1 Die Gesetzgebung über Radio und Fernsehen sowie über andere Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist Sache des Bundes.
2 Radio und Fernsehen tragen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung bei. Sie berücksichtigen die Besonderheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone. Sie stellen die Ereignisse sachgerecht dar und bringen die Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck.
3 Die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen sowie die Autonomie in der Programmgestaltung sind gewährleistet.
4 Auf die Stellung und die Aufgabe anderer Medien, vor allem der Presse, ist Rücksicht zu nehmen.
5 Programmbeschwerden können einer unabhängigen Beschwerdeinstanz vorgelegt werden.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG130077 | UWG | Gerinnen; Klägerinnen; Beklagten; Vergleich; Preis; Rechtlich; Unlauter; Fernseh; öffentlich; Produkt; Gebühr; Relevant; Wettbewerb; Radio; Lautere; Verhalten; Unlautere; SRG-Spot; Produkte; Partei; Preisvergleich; Parteien; Jung/Spitz; Medien; Abonnement; Gericht; Streitgegenständliche; Abonnements |
ZH | AA100079 | Kantonales Beschwerdeverfahren; Nichteintreten, Nebenfolgen | Beschwerde; Nichtigkeitsbeschwerde; Beschluss; Unentgeltliche; Obergericht; Konkurs; Verfahren; Rechte; Gericht; Partei; Einreichung; Beschwerdeführer; Beschwerdeverfahren; Frist; Kantons; Rechtsbeistand; Rekurs; Rechtsnachfolge; Kassationsgericht; Rechtsnachfolger; Konkursamt; Erbschaft; Eingabe; Kass-Nr; Unentgeltlicher; Nachlass; Auferlegt; Vollmacht |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 93 (6B_360/2020) | Regeste Art. 2 Abs. 2, Art. 374 f. und Art. 404 Abs. 2 StPO ; Grundsatz der Formstrenge, selbstständiges Massnahmeverfahren bei einer schuldunfähigen beschuldigten Person, Eingriff in die Dispositionsfreiheit. Beim Grundsatz der Formstrenge ( Art. 2 Abs. 2 StPO ) handelt es sich um einen fundamentalen Grundsatz des Strafprozessrechts (E. 1.3.2). | Verfahren; Verfahren; Schaft; Schuld; Staatsanwalt; Massnahme; Person; Staatsanwaltschaft; Beschwerde; Verfahrens; Schuldig; Selbstständige; Schuldunfähigkeit; Erstinstanzliche; Recht; Beschwerdeführer; Urteil; Schuldunfähig; Verfahrens; Beschuldigte; Störung; Vorinstanz; Antrag; Prozessordnung; Entscheid; Berufung; Grundsatz; Aufl; Gericht; Ordentliche |
140 III 337 (5A_890/2013) | Eheschutz; Unterhalt des Ehegatten; Steuern und Leasingraten (Art. 163 ZGB; Art. 92 Abs. 1 und Art. 93 SchKG; Art. 9 BV). Die Berücksichtigung der laufenden und aufgelaufenen Steuern im betreibungsrechtlichen Existenzminimum des Unterhaltsschuldners ist willkürlich (E. 4.2-4.4). Verfassungskonform ist hingegen die Aufnahme der vollen Raten für ein geleastes Fahrzeug mit Kompetenzcharakter (E. 5). | Minimum; Urteil; Existenzminimum; Beschwerde; SchKG; Recht; Betreibungsrechtliche; Unterhalt; Steuern; Bundesgericht; Rechtsprechung; Ehegatten; Betreibungsrechtlichen; Verhältnisse; Beschwerdegegner; Solothurn; Richtlinien; Kanton; Fahrzeug; Kinder; Bundesgerichts; Ehefrau; Konkurs; Bedarfs; Beschwerdeführerin; Berücksichtigen; Gemeinsamen; Amortisation; Ehemann |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-4520/2020 | Haushaltsabgabe | Beschwerde; Recht; Haushalt; Abgabe; Bundes; Haushaltabgabe; Beschwerdeführer; Verfahren; Radio; Verfahrens; Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Entscheid; Sozialhilfe; Leistung; Partei; Verfahrenskosten; Person; Steuer; Verfügung; Abgabebefreiung; Leistung; Befreiung; Serafe; Angefochten; Gelte; Befreit; Wirtschaftlich; Erhebung; Angefochtene |
A-2828/2020 | Haushaltsabgabe | Schwerde; Beschwerde; Radio; Radioempfang; Verfügung; Beschwerdeführer; Recht; Bundes; Betreibung; Radioempfangsgebühren; Rechnung; Empfang; Billag; Vorinstanz; Erstinstanz; Swisscom; Zahlung; Empfangsgebühr; AArt; Bundesverwaltung; Gebührenpflicht; Focht; Rechtsvorschlag; Sachverhalt; Bundesverwaltungsgericht; Erhob; Angefochten; Zeitraum; Angefochtene; BAKOM |