E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Strassenverkehrsgesetz (SVG)

Art. 94 SVG vom 2020

Art. 94 Strassenverkehrsgesetz (SVG) drucken

Art. 94

Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch

1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:

a.
ein Motorfahrzeug zum Gebrauch entwendet;
b.
ein solches Fahrzeug führt oder darin mitfährt, obwohl er bei Antritt der Fahrt von der Entwendung Kenntnis hatte.

2 Ist einer der Täter ein Angehöriger oder Familiengenosse des Halters und hatte der Führer den erforderlichen Führerausweis, so erfolgt die Bestrafung nur auf Antrag; die Strafe ist Busse.

3 Mit Busse wird auf Antrag bestraft, wer ein ihm anvertrautes Motorfahrzeug zu Fahrten verwendet, zu denen er offensichtlich nicht ermächtigt ist.

4 Mit Busse wird bestraft, wer ein Fahrrad unberechtigt verwendet. Ist der Täter ein Angehöriger oder Familiengenosse des Besitzers, so erfolgt die Bestrafung nur auf Antrag.

5 Artikel 141 des Strafgesetzbuches2 findet in diesen Fällen keine Anwendung.


1 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 15. Juni 2012, in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 6291; BBl 2010 8447).
2 SR 311.0


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 94 Strassenverkehrsgesetz (SVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210496Mehrfache versuchte schwere Körperverletzung etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Privat; Vatkläger; Privatkläger; Beschuldigten; Lichen; Recht; Sinne; Landes; Recht; Urteil; Verweisung; Landesverweisung; Verteidigung; Tasche; Staat; Schwere; Schenmesser; Taschenmesser; Privatklägers; Nahme; Schweiz; Staatsanwalt; Amtlich; Bezug; Amtliche; Stich; Gericht; Staatsanwaltschaft
ZHSB170481Mehrfacher Diebstahl etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Landes; Landesverweisung; Urteil; Schweiz; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Freiheit; Gericht; Freiheitsstrafe; Recht; Geldstrafe; Berufung; Gericht; Verteidigung; Bedingte; Mehrfache; Amtlich; Probezeit; Interesse; Vollzug; Amtliche; Tefall; Positiv; Schwere; Vorinstanz
Dieser Artikel erzielt 14 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2020.85 (AG.2021.122)einfache Körperverletzung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfache Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, mehrfaches Führen eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises, mehrfache rechtswidrige Einreise, mehrfachen rechtswidrigen AufenthaltBerufung; Berufungskläger; August; Fahrzeug; Ex-Frau; Mehrfach; Mehrfache; Rechts; Fahren; Einreise; Monate; Fahrzeugs; Rechtswidrig; Urteil; Rechtswidrige; Mehrfachen; Gemäss; Schuldig; Gebrauch; Schweiz; Werden; Beamte; Körper; Berufungsklägers; Bedingt; Einfach; Bundes; Seiner; Rechtswidrigen; Körperverletzung
BSSB.2014.49 (AG.2015.519)Diebstahl, Entwendung zum Gebrauch und RaubBerufung; Berufungskläger; Urteil; Gericht; Delikt; Berufungsklägers; Vorinstanz; Punkt; Verfahren; Mittäter; Berücksichtigt; Diebstahl; Einvernahme; Verteidigung; Arbeit; Recht; Gebrauch; Gerichts; Recht; Anklage; Schuld; Teilnahme; Gewahrsam; Gericht; Gemeinsame; Vollziehbar; Zumessung; Entwendung; Schuldig
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 176Art. 56 Abs. 3 StGB; Art. 184 Abs. 1, 2 lit. a und b, Abs. 3, Art. 185 Abs. 1 und Art. 187 Abs. 1 StPO; § 27 Abs. 2 der Verordnung des Kantons Zürich vom 1./8. September 2010 über psychiatrische und psychologische Gutachten in Straf- und Zivilverfahren (PPGV/ZH); Delegationsverbot und Transparenzgebot bei der psychiatrischen Begutachtung. Wird für ein psychiatrisches Gutachten ein bestimmter Sachverständiger bestellt und mit der Begutachtung betraut, hat er den Auftrag grundsätzlich persönlich auszuführen (Delegationsverbot). Hingegen ist der Sachverständige nicht verpflichtet, sämtliche für die Begutachtung notwendigen Tätigkeiten selber vorzunehmen, sondern er kann für untergeordnete Arbeiten Hilfspersonen heranziehen. Umfang und Grenzen des zulässigen Beizugs von Hilfspersonen (E. 4.2.3, 4.5.1 und 4.6). Der Beizug von Hilfspersonen ist im Gutachten transparent zu machen. Aus dem Gutachten muss u.a. hervorgehen, wie die Hilfspersonen konkret eingesetzt wurden und wie der Sachverständige seine Gesamtverantwortung wahrnehmen konnte bzw. wahrgenommen hat (E. 4.2.4 und 4.5.2). Für den blossen Beizug von Hilfspersonen bedarf es keiner vorgängigen Ermächtigung durch die Strafverfolgungsbehörde. Sind Dritte am Gutachtensprozess als Hilfspersonen unmittelbar beteiligt, ist es aber dennoch zu begrüssen, wenn der Gutachter der auftraggebenden Strafbehörde de- ren Name sowie Art und Umfang von deren Beizug vorab bekannt gibt (E. 4.5.2 und 4.6). Gutachten; Gutachter; Hilfsperson; Gutachtens; Urteil; Hilfspersonen; Untersuchung; Person; Beschwerde; Psychiatrische; Begutachtung; Beizug; Beschwerdeführer; Delegation; Sachverständige; Psychiatrie; Psychologische; Beschwerdeführers; Dipl-Psych; Bundesgericht; Beauftragte; Psychiatrischen; Auftrag; Behörde; Vorgängig; Aufgabe; Klinik; Urteile; Vorinstanz; Unzulässig
129 V 354Art. 7 Abs. 1 IVG: Kürzung der Leistungen. Die Leistungen werden gekürzt, wenn die versicherte Person die Invalidität durch einen Unfall wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand selbst herbeigeführt hat. Dies gilt selbst dann, wenn der Strafrichter zufolge schwerer Betroffenheit gemäss Art. 66bis StGB von der Strafverfolgung abgesehen hat. In analoger Anwendung der Praxis der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt ist der Umfang der Kürzung auch im Bereich der Invalidenversicherung von der Blutalkoholkonzentration abhängig. Unfall; Leistung; Recht; Beschwerdeführer; Vergehen; Kürzung; Leistungskürzung; Zustand; Verwaltung; Verwaltungsgericht; Herbeigeführt; Fahrlässig; Blutalkoholkonzentration; Getrunken; Verfügt; Schwyz; Alkohol; Zurechnungsfähigkeit; Vorliegenden; Sozialversicherung; Verfügung; Fahrzeug; Entwendet; Vergehens; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Zeitpunkt; Trunkenheit; IV-Stelle; Kantons; Urteil

