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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 927 ZGB vom 2022

Art. 927 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 927

1 Wer einem andern eine Sache durch verbotene Eigenmacht entzo­gen hat, ist verpflichtet, sie zurückzugeben, auch wenn er ein besse­res Recht auf die Sache behauptet.

2 Wenn der Beklagte sofort sein besseres Recht nachweist und auf Grund desselben dem Kläger die Sache wieder abverlangen könnte, so kann er die Rückgabe verweigern.

3 Die Klage geht auf Rückgabe der Sache und Schadenersatz.

3. Klage aus Besit­zesstörung >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 927 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF150056Rechtsschutz in klaren FällenBeklagten; Recht; Berufung; Verfahren; Stadt; Zustellung; Vorinstanz; Grundstück; Rechtlich; Sachen; Verfügung; Rechtliche; Urteil; Entscheid; Ziffer; Finanz; Gericht; Gemeingebrauch; Rechtsbegehren; Verwaltungsvermögen; Polizei; Departement; Klage; Summarische; Publikation; Bezirksgericht
ZHAA070160Anspruch auf rechtliches Gehör, BegründungspflichtBeschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; Besitz; Vorinstanz; Besitzes; Recht; Besitzesschutz; Dienstbarkeitsvertrag; Wegrecht; Angefochten; Beschwerdegegnern; Grundstück; Einzelrichter; Beschwerdeantwort; Graben; Erwägung; KatNr; Beschluss; Dienstbarkeitsvertrages; Befehl; Ausübung; Entscheid; Grunddienstbarkeit; Verletzt; Ungehinderte; Garage; Unangefochten; Angefochtene
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB110015AufsichtsbeschwerdeAufsicht; Aufsichts; Beschwerde; Verfahren; Beschwerdegegner; Verfahrens; Aufsichtsbeschwerde; Entscheid; Anzeige; Gericht; Aufsichtsbehörde; Verhandlung; Zivil; Verwaltung; Massnahmen; Anzeigeerstatter; Zivilprozessordnung; Obergericht; Rechtsmittel; Behandlung; Rechtsverzögerung; Bezirksgericht; Besitzesschutzklage; Gerichtsschreiber; Verwaltungskommission; Obergerichts; Rechtsverweigerung; Liegende; Verfahrensrecht; Umstände
AGAGVE 2003 4B. Sachenrecht4 Art. 927 f. ZGB, §§ 300 ff. ZPO; BesitzesschutzBesitzesschutzklagen sind nach Massgabe von § 300 Abs. 1 ZPO imsummarischen Verfahren abzuwandeln. Werden sie mit einer Schadenersatzklage verbunden, sind sie nach § 135 EG ZGB im beschleunigten Verfahren zu beurteilen. Im beschleunigten... Schutz; Recht; Verfahren; Vorsorgliche; Killer; Sitzesschutz; Besitzesschutz; Verfügung; Ler/Edelmann/Killer; Besitzesschutzklage; Massnahme; Beschleunigte; Bühler/Edelmann/Killer; Zustandes; Fahrens; Zesschutzklagen; Spruch; Richter; Obergericht; Vorsorglichen; Summarverfahren; Summarische; Rechtsschutz; Beschleunigten; Besitzesschutzklagen; Massgabe; Kommentar; Werden; Beweis; Entscheid
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 145 (4A_197/2017)Art. 924 Abs. 1 und 927 ZGB; Klage aus Besitzesentziehung. Zwei Voraussetzungen der Klage aus Besitzesentziehung (Art. 927 Abs. 1 ZGB; E. 3.1 und 3.2). Für die erste Voraussetzung genügt der mittelbare Besitz: Übertragung des mittelbaren Besitzes an einem Grundstück vom Verkäufer an den Käufer durch Besitzanweisung (E. 3.2.1).
Possession; Action; Cit; Consid; Propriétaire; Chose; Droit; L'action; Médiat; Qu'il; être; Besitz; Demandeur; Provisionnelle; Médiate; Arbitraire; Mesure; Provisionnelles; Mesures; Immeuble; STEINAUER; Réintégrande; Recourant; Possesseur; Possessoire; D'une; Fermier; Arrêt; STARK/LINDENMANN; HÜRLIMANN-KAUP
135 III 633 (5A_428/2009)Art. 928 ZGB; Besitzesstörung; Fliegen und Landen mit Hängegleitern. Voraussetzung der Ansprüche gemäss Art. 928 Abs. 2 ZGB ist die Störung des Besitzes durch verbotene Eigenmacht. Eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung in einem kommunalen Bau- und Zonenreglement, die ein hindernisfreies und sicheres Überfliegen und Landen mit Hängegleitern bezüglich der dafür vorgesehenen Grundstücke gewährleistet, kann verbotene Eigenmacht ausschliessen. Prüfung des Ausschlusses im konkreten Fall (E. 3-5). Besitz; Besitzes; Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Landeplatz; Hängegleiter; Grundstücke; Landen; Hängegleitern; Klage; Start; Verboten; Eigenmacht; Eigentumsbeschränkung; Überfliegen; Besitzesstörung; öffentlich-rechtliche; Zonen; Hindernisfreihaltefläche; Eigentümer; Voraussetzung; Duldungs; Gemeinde; Verbotene; Auslegung; Delta; Störung; Kantonsgericht; Besitzer
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