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Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Art. 94 DBG vom 2020

Art. 94 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 94

1 Im Ausland wohnhafte Gläubiger oder Nutzniesser von Forderungen, die durch Grund- oder Faustpfand auf Grundstücken in der Schweiz gesichert sind, sind für die ihnen ausgerichteten Zinsen steuerpflichtig.

2 Die Steuer beträgt 3 Prozent der Bruttoeinkünfte.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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