E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Obligationenrecht (OR)

Art. 938 OR vom 2023

Art. 938 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 938

1 Das Handelsregisteramt fordert die Beteiligten zur Erfüllung der Eintragungspflicht auf und setzt ihnen dazu eine Frist.

2 Kommen die Beteiligten der Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, so nimmt es die vorgeschriebenen Eintragungen von Amtes wegen vor.

III. Mängel in der Organisation >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 938 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHAA070179Schicksal des Beschwerdeverfahrens bei rechtlicher Auflösung (Liquidation nach SchKG mit nachfolgender Löschung) der beklagten und beschwerdebeklagten Partei während hängigem BeschwerdeverfahrenNebenfolgen in arbeitsrechtlichen StreitigkeitenBeschwerde; Recht; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführer; Zivil; Kassationsverfahren; Verfahren; Partei; Liquidation; Klage; Schweizer; Kommentar; SchKG; Beschwerde; Kass-Nr; Entschädigung; Rechtsmittel; Klagte; Entscheid; Frank/Sträuli/Messmer; Rechtlich; Mangels; Basel; Liegenden; Kanton; Gericht
GRZK2-11-16Löschung gemäss Art. 153 HRegVHandelsregister; Berufung; Löschung; HRegV; Grundbuchinspektorat; Einzelunternehmen; Ordnungsbusse; Anmeldung; Verfügung; Gebühr; Eintrag; Berufungskläger; Gebühren; Eintragung; Verfahren; Beschwerde; Angefochtene; Entscheid; Kantons; Handelsregisteramt; Begründet; Gelöscht; Tatsache; Erlasse; Einzelunternehmens; Amtes; Angefochtenen; Aufforderung; Einzelunternehmung; Frist

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2008.00140Handelsregisterrecht: GebührenauflageHandelsregister; Beschwerde; Beschwerdeführer; Handelsregisteramt; Löschung; Einzelfirma; Justiz; Justizdirektion; Anmeldung; HRegV; Verfügung; Verfahren; HRegGebV; Recht; AHRegV; Auferlegt; Aufsichtsbehörde; Gebühren; Verpflichtet; Tatsache; Regierungsrat; Löschen; Ordnungsbusse; Rechnung; Hinweis; Eintragung; AHRegGebV; Verfahrens; Amtes; Verwaltungsgericht
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-1749/2020Handelsregister- und FirmenrechtFamilie; Stiftung; Familien; Handelsregister; Beschwerde; Familienstiftung; Vorinstanz; Zweck; Recht; Urteil; Bundes; Verfügung; Beschwerdeführerin; Eintragung; Handelsregisteramt; IEMER; RIEMER; Destinatäre; Gallen; Stiftungsurkunde; Tagesregistereintrag; Angefochten; Angefochtene; BK-RIEMER; Zwecke; Zwingend; SchlT; Bundesverwaltungsgericht; Familienstiftungen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Martin EckertBasler Kommentar, Art.9382016
Martin EckertBasler Kommentar, Art.9382008
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz