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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 93 CPC dal 2021

Art. 93 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 93 Litisconsorzio facoltativo e cumulo di azioni

1 In caso di litisconsorzio facoltativo e di cumulo di azioni le pretese dedotte in giudizio vengono sommate, eccetto che si escludano vicendevolmente.

2 In caso di litisconsorzio facoltativo permane applicabile la stessa procedura anche qualora i valori litigiosi vengano sommati.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 93 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS220164Einsprache gegen ArrestbefehlBeschwerde; Beschwerdeführer; Arrest; Beschwerdegegnerin; Vorinstanz; Verfahren; SchKG; Beschwerdeführers; Recht; Klientengelderkonto; Einsprache; Streitwert; Partei; Arresteinsprache; Genswerte; Entscheid; Antrag; Schuldner; Verkauf; Stiftung; Vermögenswerte; Aufschiebende; Tatbestand; Beschwerdeverfahren; Erstinstanzliche; -Stiftung; Arrestgr; Verbindlichkeiten; Parteientschädigung; Arrestforderung
ZHRT220150RechtsöffnungGesuch; Recht; Gesuchs; Gesuchsgegner; Beschwerde; Lichen; Entscheid; Recht; LugÜ; Vorinstanz; Partei; Rechtsöffnung; Verfahren; Sinne; Gesuchsgegners; Verfahrens; Akten; Urteil; Vorinstanzliche; Ausführungen; Vorinstanzlichen; Unentgeltliche; Entscheidung; Landgericht; Stuttgart; Zustellung; Betreibung; Union; Feststellung; Rechtspflege
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO130014Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Gesuch; Unentgeltliche; Gesuchsteller; Rechtspflege; Schlichtungsverfahren; Unentgeltlichen; Arbeit; Koste; Monatlich; Gericht; Verfahren; Obergericht; Gesuchstellers; Monatliche; Sinne; Rechtsbeistand; Kanton; Obergerichts; Kinder; Beurteilung; Partei; Rechtsbeistandes; Anspruch; Friedensrichteramt; Klage; Kostenlos; Entscheid
ZHVO120036Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Recht; Gesuchsteller; Unentgeltliche; Rechtspflege; Obergericht; Gericht; Schlichtungsverfahren; Reichen; Obergerichts; Unentgeltlichen; Einkommen; Monatlich; Beurteilung; Obergerichtspräsident; Fehlende; Verfahren; Entscheid; Anspruch; Rechtsbeistand; Aussichtslosigkeit; Kostenlos; Gewährung; Mitwirkungspflicht; Gerichtskosten; Glaubhaft; Bezahle; Rechtsbeistandes
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 452 (4A_442/2017)Art. 86 und 90 ZPO; Teilklage und Klagenhäufung. Zusammenfassung der bisherigen Bundesgerichtspraxis zur Frage, ob in einer Teilklage mehrere Ansprüche gehäuft werden. In Änderung der Rechtsprechung muss in der Klage nicht präzisiert werden, in welcher Reihenfolge und/oder in welchem Umfang die einzelnen Ansprüche geltend gemacht werden. Erforderlich ist lediglich, dass die klagende Partei hinreichend substanziiert behauptet, es bestehe eine den eingeklagten Betrag übersteigende Forderung (E. 2). Klage; Recht; Beschwerde; Lebenssachverhalt; Teilklage; Ansprüche; Schaden; Rechtsprechung; Bundesgericht; Partei; Streitgegenstand; Gericht; Beschwerdeführerin; Klagen; Streitgegenstände; Schadens; Lebenssachverhalte; Verschiedene; Klagenhäufung; Zivilprozess; Urteil; Klagende; Klagt; Reihenfolge; Entscheid; Rechtsbegehren; Unterschiedliche; Objektiv; Behauptet
143 III 506 (4A_576/2016)Widerklage im vereinfachten Verfahren (Art. 224, Art. 243 und Art. 94 ZPO); Teilklage und negative Feststellungswiderklage (Art. 86 ZPO). Art. 224 Abs. 1 ZPO verbietet es der beklagten Partei grundsätzlich, im vereinfachten Verfahren eine Widerklage zu erheben, die aufgrund ihres Streitwerts von über Fr. 30'000.- in den Geltungsbereich des ordentlichen Verfahrens fällt (E. 2 und 3). Davon nicht betroffen und zulässig ist der Fall, dass die beklagte Partei als Reaktion auf eine echte Teilklage eine negative Feststellungswiderklage erhebt, auch wenn deren Streitwert die Anwendbarkeit des ordentlichen Verfahrens zur Folge hat (E. 4). Verfahren; Widerklage; Streitwert; Feststellung; Zivilprozess; Teilklage; Verfahrens; Partei; Negative; Feststellungswiderklage; Zivilprozessordnung; Recht; Vereinfachte; Verfahrensart; Klage; Ordentliche; Urteil; Hauptklage; Vereinfachten; Streitwerts; Negativen; Anspruch; Schweizerischen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Leuenberger, Uffer-Tobler Kommentar zur Zivilprozessordnung des Kantons St. Gallen1999
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