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Obligationenrecht (OR)

Art. 934 OR vom 2021

Art. 934 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 934

1 Weist eine Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat sie keine verwertbaren Aktiven mehr, so löscht das Handelsregisteramt sie aus dem Handelsregister.

2 Das Handelsregisteramt fordert die Rechtseinheit auf, ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen. Bleibt diese Aufforderung ergebnislos, so fordert es weitere Betroffene durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt auf, ein solches Interesse mitzuteilen. Bleibt auch diese Aufforderung ergebnislos, so wird die Rechtseinheit gelöscht>.760

3 Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid.

760 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 19. Juni 2020 (Aktienrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2020 4005; 2022 109; BBl 2017 399).

2. Bei fehlendem Rechtsdomizil von Einzelunternehmen und Zweigniederlassungen>
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 934 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS220209KonkurseröffnungSchuldnerin; Konkurs; Beschwerde; Zahlung; Gläubiger; Gläubigerin; Konkurse; Zahlungsfähigkeit; Konto; Gesellschafter; Entscheid; Aufträge; Finanzielle; Rechnung; Reichte; Konkurseröffnung; Verlustscheine; Höhe; Beschwerdeschrift; Glaubhaft; Firmenkonto; Obergericht; Recht; Betreibungsamt; Einnahmen; Aufhebung; Betreibungsregister; Gutschriften; Halbjahr
ZHHG210134ForderungKlage; Klagten; Beklagten; Betreibung; Zahlung; Konkurs; Gericht; Parteien; Zahlungsbefehl; Rechnung; Urteil; Verzug; Verfügung; Schuld; Frist; Gläubiger; Betrag; Gerin; Bezahlen; Bestellt; Bestellte; Mangels; Aktiven; Betreibungsamt; Handelsgericht; Rechtsvorschlag; Schuldner; BGer-Urteil; Mahnung; Zugestellt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGAHV 2006/31Entscheid Art. 5 Abs. 5 AHVG, Art. 8bis AHVV, geringfügige Entgelte aus Nebenerwerb, Verzicht auf Beitragserhebung. Eine gültiger Beitragsverzicht muss für die Ausgleichskasse nachprüfbar sein. Dies setzt in Bezug auf das Bestehen eines Haupterwerbs zumindest voraus, dass die verzichtende Person mittels AHV-Nummer oder vollständiger Personalien identifizierbar ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. Juni 2007, AHV 2006/31). Beschwerde; Arbeitnehmer; Ausgleichskasse; Beschwerdeführer; Arbeitgeber; Verzicht; Beschwerdegegnerin; Beiträge; Verzichtserklärung; Einsprache; Haupterwerb; Entgelt; Verzichtserklärungen; Gültig; Partei; Zahlung; Verzichtenden; Recht; Nebenerwerb; Person; Parteien; Forderung; Entgelte; Gericht; Verfahren; Aushilfen; Verfügung; Geringfügige; Löhne; Selbstständige
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 96 (4A_405/2015)Art. 6 Abs. 2 lit. a und c ZPO; sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts. Zuständigkeit des Handelsgerichts bei einem privaten Geschäft einer Partei, die als Inhaber eines Einzelunternehmens im Handelsregister eingetragen ist, sofern die Geschäftstätigkeit der anderen Partei betroffen ist (E. 3 und 3.3). Einzelunternehmen; Partei; Handelsregister; Zivil; Beschwerde; Handelsgericht; Streit; Prozess; Vorinstanz; Streitigkeit; Rechtseinheit; Zivilprozessordnung; Einzelunternehmens; Kanton; Geschäftliche; Beschwerdegegner; Handelsrechtliche; HRegV; Inhaber; Zuständigkeit; Handelsgerichts; Bundesgericht; Geschäft; Unternehmen; Sachlich; Kantons; Eintrag; Sachliche
135 III 304 (4A_584/2008)Art. 934 OR, Art. 53 lit. C aHRegV bzw. Art. 36 HRegV; Pflicht zur Eintragung eines Gemüsebaubetriebs in das Handelsregister. Intertemporal anwendbares Recht (E. 3). Zur Frage der Eintragungspflicht von Betrieben der bodenabhängig produzierenden Urproduktion, insbesondere von Landwirtschafts- und Gemüsebaubetrieben (E. 4 und 5). Betrieb; Handel; Eintrag; Eintragung; Landwirt; Handelsregister; Landwirtschaft; Gemüse; Beschwerde; Eintragungspflicht; HRegV; Urteil; Kaufmännische; Beschwerdeführer; Betriebe; Recht; Gemüsebau; AHRegV; Landwirtschafts; Urproduktion; Gewerbe; Gemüsebaubetrieb; Rechtsprechung; Landwirtschaftsbetrieb; Grosshandel; Buchführung; Bundesgericht; Kaufmännischen; Betrieben; Vorinstanz

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-5130/2019Unzulässige WettbewerbsabredenUnternehmen; Recht; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Unternehmens; Chung; Sanktion; Recht; Beschwerdeführerinnen; Untersuchung; Urteil; Verfahren; Konzern; Gesellschaft; Schlub; Rechtlich; Vorinstanz; Rechtliche; BVGer; Umstrukturierung; Kartellrecht; Verfügung; Rechts; Träger; Erhalte; Vermögens; Eröffnung; Verfahrens
B-633/2013Handelsregister- und Firmenrecht Beschwerde; Vorinstanz; Verein; Handelsregister; Recht; Beschwerdeführer; Bibliothek; Weisung; Pestalozzi; Bundes; Täuschung; Vereins; Verfügung; Weisungen; Eintrag; Eintragung; Firmen; Rechtsform; Prüfung; HRegV; Familienname; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Pestalozzi-Bibliothek; Pestalozzi; Beschwerdeführers; Täuschungsgefahr; Handelsregisteramt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
KÜNGBerner Kommentar, 2. Aufl.2001
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