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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 934 OR de 2022

Art. 934 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 934

1 L’office du registre du commerce radie les entités juridiques qui n’exercent plus d’activités et n’ont plus d’actifs réalisables.

2 Pour ce faire, l’office du registre du commerce somme l’entité juridi­que de faire valoir un intérêt au maintien de l’inscription. Si la somma­tion est sans résultat, il somme les autres personnes concernées, par une triple publication dans la Feuille officielle suisse du commerce, de faire valoir un tel intérêt. Si cette sommation est également sans résultat, l’entité juridique est radiée.

3 Lorsqu’une autre personne concernée fait valoir un intérêt au maintien de l’inscription, l’office du registre du commerce transmet l’affaire au tribunal afin que celui-ci tranche.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 934 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS220209KonkurseröffnungSchuldnerin; Konkurs; Beschwerde; Zahlung; Gläubiger; Gläubigerin; Konkurse; Zahlungsfähigkeit; Konto; Gesellschafter; Entscheid; Aufträge; Finanzielle; Rechnung; Reichte; Konkurseröffnung; Verlustscheine; Höhe; Beschwerdeschrift; Glaubhaft; Firmenkonto; Obergericht; Recht; Betreibungsamt; Einnahmen; Aufhebung; Betreibungsregister; Gutschriften; Halbjahr
ZHHG210134ForderungKlage; Klagten; Beklagten; Betreibung; Zahlung; Konkurs; Gericht; Parteien; Zahlungsbefehl; Rechnung; Urteil; Verzug; Verfügung; Schuld; Frist; Gläubiger; Betrag; Gerin; Bezahlen; Bestellt; Bestellte; Mangels; Aktiven; Betreibungsamt; Handelsgericht; Rechtsvorschlag; Schuldner; BGer-Urteil; Mahnung; Zugestellt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGAHV 2006/31Entscheid Art. 5 Abs. 5 AHVG, Art. 8bis AHVV, geringfügige Entgelte aus Nebenerwerb, Verzicht auf Beitragserhebung. Eine gültiger Beitragsverzicht muss für die Ausgleichskasse nachprüfbar sein. Dies setzt in Bezug auf das Bestehen eines Haupterwerbs zumindest voraus, dass die verzichtende Person mittels AHV-Nummer oder vollständiger Personalien identifizierbar ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. Juni 2007, AHV 2006/31). Beschwerde; Arbeitnehmer; Ausgleichskasse; Beschwerdeführer; Arbeitgeber; Verzicht; Beschwerdegegnerin; Beiträge; Verzichtserklärung; Einsprache; Haupterwerb; Entgelt; Verzichtserklärungen; Gültig; Partei; Zahlung; Verzichtenden; Recht; Nebenerwerb; Person; Parteien; Forderung; Entgelte; Gericht; Verfahren; Aushilfen; Verfügung; Geringfügige; Löhne; Selbstständige
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 96 (4A_405/2015)Art. 6 Abs. 2 lit. a und c ZPO; sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts. Zuständigkeit des Handelsgerichts bei einem privaten Geschäft einer Partei, die als Inhaber eines Einzelunternehmens im Handelsregister eingetragen ist, sofern die Geschäftstätigkeit der anderen Partei betroffen ist (E. 3 und 3.3). Einzelunternehmen; Partei; Handelsregister; Zivil; Beschwerde; Handelsgericht; Streit; Prozess; Vorinstanz; Streitigkeit; Rechtseinheit; Zivilprozessordnung; Einzelunternehmens; Kanton; Geschäftliche; Beschwerdegegner; Handelsrechtliche; HRegV; Inhaber; Zuständigkeit; Handelsgerichts; Bundesgericht; Geschäft; Unternehmen; Sachlich; Kantons; Eintrag; Sachliche
135 III 304 (4A_584/2008)Art. 934 OR, Art. 53 lit. C aHRegV bzw. Art. 36 HRegV; Pflicht zur Eintragung eines Gemüsebaubetriebs in das Handelsregister. Intertemporal anwendbares Recht (E. 3). Zur Frage der Eintragungspflicht von Betrieben der bodenabhängig produzierenden Urproduktion, insbesondere von Landwirtschafts- und Gemüsebaubetrieben (E. 4 und 5). Betrieb; Handel; Eintrag; Eintragung; Landwirt; Handelsregister; Landwirtschaft; Gemüse; Beschwerde; Eintragungspflicht; HRegV; Urteil; Kaufmännische; Beschwerdeführer; Betriebe; Recht; Gemüsebau; AHRegV; Landwirtschafts; Urproduktion; Gewerbe; Gemüsebaubetrieb; Rechtsprechung; Landwirtschaftsbetrieb; Grosshandel; Buchführung; Bundesgericht; Kaufmännischen; Betrieben; Vorinstanz

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-5130/2019Unzulässige WettbewerbsabredenUnternehmen; Recht; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Unternehmens; Chung; Sanktion; Recht; Beschwerdeführerinnen; Untersuchung; Urteil; Verfahren; Konzern; Gesellschaft; Schlub; Rechtlich; Vorinstanz; Rechtliche; BVGer; Umstrukturierung; Kartellrecht; Verfügung; Rechts; Träger; Erhalte; Vermögens; Eröffnung; Verfahrens
B-633/2013Handelsregister- und Firmenrecht Beschwerde; Vorinstanz; Verein; Handelsregister; Recht; Beschwerdeführer; Bibliothek; Weisung; Pestalozzi; Bundes; Täuschung; Vereins; Verfügung; Weisungen; Eintrag; Eintragung; Firmen; Rechtsform; Prüfung; HRegV; Familienname; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Pestalozzi-Bibliothek; Pestalozzi; Beschwerdeführers; Täuschungsgefahr; Handelsregisteramt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
KÜNGBerner Kommentar, 2. Aufl.2001
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