Kantons; Urteil

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-5424/2017Reisedokumente für ausländische Personen (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführer; Gericht; Recht; Verfügung; Sicherheit; Ausland; Ausstellung; Vorinstanz; Taten; Akten; Recht; Bundesverwaltungsgericht; AArt; Erheblich; Person; Verurteilung; Kantonale; Reiseausweis; Reisepapier; Anspruch; Kantons; Urteil; Beschwerdeführers; Rekurs; Wiederholt; Rechtlich; Schweiz; Personen; Busse
E-4993/2016AsylwiderrufBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Beschwerdeführers; Asylwiderruf; Verwerflich; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; Rechtsvertreter; Verfügung; Flüchtling; Ehefrau; Rechtsvertreterin; Gehör; Handlung; Urteil; Sachverhalt; Stellung; Akten; Verwerfliche; Heroin; Freiheitsstrafe; Flüchtlingseigenschaft; Interesse; Verfahren; Beziehungsweise; Verbrechen; Vorliegen; Erhebliche

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2014.25Anfechtung des Gerichtsstands (Art. 41 Abs. 2 StPO).Beschwerde; Kanton; Staatsanwaltschaft; Beschwerdekammer; Bundesstrafgericht; Beschwerdeführer; Verfahren; Innerschwyz; Kantons; Oberstaatsanwalt; Bundesstrafgerichts; Gebrauch; Verfahrens; Schwyz; Gerichtsstand; Verfahren; Beantragt; Oberstaatsanwaltschaft; Fahrzeuges; Entwendung; Verfolgung; Gerichtsstands; Zuständig; Gerichtsgebühr; StBOG; Penal; Federal; Übernahme; Kostenfällige
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