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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 927SCC from 2021

Art. 927 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 927 C. Legal remedies / I. Protection of possession / 2. Action for restitution

2. Action for restitution

1 A person who wrongfully dispossesses another of an object is obliged to return it, even if he or she claims a better right to it.

2 If the defendant may immediately show a better right entitling him or her to reclaim the object from the claimant, he or she may refuse to return it.

3 The claim is for restitution of the object plus damages.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 927 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF150056Rechtsschutz in klaren FällenBeklagten; Recht; Berufung; Verfahren; Stadt; Zustellung; Vorinstanz; Grundstück; Rechtlich; Sachen; Verfügung; Rechtliche; Urteil; Entscheid; Ziffer; Finanz; Gericht; Gemeingebrauch; Rechtsbegehren; Verwaltungsvermögen; Polizei; Departement; Klage; Summarische; Publikation; Bezirksgericht
ZHAA070160Anspruch auf rechtliches Gehör, BegründungspflichtBeschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; Besitz; Vorinstanz; Besitzes; Recht; Besitzesschutz; Dienstbarkeitsvertrag; Wegrecht; Angefochten; Beschwerdegegnern; Grundstück; Einzelrichter; Beschwerdeantwort; Graben; Erwägung; KatNr; Beschluss; Dienstbarkeitsvertrages; Befehl; Ausübung; Entscheid; Grunddienstbarkeit; Verletzt; Ungehinderte; Garage; Unangefochten; Angefochtene
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB110015AufsichtsbeschwerdeAufsicht; Aufsichts; Beschwerde; Verfahren; Beschwerdegegner; Verfahrens; Aufsichtsbeschwerde; Entscheid; Anzeige; Gericht; Aufsichtsbehörde; Verhandlung; Zivil; Verwaltung; Massnahmen; Anzeigeerstatter; Zivilprozessordnung; Obergericht; Rechtsmittel; Behandlung; Rechtsverzögerung; Bezirksgericht; Besitzesschutzklage; Gerichtsschreiber; Verwaltungskommission; Obergerichts; Rechtsverweigerung; Liegende; Verfahrensrecht; Umstände
AGAGVE 2003 4B. Sachenrecht4 Art. 927 f. ZGB, §§ 300 ff. ZPO; BesitzesschutzBesitzesschutzklagen sind nach Massgabe von § 300 Abs. 1 ZPO imsummarischen Verfahren abzuwandeln. Werden sie mit einer Schadenersatzklage verbunden, sind sie nach § 135 EG ZGB im beschleunigten Verfahren zu beurteilen. Im beschleunigten... Schutz; Recht; Verfahren; Vorsorgliche; Killer; Sitzesschutz; Besitzesschutz; Verfügung; Ler/Edelmann/Killer; Besitzesschutzklage; Massnahme; Beschleunigte; Bühler/Edelmann/Killer; Zustandes; Fahrens; Zesschutzklagen; Spruch; Richter; Obergericht; Vorsorglichen; Summarverfahren; Summarische; Rechtsschutz; Beschleunigten; Besitzesschutzklagen; Massgabe; Kommentar; Werden; Beweis; Entscheid
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 145 (4A_197/2017)Art. 924 Abs. 1 und 927 ZGB; Klage aus Besitzesentziehung. Zwei Voraussetzungen der Klage aus Besitzesentziehung (Art. 927 Abs. 1 ZGB; E. 3.1 und 3.2). Für die erste Voraussetzung genügt der mittelbare Besitz: Übertragung des mittelbaren Besitzes an einem Grundstück vom Verkäufer an den Käufer durch Besitzanweisung (E. 3.2.1).
Possession; Action; Cit; Consid; Propriétaire; Chose; Droit; L'action; Médiat; Qu'il; être; Besitz; Demandeur; Provisionnelle; Médiate; Arbitraire; Mesure; Provisionnelles; Mesures; Immeuble; STEINAUER; Réintégrande; Recourant; Possesseur; Possessoire; D'une; Fermier; Arrêt; STARK/LINDENMANN; HÜRLIMANN-KAUP
135 III 633 (5A_428/2009)Art. 928 ZGB; Besitzesstörung; Fliegen und Landen mit Hängegleitern. Voraussetzung der Ansprüche gemäss Art. 928 Abs. 2 ZGB ist die Störung des Besitzes durch verbotene Eigenmacht. Eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung in einem kommunalen Bau- und Zonenreglement, die ein hindernisfreies und sicheres Überfliegen und Landen mit Hängegleitern bezüglich der dafür vorgesehenen Grundstücke gewährleistet, kann verbotene Eigenmacht ausschliessen. Prüfung des Ausschlusses im konkreten Fall (E. 3-5). Besitz; Besitzes; Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Landeplatz; Hängegleiter; Grundstücke; Landen; Hängegleitern; Klage; Start; Verboten; Eigenmacht; Eigentumsbeschränkung; Überfliegen; Besitzesstörung; öffentlich-rechtliche; Zonen; Hindernisfreihaltefläche; Eigentümer; Voraussetzung; Duldungs; Gemeinde; Verbotene; Auslegung; Delta; Störung; Kantonsgericht; Besitzer
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