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Code civil suisse (CC)

Art. 93 CC de 2022

Art. 93 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 93

Les actions découlant des fiançailles se prescrivent par un an à comp­ter de la rupture.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 651 (5A_388/2014)Art. 204 Abs. 1 SchKG; Ungültigkeit von Rechtshandlungen des Gemeinschuldners; Wirkung für die Konkursverwaltung bzw. die Gläubigergesamtheit und Dritte. Die Konkursverwaltung kann bereits vollzogene Leistungen vom Vertragspartner des Gemeinschuldners zurückverlangen, muss jedoch mangels Besitzes allenfalls den Prozessweg beschreiten. Die Konkursverwaltung ist nicht befugt, den Vertragspartner, der an den in seinen Besitz gelangten Vermögenswerten Eigentum geltend macht, mittels amtlicher Verfügung unter Strafandrohung zur Herausgabe dieser Vermögenswerte aufzufordern (E. 4). Konkurs; Beschwerde; Verfügung; Konkursamt; SchKG; Fahrzeuge; Konkursverwaltung; Basel-Stadt; Besitz; Beschwerdeführer; Gemeinschuldner; Aufsichtsbehörde; Gelangt; Vertragspartner; Gemeinschuldners; Vermögenswerte; Macht; Eigentum; Entscheid; Urteil; Befugt; Bundesgericht; Sachliche; Mangels; Betreibungs; Schuldbetreibung; Schuldner; Gantbeamtung
139 III 305 (5A_372/2012)Art. 3 und 936 ZGB; Art. 100 IPRG. Klage gegen den Besitzer eines gestohlenen Gemäldes. Auf den Besitz anwendbares Recht (E. 3.1 und 4.1). Beurteilung des guten Glaubens des Erwerbers, insbesondere von ihm anzustellende Nachforschungen (E. 3-5). Beschwerde; Beschwerdegegner; Obergericht; Beschwerdeführer; Recht; Gerücht; Gemälde; Kunst; Besitz; Erwerb; Aussage; Bildes; Umstände; Beschwerdeführers; Veräusserer; Malewitsch; Galerie; Verdacht; Verfügung; Russische; Bezirksgericht; Glaube; Vorinstanz; Gemäldes; Urteil; Diebstahl; Markt; Sowjetunion

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-4032/2016Asylverfahren (Übriges)Beschwerde; Vermögenswert; Beschwerdeführer; Beschwerdeführenden; Akten; Beweis; Vermögenswertabnahme; Sonderabgabe; Verfahren; Vermögenswerte; Person; Recht; Herkunft; Verfügung; Vorinstanz; Beschwerdeführerin; Sozialhilfe; Schweiz; Urteil; Sachverhalt; Betrag; Beweismittel; Bundesverwaltungsgericht; Gestellten; Erwerbseinkommen; Zeuge; Summe; BVGer; AsylV

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2020.285Recht; Kultur; Rechtshilfe; Kulturgüter; Hinzufügen; öffnen; Filter; Beschwerde; Recht; ägyptische; Verfahren; Behörde; Rubrik; Staat; ägyptischen; Kunst; Entscheid; Schweiz; Ägypten; Beschwerdeführer; Rechtshilfeersuchen; Behörden; Herausgabe; Einziehung; Urteil; Bundesanwaltschaft; Ersuchende; Entscheide; Illegal
SK.2015.5Erläuterung und Berichtigung des Urteils SK.2013.39 vom 22.07.2014 (Art. 83 StPO).Urteil; Bundesanwaltschaft; Objekt; Objekte; Erläuterung; Urteils; Daten; Kategorie; Entscheid; Kammer; Inziehung; Dispositiv; Position; Beschwerde; Einziehung; öschung; Positionen; Löschung; Kammer; Rückgabe; Verfahren; Bundesstrafgericht; Zurückzugeben; Antrag; Gericht; Bericht; Amtlich; Fürsprecher; Verfahren; Beantragt
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