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-5424/2017Reisedokumente für ausländische Personen (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführer; Gericht; Recht; Verfügung; Sicherheit; Ausland; Ausstellung; Vorinstanz; Taten; Akten; Recht; Bundesverwaltungsgericht; AArt; Erheblich; Person; Verurteilung; Kantonale; Reiseausweis; Reisepapier; Anspruch; Kantons; Urteil; Beschwerdeführers; Rekurs; Wiederholt; Rechtlich; Schweiz; Personen; Busse
E-4993/2016AsylwiderrufBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Beschwerdeführers; Asylwiderruf; Verwerflich; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; Rechtsvertreter; Verfügung; Flüchtling; Ehefrau; Rechtsvertreterin; Gehör; Handlung; Urteil; Sachverhalt; Stellung; Akten; Verwerfliche; Heroin; Freiheitsstrafe; Flüchtlingseigenschaft; Interesse; Verfahren; Beziehungsweise; Verbrechen; Vorliegen; Erhebliche

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2014.25Anfechtung des Gerichtsstands (Art. 41 Abs. 2 StPO).Beschwerde; Kanton; Staatsanwaltschaft; Beschwerdekammer; Bundesstrafgericht; Beschwerdeführer; Verfahren; Innerschwyz; Kantons; Oberstaatsanwalt; Bundesstrafgerichts; Gebrauch; Verfahrens; Schwyz; Gerichtsstand; Verfahren; Beantragt; Oberstaatsanwaltschaft; Fahrzeuges; Entwendung; Verfolgung; Gerichtsstands; Zuständig; Gerichtsgebühr; StBOG; Penal; Federal; Übernahme; Kostenfällige
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz