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Financial Services Act (FinSA)

Art. 93FinSA from 2020

Art. 93 Financial Services Act (FinSA) drucken

Art. 93 Implementing provisions

The Federal Council shall issue the implementing provisions.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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