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Code pénal militaire (CPM)

Art. 94 CPM de 2021

Art. 94 Code pénal militaire (CPM) drucken

Art. 94

158

1 Der Schweizer, der ohne Erlaubnis des Bundesrates in fremden Mili­tärdienst eintritt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2 Der Schweizer, der noch eine andere Staatszugehörigkeit besitzt, im andern Staate niedergelassen ist und dort Militärdienst leistet, bleibt straflos.

3 Wer einen Schweizer für fremden Militärdienst anwirbt oder der Anwerbung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen bestraft. Mit der Freiheitsstrafe ist Geldstrafe zu verbinden159.

4 In Kriegszeiten kann auf Freiheitsstrafe erkannt werden.

158 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 21. Dez. 1950, in Kraft seit 1. Juli 1951 (AS 1951 437; BBl 1949 II 137).

159 Ausdruck gemäss Ziff. II 1 Abs. 20 des BG vom 21. März 2003, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 3389; BBl 1999 1979).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
92 IV 571. Art. 221 MStG, Art. 264 BStP. Überträgt das Eidgenössische Militärdepartementdie Gerichtsbarkeitden bürgerlichenBehörden, ohne ein bestimmtes Gericht zu bezeichnen, so kann für die Bestimmung des interkantonalen Gerichtsstandes die Anklagekammer des Bundesgerichts angerufen werden. 2. Art. 350 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. Erhebungen der bürgerlichen Behörden, die in einer an sich der Militärgerichtsbarkeit unterstehenden Sache vorgenommen wurden, bevor ein Beschluss nach Art. 221 MStG auf Übertragung der Gerichtsbarkeit an die bürgerlichen Behörden gefasst worden ist, fallen bei der Bestimmung des Gerichtsstandes des Art. 350 Ziff. 1 Abs. 2 StGB ausser Betracht. Gericht; Kanton; Untersuchung; Bürgerliche; Behörde; Behörden; Bürgerlichen; Stahl; Kantons; Gerichtsstand; Militärdepartement; Gebrauch; Untersuchungsrichter; Gerichtsbarkeit; Anklagekammer; Motorfahrzeug; Zurbuchen; Handlungen; Diebstahl; Generalprokurator; Zuständig; Bedrohte; Taten; Verfolgung; Bedrohten; Rechtsprechung; Betracht; Verfügung; Eidgenössische; Bundesgerichts
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