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Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Art. 93 DBG vom 2023

Art. 93 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 93

Verwaltungsräte

1 Im Ausland wohnhafte Mitglieder der Verwaltung oder der Geschäftsführung von juristischen Personen mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung in der Schweiz sind für die ihnen ausgerichteten Tantiemen, Sitzungsgelder, festen Entschädigungen, Mitarbeiterbeteiligungen und ähnlichen Vergütungen steuerpflichtig.186 Dies gilt auch, wenn diese Vergütungen einem Dritten zufliessen.187

2 Im Ausland wohnhafte Mitglieder der Verwaltung oder der Geschäftsführung von ausländischen Unternehmungen, welche in der Schweiz Betriebsstätten unterhalten, sind für die ihnen zu Lasten dieser Betriebsstätten ausgerichteten Tantiemen, Sitzungsgelder, festen Entschädigungen, Mitarbeiterbeteiligungen und ähnlichen Vergütungen steuerpflichtig.188

3 Die Steuer beträgt 5 Prozent der Bruttoeinkünfte.

186 Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 17. Dez. 2010 über die Besteuerung von Mitar­beiterbeteiligungen, in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2011 3259; BBl 2005 575).

187 Satz eingefügt durch Ziff. I 1 des BG vom 16. Dez. 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2018 1813; BBl 2015 657).

188 Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 17. Dez. 2010 über die Besteuerung von Mitar­beiterbeteiligungen, in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2011 3259; BBl 2005 575).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 02 218Art. 91 und Art. 93 DBG. Quellenbesteuerung für einen in Deutschland lebenden und für eine schweizerische Gesellschaft tätigen Prokuristen. Anwendbarkeit des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland (Erw. 3). Abgrenzung zwischen Art. 91 und Art. 93 DBG (Erw. 4). Schweiz; Person; Beschwerdeführerin; Steuer; Verwaltung; Staat; Besteuert; Ansässig; DBA-D; Selbständige; Personen; Vertragsstaat; Vergütungen; Arbeit; Gesellschaft; Wohnsitz; Deutschland; Aufenthalt; Einkünfte; Geschäftsführung; Quellensteuer; Bestimmungen; Ansässige; Erwerbstätigkeit; Relevant; Steuerrechtlichen; Feste; Ausland; Natürliche
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